Wirtschaftsinformatik (Master of Science)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte  Der Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik ist als konsekutiver Studiengang sowohl für Bachelor Informatik mit dem Anwendungsfach BWL/VWL als auch für Bachelor Wirtschaftswissenschaften mit informatischer Vertiefung vorgesehen. Für die Angleichung des Kenntnisstands gibt es eine Aufbauphase mit grundlegenden Veranstaltungen, so dass informatische oder wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse ergänzt werden können. Aufbauend auf den im Bachelor erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten vermittelt das Masterstudium weiterführende und forschungsnahe Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere in den Bereichen Informationssysteme, Simulation, Künstliche Intelligenz, E-Business, Prozess- und Supply Chain Management und IT-Lösungen in der Finanzwirtschaft. Studierende haben die Möglichkeit, Veranstaltungen aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und der Kerninformatik zu belegen und einen individuellen Schwerpunkt in der Wirtschaftsinformatik zu wählen. Der Besuch einen Projektseminars oder alternativ eines Seminars und eines Praktikums sind Pflicht. Das Studium wird durch eine Masterarbeit abgeschlossen. 
Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Science Wirtschaftsinformatik 
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester. 
Unterrichtssprache Deutsch (und Englisch) 
Studienbeginn Der Studiengang kann sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester aufgenommen werden. 
Studienfachberatung wi_studienberatung@informatik.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen Zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik kann nur zugelassen werden, wer
  1. in Informatik oder in Wirtschaftswissenschaften die Bachelorprüfung an einer deutschen Hochschule bestanden hat oder
  2. einen mindestens gleichwertigen Abschluss einer deutschen Hochschule in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern besitzt oder
  3. über einen mindestens gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss in einem gleichen oder verwandten Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern verfügt.

Angenommene Bewerbungen werden nach folgendem Rechenschema in eine Rangliste überführt:

a) die Gesamtnote des Bachelorabschlusses wird mit 51% gewichtet,
b) und der quantitative Anteil mit 49%.

Im quantitativen Anteil werden Gebiete berücksichtigt die für eine erfolgreiche Absolvierung des Studiengangs wesentlich sind. Hierbei handelt es sich um:

  • Theoretische Informatik: bis zu 15 CP,
  • Grundlagen der Wirtschaftsinformatik: bis zu 5 CP,
  • Geschäftsprozessmanagement/Prozessorientierte Informationssysteme: bis zu 5 CP
  • Quantitative Methoden der Statistik/Stochastik: bis zu 15 CP.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie ggf. über die Erteilung von Auflagen. Zu den Auflagen gehören die Erbringung weiterer Prüfungsleistungen aus den Bachelorstudiengängen Wirtschaftswissenschaften und Informatik der Johann Wolfgang Goethe-Universität im Umfang von maximal 30 CP. Das sind insbesondere:
  • Wenn der Bewerber oder die Bewerberin eine Bachelorprüfung in Informatik bestanden hat, aber kein Anwendungsfach Betriebswirtschaftslehre nachweisen kann, dann wird in der Regel die Auflage erteilt, den Abschluss von Modulen des Anwendungsfachs Wirtschaftswissenschaften, Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre (22 CP) nachzuweisen.
  • Wenn der Bewerber oder die Bewerberin eine Bachelorprüfung in Wirtschaftswissenschaften bestanden hat, aber keine informatische Vertiefung hat, wird in der Regel die Auflage erteilt, Module zur Einführung in die Wirtschaftsinformatik zu absolvieren, wie sie in den Modulen OWIN und PWIN vermittelt werden.

Nachweis von englischen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens.

Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.

Vorläufige Zulassung Für die vorläufige Zulassung ist vom Bewerber ein Nachweis der Immatrikulation im Bachelorstudiengang sowie eine detaillierte Bescheinigung über den Stand und den voraussichtlichen Abschluss des Bachelorstudiums vorzulegen. Der Nachweis über den Abschluss des Bachelorstudiums ist bis zum Ende des ersten Fachsemesters nachzureichen; ansonsten ist die vorläufige Zulassung zu widerrufen. Studierende im Bachelorstudiengang Informatik mit Anwendungsfach Betriebswirtschaftslehre oder im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften mit Studienschwerpunkt Management an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main können vorläufig zugelassen werden, wenn auf der Grundlage eines vorläufigen Notenauszugs (Transcript of Records)
  1. mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP (in der Regel 144 CP) im Bachelor Informatik oder im Bachelor Wirtschaftswissenschaften mit einer Durchschnittsnote von 2,6 und besser erreicht wurden, und
  2. die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht und ein entsprechender Nachweis darüber vom Prüfungsamt vorliegt, und
  3. die Bewerbung ersichtlich macht, dass das erforderliche Grundwissen in Wirtschaftswissenschaften, Informatik und Mathematik vorhanden ist.
Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Kopie des Bachelorzeugnis mit Gesamtnote und den erreichten Noten aller Prüfungsleistungen bzw. Diploma Supplement oder vergleichbaren Unterlagen
  • ggf. Modulbeschreibungen der Module des Abschlusszeugnisses (bzw. Transcript of Records) zur Feststellung des quantitativen Anteils
  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der erreichten Noten aller Prüfungsleistungen und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Nachweis des Prüfungsamtes über Anmeldung bzw. Abgabe der Bachelorarbeit (sofern nicht aus dem Transcript of Records ersichtlich)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis von englischen Sprachkenntnissen (Niveau B1)
  • Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.04. - 15.06. für das Wintersemester
01.12. - 15.01. für das Sommersemester 
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für die Masterstudiengänge   


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