Senat der Goethe-Universität

Der Senatssaal der Goethe-Universität im PA-Gebäude auf dem Campus Westend (Foto: Dettmar)

Der Senat der Goethe-Universität

Der Senat der Goethe-Universität ist eines von vier Organen der Stiftungsuniversität – neben Präsidium, Hochschulrat und Stiftungskuratorium.

Im Senat sind alle Statusgruppen der Universität vertreten: Professor*innen, Studierende und wissenschaftliche und administrativ-technische Mitglieder. Sie stellen für die Universität im Sinne der funktionalen Selbstverwaltung zentrale Themen zur Diskussion und haben bei vielen Grundsatzangelegenheiten ein Mitspracherecht. 

Wesentliche Bedeutung kommt dem »Erweiterten Senat« (= Hauptmitglieder und Stellvertretungen) bei der Wahl der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsident*innen zu.

Kontakt

Franziska Würfel
Tel: 069 / 798-17256

Dominic Blauth
Tel: 069 / 798-17186

Theodor-W.-Adorno-Platz 1
PA-Gebäude
senat@uni-frankfurt.de

Der Senat ...

  • Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er entscheidet, im Einvernehmen mit dem Präsidium, über die Schwerpunkte in Lehre und Forschung; er nimmt Stellung zu den Zielvereinbarungen und zum Budgetplan. Darüber hinaus beschließt er, ebenfalls im Einvernehmen mit dem Präsidium und mit Zustimmung des Hochschulrats, die Grundordnung. Zu den Aufgaben des Senats gehört auch, die Geschäftsführung des Präsidiums zu überwachen. Seine Zustimmung ist unter anderem erforderlich zur Entwicklungsplanung der Universität und für die Verabschiedung des Wirtschaftsplans. Der Senat schlägt zudem fünf der insgesamt elf Mitglieder des Hochschulrates vor.

  • 17 stimmberechtigten Mitgliedern (neun aus der Professor*innengruppe, drei aus dem Kreis der Studierenden, drei Mitglieder aus dem wissenschaftlichen Mittelbau, zwei administrativ- technische Mitglieder). Weitere Personen können beratend an den Senatssitzungen teilnehmen. Den Vorsitz hat die Präsidentin/der Präsident. Zur aktuellen Besetzung des Senats

  • In der Regel einmal im Monat. Hinzu kommen Arbeitstreffen der Listen sowie Vorbesprechungen des Senats mit und ohne Präsidiumsbeteiligung.

  • Der Senat kann zur Vorbereitung von Senatsentscheidungen Kommissionen einrichten. Dort finden häufig die eigentlichen Diskussionen über Themen statt. Die Mitglieder der Senatskommissionen müssen nicht zwingend dem Senat angehören, sondern können auch als Expert*innen für ein jeweiliges Thema hinzugezogen werden. Die Senatskommissionen beraten den Senat etwa zu den Themen W-Besoldung, Prüfungsordnungen oder Mittelverteilung. 

    Die Mitglieder des Senats haben außerdem die Möglichkeit, im Vorfeld der Senatssitzungen schriftliche Anfragen einzureichen. Dieses Verfahren empfiehlt sich vor allem bei komplexen Sachverhalten, für die Informationen eingeholt werden müssen. 

    Vor seinen Sitzungen erhält der Senat über das Gremienreferat alle benötigten schriftlichen Unterlagen – von Berufungs- und Studienangelegenheiten über neue Satzungen bis zu Hochschulentwicklungsplan-Angelegenheiten. 

    Eine gremienübergreifende Zusammenarbeit und Verschränkung der Gremien wird vom Landesgesetzgeber ausdrücklich gewünscht, etwa durch Zustimmungs- und Beratungsrechte sowie Stellungnahmen. In diesem Sinne nimmt zum Beispiel eine Vertreterin/ein Vertreter des Senats an den Sitzungen des Hochschulrates – dem Aufsichtsgremium der Goethe-Universität – mit beratender Stimme teil.

  • Alle zwei Jahre wird ein neuer Senat gewählt. Zur Wahl stehen Listen, die aus den Reihen der jeweiligen Wählergruppen gestellt werden (die Wählergruppen entsprechen den Statusgruppen). Die Mitglieder der einzelnen Statusgruppen können nur Listen ihrer eigenen Wählergruppe wählen.