Ihre Rechte und Pflichten

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im ERASMUS-Programm sind in der ERASMUS-Studierendencharta geregelt, die jeder/m Studierenden vor Beginn der Auslandsmobilität auszuhändigen ist. Wir stellen Ihnen diese im Downloadbereich zur Verfügung.  

Mit Ihrer Unterschrift unter Ihr Bewerbungsformular und Ihrer Teilnahme am ERASMUS-Programm sind Sie einige (bereits erwähnte) Verpflichtungen eingegangen. Da deren Nichteinhaltung zur Rückzahlung des Zuschusses führen kann, führen wir sie hier noch einmal auf - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Sie haben sich verpflichtet:

  • den Auslandsaufenthalt für den vereinbarten Zeitraum anzutreten;
  • selbst für ausreichenden Versicherungs- und Krankenversicherungsschutz zu sorgen;
  • die Beihilfe ausschließlich zur Deckung von Kosten für Reise, Lebensunterhalt und Sprachvorbereitung zu verwenden, die im Rahmen des geplanten Auslandsstudienaufenthalts entstehen;
  • die Beihilfe ganz oder teilweise zurückzuzahlen, falls Sie den Auslandsaufenthalt nicht antreten oder vorzeitig abbrechen sollten;
  • zu Beginn des Auslandsaufenthaltes den Arrival-Teil der Confirmation of Period of Study im International Office der Gasthochschule gegenzeichnen und abstempeln zu lassen und mit dem Anreisenachweis im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen;
  • den an der Gasthochschule für Sie vorgesehenen Studienplan (formalisiert im Learning Agreement) einzuhalten, die Veranstaltungen regelmäßig und durchgängig zu besuchen und alle Teilleistungen zu erbringen;
  • das eingescannte Learning Agreement bzw. ggf. das Changes to Learning Agreement im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen;
  • folgende aufgezählte Unterlagen fristgerecht einzureichen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes, jedoch spätestens bis zum 31. August;
  • am Ende des Auslandsaufenthaltes die Confirmation of Period of Study im International Office der Gasthochschule gegenzeichnen und abstempeln zu lassen und mit dem Abreisenachweis im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen;
  • Ihren persönlichen Erfahrungsbericht (mindestens drei Din-A4-Seiten, Vorlage im Downloadbereich verwenden) im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen;
  • unter dem von der EU-Kommission an Sie direkt per Email versendeten Link die EU Online Survey im Beneficiary Module der EU-Kommission auszufüllen.
  • das Offizielle Transcript der Gasthochschule im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen.
  • den von der an der Goethe-Universität anerkennenden Stelle gegengezeichneten Anerkennungsnachweis im Teilnehmer*innenkonto hochzuladen.

Auch die in der ERASMUS-Studierendencharta aufgeführten Punkte sind einzuhalten:

  • Es wird erwartet, dass Sie die gesamte vereinbarte Studienzeit in der Gasteinrichtung verbringen (also den Richtwert von 30 ECTS-Credits pro Semester im Auge behalten, die Vorgaben der Gasthochschule und ggf. auch Ihres Fachbereiches beachten) und nicht nebenher so viel arbeiten, dass Ihr Studium darunter leidet, etc.)
  • Es wird erwartet, dass Sie sich den entsprechenden Prüfungen und anderen Beurteilungen unterziehen (sofern die Gasthochschule dies vorschreibt; die Vorgaben an der Gasthochschule sind hier maßgeblich).
  • Es wird erwartet, dass Sie sich an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule halten (auch wenn diese ggf. strikter sind als die Vorgaben durch die Heimathochschule, z.B. hinsichtlich abzulegender Prüfungen).
  • Sobald Abweichungen von der Lernvereinbarung (Learning Agreement) auftreten, müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Heimat- und Gasteinrichtung treffen (Changes to Original Learning Agreement).
  • Kommen Sie Ihren Vereinbarungen aus Ihrer ERASMUS-Stipendienvereinbarung mit Ihrer Heimathochschule oder Ihrer Nationalen Agentur (hier: DAAD) nach.

Gemäß ERASMUS-STUDIERENDENCHARTA haben Sie als ERASMUS-Studierende/r unter anderem ein Recht auf

  • eine Lernvereinbarung, genannt (Online bzw. Digital) Learning Agreement, vor Ihrer Abreise erstellt, die Ihre geplanten fachlichen Aktivitäten im Ausland im Einzelnen regelt einschließlich zu erbringender Studienleistungen.
  • Gebührenfreiheit an der Gasthochschule, d.h. dass Sie an der Gasthochschule während Ihres ERASMUS-Aufenthaltes weder Vorlesungs-, Einschreibungs- oder Prüfungsgebühren noch Gebühren für die Labor- und Bibliotheksbenutzung entrichten müssen.
  • volle Anerkennung Ihrer Leistungen aus den Veranstaltungen Ihres ERASMUS-Studiums, wenn diese dem von allen Seiten unterschriebenen Learning Agreement entsprechend erfolgreich abgeschlossen wurden.
  • einen Leistungsnachweis über die von Ihnen absolvierten Studien (Official Transcript), der von Ihrer Gasthochschule spätestens fünf Wochen nach Beendigung Ihres Aufenthaltes erstellt wird und aus dem die von Ihnen erreichten Leistungspunkte und Noten hervorgehen.
  • die gleiche Behandlung und Betreuung durch Ihre Gasthochschule wie die regulär an dieser Hochschule eingeschriebenen Studierenden.
  • Zugriff auf die ERASMUS-Hochschulcharta und auf die ERASMUS Erklärung zur Hochschulpolitik Ihrer Heimat- und Gasthochschule.  
  • Studienförderung Ihres Herkunftslandes auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland.