Deutsch,
Lehramt an Förderschulen (L5)

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Studiengang Deutsch
Abschluss L5 - Lehramt an Förderschulen
HF/NF Unterrichtsfach
Regelstudienzeit 9 Semester
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn nur Wintersemester
Bewerbungsfrist siehe Termine und Fristen
Zulassungsmodus beschränkt
Zulassungsbeschränkung

Lehramt an Förderschulen (L5): Örtliche Zulassungsbeschränkung

Studienanforderungen

Empfohlene Voraussetzungen: Gute Ausdrucksfähigkeit im Deutschen, ausgeprägtes Interesse an deutscher Sprache und Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart.

Fächerkombinationen Es müssen zwei sonderpädagogische Fachrichtungen gewählt werden + ein Unterrichtsfach

 

Kurzbeschreibung

Durch das Studium des Unterrichtsfaches Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen sollen Studierende befähigt werden, Fragenkomplexe aus den Bereichen der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft einschließlich der Kinder- und Jugendliteraturwissenschaft sowie der Didaktik der deutschen Sprache und Literatur wissenschaftlich zu behandeln. Sie erwerben fachwissenschaftliche und fachdidaktische Voraussetzungen für das Unterrichten des Faches in Haupt- und Realschulen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den fachspezifischen Anhängen


Informationen der ABL
(Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung)

Angaben zum Studiengangsaufbau finden Sie hier.

Informationen zum Lehramts-Studium, notwendigen Praktika sowie zur Eignung für den Lehrerberuf finden Sie auch auf dem Portal von ABL.


Das Orientierungspraktikum

Ausrufezeichen rot

Ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt das Orientierungspraktikum! Dies gilt nur für Studierende die ab dem Wintersemester 2023/24 neu immatrikuliert sind. Das Orientierungspraktikum muss weiterhin von allen Studierenden absolviert werden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben. Informationen zum Orientierungspraktikum finden Sie auf den Webseiten der ABL.


Bewerbungsverfahren

Dieser Studiengang ist universitätsintern zulassungsbeschränkt (NC). Die Studienplätze werden in diesem Verfahren zu 20% nach Wartezeit und zu 80% nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung (ausgenommen Studienzeit). Einen Überblick über die NC-Werte der vergangenen Semester erhalten Sie hier.

Sie bewerben sich bequem innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal der Goethe-Universität. Ob und welche Unterlagen zur Bewerbung eingesandt werden müssen, erfahren Sie innerhalb des Online-Bewerbungsprozesses.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier: Bewerbung

Habe ich eine gültige HZB?

Zulassungsvoraussetzung

Deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB), in der Regel das Abitur   
Ich habe keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung Informationen für Internationale Bewerber*innen