Judaistik (Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Gegenstand des Faches Judaistik ist prinzipiell das Judentum in seiner gesamten kulturellen Entwicklung von den Anfängen bis zur Gegenwart, konkret in seinen vielfältigen geschichtlich gewordenen Erscheinungsformen, seinen Kontinuitäten und Wandlungen (einschließlich seiner Verflechtungen mit anderen Kulturen) in den verschiedenen Epochen und geographischen Räumen einer mehrtausendjährigen Entwicklung. Aufgrund seiner vielfältigen sprachlichen, geographischen, historischen, religiösen und sozialen Bezüge umfasst es verschiedenste wissenschaftliche Disziplinen (z.B. Geschichtswissenschaft, Literaturwissenschaft, Philosophie und Rechtsgeschichte), wie dies treffend in der hebräischen Bezeichnung "Wissenschaften des Judentums" (Hebräische Universität Jerusalem) zum Ausdruck kommt. Entsprechend interdisziplinär ist das Fach schon von seinem Ansatz her.
In idealtypischer Breite umfasst das Spektrum der Fach-Gegenstände daher die Sprachen der Juden ebenso wie ihre – im weitesten Sinne – Literaturen in den diversen Sprachen, Religionsgeschichte und Philosophie ebenso wie Geschichte, Archäologie, Kunstgeschichte, Musik und Film, Ethnologie und Soziologie.
   Um bei dem skizzierten Umfang die Studierbarkeit des Faches zu gewährleisten, muss sich das Studium zunächst auf einige wesentliche Bereiche konzentrieren. Da Judentum bis in die Gegenwart wesentlich durch das rabbinische Judentum der Antike und des Frühen Mittelalters geprägt wurde und auch das sog. säkulare Judentum der Moderne immer stärker an deren Traditionen und Werten anknüpft und sich diese anzuverwandeln sucht, ist die Kenntnis dieser Epoche von grundlegender Bedeutung. Um den Studierenden den Erwerb einer schwerpunktmäßigen Kompetenz zu ermöglichen und somit die Voraussetzungen für je eigene Spezialisierung zu schaffen, soll das Studium der Judaistik darüber hinaus in weitere Aspekte des Judentums einführen. Einen wesentlichen Bezugspunkt bilden dabei auch das moderne und das zeitgenössische Judentum.
    Besonderer Nachdruck gilt in Frankfurt der rabbinischen Hermeneutik in ihren unterschiedlichen Ausprägungen, verschiedenen Bereichen jüdischer Mystik, diversen Aspekten jüdischen Selbst-, Traditions- und Geschichtsverständnisses, insbesondere im Spannungsfeld von Historiographie und Hagiographie, Faktionalität und Literarizität, zwischen Selbstbehauptung und interkulturellem "Dialog". Des weiteren ist die Frankfurter Judaistik seit Jahren bestrebt, die lange Zeit in der – nicht nur deutschen – Judaistik vernachlässigten Genderaspekte sehr viel stärker zu integrieren und zu akzentuieren. Mit der in Deutschland einmaligen Professur für jüdische Religionsphilosophie (Martin-Buber-Professur), dem Fritz Bauer Institut (Studien- und Dokumentationszentrum zur Geschichte und Wirkung des Holocaust) sowie Lehrveranstaltungen zu jüdischen Themen in anderen Fächern, insbesondere der Geschichtswissenschaft, bieten sich den Studierenden Möglichkeiten zur Wahrnehmung zusätzlicher interdisziplinär verorteter Angebote.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss

Master of Arts Judaistik

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden

Studienfachberatung Dr. Annelies Kuyt
Seminar für Judaistik
Senckenberganlage 31, Raum 460 (Juridicum)
60325 Frankfurt
Tel.: 069/798-22794
kuyt@em.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorstudium der Judaistik oder eines verwandten Bachelorstudiengangs einer Universität oder wissenschaftlichen Hochschule oder ein vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten akademischen Abschluss
  • Hebraicum und hebräische Sprachkenntnisse im Umfang der jeweils gültigen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Judaistik der GU.
  • Englischkenntnisse (Niveau B2), die nachgewiesen werden können durch
    a) das Abiturzeugnis oder
    b) entsprechende Oberstufenzeugnisse, die mindestens fünfjährigen Schulunterricht bescheinigen, oder
    c) UNIcert-Abschluss der Stufe II, oder
    d) TOEFL-Test (iBT-Score 87) / IELTS-Test (Score 5.5), oder
    e) Zertifikate über einen anderen vom Prüfungsausschuss des FB 09 als gleichwertig anerkannten Nachweis
  • Latein- oder Französischkenntnisse (Niveau B1), die nachgewiesen werden können durch
    a) das Abiturzeugnis, oderb) Schulzeugnisse, die mindestens vierjährigen Schulunterricht bescheinigen, bzw. drei Jahre Schulunterricht, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde, oderc) Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I, oder
    d) einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis (z.B. Latinum)
  • Exposé, das Inhalt und Ziele des beabsichtigten Masterstudiums umreißt
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen

 Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.03.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Nachweis über die Immatrikulation im noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiengang
  • Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse (inkl. Hebräischkenntnisse)
  • Exposé
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend der DSH-Ordnung
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.04. - 31.08.

Bewerbungsadresse Bitte wenden Sie sich an den Fachbereich


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