Money, Macro and Finance (Master of Science)


Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte  Der englischsprachige Studiengang ist eine innovative Kombination aus den Schwerpunkten Money and Macroeconomics und Finanzen und stellt somit eine Schnittstelle zwischen den Bereichen der Geldpolitik und des Finanzsektors dar. Er bereitet auf anspruchsvolle Karrieren im Banken- und Versicherungssektor sowie bei Finanzdienstleistern vor. Die Lokalisierung im "House of Finance" sowie die einzigartige Lage am Finanzstandort Frankfurt gewährleisten einen optimalen Bezug zur Praxis.

Das Ziel des Programms ist die Vermittlung analytischer und quantitativer Fähigkeiten und Kenntnisse für anspruchsvolle Karrieren in wirtschaftswissenschaftlichen Führungspositionen. Darüber hinaus bereitet das Programm auf eine Promotion für eine eventuelle akademische Laufbahn vor. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau und mit den neuesten Konzepten und Methoden. Das Lehrkonzept verbindet eine intensive Betreuung der Studierenden mit selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit und kontinuierlichen Kontaktmöglichkeiten zur wirtschaftlichen Praxis.
Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Science in Money, Macro and Finance
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester
Unterrichtssprache Englisch
Studienbeginn Der Studiengang kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden
Studienfachberatung mmf.office@hof.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschluss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang oder mind. gleichwertigen inländischen Abschluss oder mind. gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung
  • Motivationsschreiben in Englisch (max. 750 Wörter)
  • Empfehlungsschreiben in Englisch (s. Checklist )
  • Englischsprachkenntnisse (Niveau C1) nachgewiesen durch: 
    - TOEFL (mind. 95 iBT) oder
    - IELTS Academic Test (band score mind. 7.0) oder
    - UNIcert (mind. level 3) oder
    - Cambridge Certificate (General/ higher education; mind. C1)
    Diese Anforderungen können nur erlassen werden, wenn die Unterrichtssprache Ihres absolvierten Bachelorprogrammes ausschließlich Englisch ist. Ist dies der Fall, dann reichen Sie bitte eine entsprechende Bestätigung Ihrer Hochschule als Englischnachweis mit ein. 
  • Der Prüfungsausschuss evaluiert Ihre quantitaiven Skills anhand des Transcript of Records. Alternativ kann ein GRE/GMAT score report (quantitative section) freiwillig mit eingereicht werden.*
  • Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des Programmes bzw. Fachbereichs. 
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (Beginn im WiSe: 31.3., Beginn im SoSe: 30.9.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
  • Motivationsschreiben in Englisch
  • Empfehlungsschreiben in Englisch
  • Englischnachweis 
  • GRE/GMAT (optional*)
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.04. - 15.05.



Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge



* unter Vorbehalt der universitären Gremienentscheidung



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