Psychologie (Master of Science)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte  Inhaltlich enthält dieser M.Sc. eine breite Vertiefung in den Fächern psychologische Methoden und Diagnostik und bietet die Möglichkeit, aus vier forschungs-und anwendungsbezogenen Schwerpunktfächern bis zu zwei Schwerpunkte zu wählen (dabei kann der Schwerpunkt Klinische Psychologie nur als Minor gewählt werden. In der Übergangszeit können Sie sich auch mit dem Minor Klinische Psychologie auf die Ausbildung zur Psychotherapeut*in bewerben).

Die vier angebotenen Schwerpunktfächer sind:
  1. Kognitions- und Neurowissenschaften
  2. Klinische Psychologie
  3. Arbeits- und Organisationspsychologie
  4. Pädagogische Psychologie (Lebenslanges Lernen und Entwicklung)

Ziel des Studiengangs ist es, den Studierenden im Verlaufe des M.Sc.-Studiums Fachkenntnisse sowie Fertigkeiten zu vermitteln, die sie zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit als M.Sc.-Psychologinnen/M.Sc.-Psychologen befähigen. Mögliche Tätigkeitsbereiche dabei sind: psychologische Diagnostik, Beratung, Qualifizierung, Training und Psychotherapie in unterschiedlichen Praxisfeldern (z. B. Wirtschaft, Bildungswesen, Verwaltung, Sozial- und Gesundheitswesen), die Umsetzung und Evaluation psychologisch fundierter Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, wie auch die Planung und Durchführung wissenschaftlicher Studien.

Ausführliche Beschreibung Informationen des Fachbereichs
Ordnung
Abschluss Master of Science Psychologie 
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester. 
Unterrichtssprache Deutsch 
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden. 
Studienfachberatung Stephan Braun
Tel.: 069/798-35305
Email: braun@psych.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • BA im selben oder verwandten Studienfach
  • Englischkenntnisse (Niveau B1) sind nachzuweisen durch:
    1. Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über mindestens vierjährigen Schulunterricht in der Sekundarstufe in Englisch,
    2. Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I,
    3. Nachweis über einen internet-basierten TOEFL-Test iBT, Score von mindestens 43,
    4. Nachweis über einen IELTS-Test, Score von mindestens 4.0 oder
    5. einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    - Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an der Goethe-Universität erworben haben:
    - Modulhandbuch des Studiengangs (pdf oder Link)
  • Nachweis der Englischkenntnisse
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Ggfls. Nachweis über Erfahrungen im Berufsfeld wissenschaftlich tätiger Psychologinnen und Psychologen insbesondere durch Übernahme eines Amtes in der akademischen Selbstverwaltung, sofern es sich über mindestens zwei Semester erstreckt und von einer Amtsperson (z.B. Dekan/in oder Geschäftsführende/r Direktor/in) bescheinigt wird

  • Ggfls. Nachweis über Tätigkeit als studentische Hilfskraft im psychologischen Lehr-, Forschungs- oder Anwendungsbereich, sofern die Bescheinigung eines Hochschulangehörigen vorgelegt werden kann, aus der hervorgeht, dass die Hilfskraftstelle einen Umfang mindestens 20 Stunden pro Monat über mindestens zwölf Monate umfasste

  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
 
Bewerbungszeitraum 01.06. - 15.07. 
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für die Masterstudiengänge


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