Austausch mit Partneruniversitäten in Seoul, Südkorea

Im Rahmen der gesamtuniversitären Austauschprogramme mit der Korea University, der Chung-Ang University und der EWHA Womans University in Seoul besteht für Studierende der Goethe-Universität die Möglichkeit, bei Studiengebührenerlass an einer der Partnerhochschulen in Südkorea ein oder zwei Semester (fall term: August/September bis Dezember/spring term: Februar bis Juni) zu studieren.

Die drei südkoreanischen Partneruniversitäten bieten eine große Auswahl an englischsprachigen Veranstaltungen. Außerdem werden Koreanisch-Sprachkurse angeboten (teilweise kostenpflichtig).

Die Universitäten bieten auch Summer und teilweise Winter Schools an, für die man sich als Freemover bewerben kann, d.h. man muss selbst die Studiengebühren übernehmen. Die Chung-Ang University bietet Studierenden von Partneruniversitäten einen Rabatt von 50%. (Links s.u.)


Voraussichtlich werden auch 24/25 keine Austauschstudierenden der GU an der Ewha Womans University studieren können. Nominierungen als Freemover sind möglich, allerdings müssen dann die Studiengebühren selbst getragen werden. 


Nächster Bewerbungstermin: Donnerstag, 1. Februar 2024 (für einen Auslandsaufenthalt im Studienjahr 2024/25) 

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Bewerbung!

Foto: © Ewha Womans University

Teilnehmende Hochschulen und Anzahl der Austauschplätze:

  • Chung-Ang University  (max. 4 Plätze für je ein Semester)
  • Korea University (max. 2 Plätze für je ein Semester)
  • Ewha Womans University (Voraussichtlich werden auch 24/25 keine Austauschstudierenden der GU an der Ewha Womans University studieren können.

Fächerauswahl an den Partnerhochschulen:

  • Chung-Ang University: Austauschstudierende können KEINE Kurse an den folgenden Fakultäten belegen: School of Medicine, School of Pharmacy, School of Nursing, School of Law. Master-Studierende können Kurse auf graduate level NUR an der Graduate School of International Studies (nur für Studierende der Studiengänge Business, Economics and International Relations) und im Studiengang MBA belegen (nur für Studierende der Studiengänge Business Administration und Economics; es sei jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund hoher Nachfrage nicht garantiert werden kann, dass man in die gewünschten Kurse kommt) / Studierende mit Nebenfach BWL können an der CAU keine Veranstaltungen des Business Departments besuchen
  • Ewha Womans University: Austauschstudierende auf undergraduate Level können KEINE Kurse an den folgenden Fakultäten/Studiengängen belegen: Nursing, Medicine, Pharmacy, and Education, Art & Design, Music, ELTEC Engineering, Scranton Honors Program.
    Kurse auf Graduate Level können NUR an den folgenden Fakultäten belegt werden: Graduate School, Graduate School of International Studies, Graduate School of Business, School of Law (nur für Studierende, die Rechtswissenschaften im Hauptfach studieren). 
  • Korea University: Austauschstudierende können KEINE Kurse an den folgenden Fakultäten/Studiengängen belegen: medicine, nursing, pharmacy, law, teacher education, information security, Art and Design and all classes at Sejong Campus. Aufgrund hoher Nachfrage kann auch undergraduate students nicht garantiert werden, dass man in Kurse der Business School kommt.
    Austauschstudierende auf Master-Level können NUR Kurse in den Fakultäten unter folgendem Link “Graduate School" belegen AUßER die oben genannten Fächer und Business-verwandte Kurse (z.B. BUS, INT). Austauschstudierende können KEINE Veranstaltungen an der Graduate School of International Studies belegen. 

generelle Bewerbungsvoraussetzungen für Direktaustauschprogramme:

  • reguläre Immatrikulation an der Goethe-Universität
  • bei Bewerbung mind. im 2. Fachsemester (Bachelor/Staatsex.), MA-Studierende können sich ab dem 1. Sem. bewerben
  • Studierende der Medizin und Rechtswissenschaften können sich bewerben, an den Gastuniversitäten können sie jedoch nur Randgebiete des eigentlichen Studienfachs studieren, z. B. Biochemistry, Biomedical Sciences, Political Science, Economics.
    Einschränkungen bzgl. weiterer Fächer siehe Infos zur Gastuniversität
  • gute Studienleistungen
  • gute Sprachkenntnisse (falls unten nicht anders angegeben, mind. B1; Sprachnachweise sind generell 2 Jahre gültig)
  • gute landeskundliche und tagespolitische Kenntnisse über das Gastland und über Deutschland (politisches System, Studiensystem etc.)
  • Kenntnisse über die präferierte Gastuniversität und das dort verfügbare Studienangebot sowie ein auf die jeweilige Wunschuniversität bezogenes Studienvorhaben
  • Es wird erwartet, dass Studierende, die an einem Austauschprogramm teilnehmen, nach dem Auslandsaufenthalt an die Goethe-Universität zurückkehren und hier ihren Abschluss machen. 
  • Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Lage sein, durch ihre Kenntnis der Goethe-Universität und der Stadt Frankfurt die Rolle des Student Ambassadors sinnvoll wahrnehmen zu können.
  • Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Studiengang eingeschrieben sind, reichen einen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse ein (möglichst B1). 

zusätzliche Bewerbungsvoraussetzungen für diesen Austausch:

  • gute Studienleistungen (Notendurchschnitt von mind. 2,5)
  • MA-Studierende im 1. Semester: Bei erfolgreicher Bewerbung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gastuni (ca. April) Leistungsnachweise des 1. Semesters vorliegen. 
  • gute Koreanisch- und/oder Englischkenntnisse (für die Bewerbung kann als Alternative zum Lektor*innensprachzeugnis Englisch auch der Duolingo English Test (mind. 105) eingereicht werden)
Stipendienleistungen
  • Studiengebührenerlass (tuition waiver - andere Gebühren (fees) können anfallen)
  • Administrative Unterstützung bei den Zulassungs-/Einschreibeformalitäten an der Gasthochschule
    Kosten vor/während Auslandsaufenthalt
    Die Studiengebühren werden zwar erlassen, dennoch ist der Kostenaufwand eines Auslandsaufenthaltes nicht zu unterschätzen.

    Alle weiteren Kosten sind von den Teilnehmer*innen am Programm selbst zu tragen:

    • Unterkunft und Verpflegung
    • Reisekosten
    • Versicherung 
    • mögliche andere Gebühren an der Gasthochschule
    • die Korea University verlangt auch von Austauschstudierenden von Partnerunis eine application fee von $50 
    Die südkoreanischen Gastuniversitäten erlassen Frankfurter Studierenden die Studiengebühren. Alle weiteren Kosten (Krankenversicherung, Reisekosten, Unterkunft etc.) müssen von den Studierenden getragen werden. Die geschätzten Kosten, die während eines Semesters an einer der südkoreanischen Partnerunis auf Austauschstudierende zukommen, liegen bei ca. €8.000 (exkl. Reisekosten).

    nächster Bewerbungstermin: Mi, 1. Februar 2023


    Bewerbungsunterlagen:
    • Bewerbungsformular 
      generiert sich aus Online-Registrierung (wird ca. 4 Wochen vor Bewerbungsschluss freigeschaltet)
    • weitere Bewerbungsunterlagen 
      siehe Hinweise zur Bewerbung
    • Um die Teile der Bewerbung, bei denen man auf andere angewiesen ist, d.h. Gutachten und Sprachnachweis, sollte man sich rechtzeitig (evtl. bereits 2 Monate vor Bewerbungsschluss) bemühen, da Nachreichungen in der Regel nicht möglich sind.
    Auswahlgespräche:
    • ca. 3-5 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist 
    • Ggf. findet eine Vorauswahl anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen statt, sodass evtl. nicht alle Bewerber*innen eingeladen werden.
    Weiteres Auswahlverfahren: 
    • je nach Bewerber*innenlage evtl. Voraus­wahl nach Eingang der kompletten Unterlagen
    • alle Bewerber*innen erhalten eine E-Mail:
      • Einladung zum Auswahlinterview ODER 
      • Ablehnung aufgrund der eingereichten Unterlagen
    • Auswahlinterview:
      • wird auf Englisch geführt (und, falls abweichend, evtl. Landessprache; natürlich nur bei Bewerber*innen, die angegeben haben, dass sie Sprachkenntnisse haben) 
      • Darstellung der persönlichen und fachlichen Motivation
      • weitere Gesprächsthemen: u.a. landeskundliche und tagespolitische Kenntnisse über das Gastland und Deutschland 
    • universitätsinterne Endauswahl 
    • Letztes Wort über die Teilnahme am Austauschprogramm hat die Gasthochschule, nachdem dort die Bewerbungen gesichtet wurden.

    Finanzierungsmöglichkeiten: 
    An den Austauschprogrammen teilnehmende Studierende haben ggf. die Möglichkeit, sich bei anderen Stellen um finanzielle Unterstützung zu bewerben, z.B.:

    • DAAD-PROMOS (Bewerbungsfristen im April/Mai für das WS; im Nov/Dez für das SoSe)
    • DAAD-Jahresstipendium (für zweisemestrige Studienaufenthalte im Ausland; beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen, die je nach Land einige Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt sein können)
    • Auslands-BAföG (es wird empfohlen, den Antrag 6 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu stellen)
    • Bildungskredit
    • und andere Stipendiengeber (Antragstermine beachten!).

    Genauere Infos zu diesen und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auf unserer Seite Finanzierung und Stipendien

    Eine Datenbank mit Erfahrungsberichten ehemaliger Teilnehmer*innen finden Sie unter http://www.uni-frankfurt.de/outgoing/erfahrungsberichte. Dort können Sie z.B. auch nach Teilnehmer*innen Ihrer Fachrichtung suchen. 


    Hier können Sie die Aufzeichnung eines Vortrags sehen, der im Rahmen der International Week 2020 aufgezeichnet wurde:
    "Studium in Seoul, Südkorea "Live vom Auslandssemester an der Chung-Ang University während Corona""


    Einführungsvideo für neue internationale Studierende an der Korea University
    (unter Mitwirkung einer ehemaligen Austauschstudierenden der Goethe-Universität (Sommersemester 2021))

    Teilnehmende Hochschulen und Anzahl der Austauschplätze:

    • Chung-Ang University  (max. 4 Plätze für je ein Semester)
    • Korea University (max. 2 Plätze für je ein Semester)
    • Ewha Womans University (Voraussichtlich werden auch 24/25 keine Austauschstudierenden der GU an der Ewha Womans University studieren können.

    Fächerauswahl an den Partnerhochschulen:

    • Chung-Ang University: Austauschstudierende können KEINE Kurse an den folgenden Fakultäten belegen: School of Medicine, School of Pharmacy, School of Nursing, School of Law. Master-Studierende können Kurse auf graduate level NUR an der Graduate School of International Studies (nur für Studierende der Studiengänge Business, Economics and International Relations) und im Studiengang MBA belegen (nur für Studierende der Studiengänge Business Administration und Economics; es sei jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund hoher Nachfrage nicht garantiert werden kann, dass man in die gewünschten Kurse kommt) / Studierende mit Nebenfach BWL können an der CAU keine Veranstaltungen des Business Departments besuchen
    • Ewha Womans University: Austauschstudierende auf undergraduate Level können KEINE Kurse an den folgenden Fakultäten/Studiengängen belegen: Nursing, Medicine, Pharmacy, and Education, Art & Design, Music, ELTEC Engineering, Scranton Honors Program.
      Kurse auf Graduate Level können NUR an den folgenden Fakultäten belegt werden: Graduate School, Graduate School of International Studies, Graduate School of Business, School of Law (nur für Studierende, die Rechtswissenschaften im Hauptfach studieren). 
    • Korea University: Austauschstudierende können KEINE Kurse an den folgenden Fakultäten/Studiengängen belegen: medicine, nursing, pharmacy, law, teacher education, information security, Art and Design and all classes at Sejong Campus. Aufgrund hoher Nachfrage kann auch undergraduate students nicht garantiert werden, dass man in Kurse der Business School kommt.
      Austauschstudierende auf Master-Level können NUR Kurse in den Fakultäten unter folgendem Link “Graduate School" belegen AUßER die oben genannten Fächer und Business-verwandte Kurse (z.B. BUS, INT). Austauschstudierende können KEINE Veranstaltungen an der Graduate School of International Studies belegen. 

    generelle Bewerbungsvoraussetzungen für Direktaustauschprogramme:

    • reguläre Immatrikulation an der Goethe-Universität
    • bei Bewerbung mind. im 2. Fachsemester (Bachelor/Staatsex.), MA-Studierende können sich ab dem 1. Sem. bewerben
    • Studierende der Medizin und Rechtswissenschaften können sich bewerben, an den Gastuniversitäten können sie jedoch nur Randgebiete des eigentlichen Studienfachs studieren, z. B. Biochemistry, Biomedical Sciences, Political Science, Economics.
      Einschränkungen bzgl. weiterer Fächer siehe Infos zur Gastuniversität
    • gute Studienleistungen
    • gute Sprachkenntnisse (falls unten nicht anders angegeben, mind. B1; Sprachnachweise sind generell 2 Jahre gültig)
    • gute landeskundliche und tagespolitische Kenntnisse über das Gastland und über Deutschland (politisches System, Studiensystem etc.)
    • Kenntnisse über die präferierte Gastuniversität und das dort verfügbare Studienangebot sowie ein auf die jeweilige Wunschuniversität bezogenes Studienvorhaben
    • Es wird erwartet, dass Studierende, die an einem Austauschprogramm teilnehmen, nach dem Auslandsaufenthalt an die Goethe-Universität zurückkehren und hier ihren Abschluss machen. 
    • Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Lage sein, durch ihre Kenntnis der Goethe-Universität und der Stadt Frankfurt die Rolle des Student Ambassadors sinnvoll wahrnehmen zu können.
    • Bewerberinnen und Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Studiengang eingeschrieben sind, reichen einen Nachweis über ihre Deutschkenntnisse ein (möglichst B1). 

    zusätzliche Bewerbungsvoraussetzungen für diesen Austausch:

    • gute Studienleistungen (Notendurchschnitt von mind. 2,5)
    • MA-Studierende im 1. Semester: Bei erfolgreicher Bewerbung müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Gastuni (ca. April) Leistungsnachweise des 1. Semesters vorliegen. 
    • gute Koreanisch- und/oder Englischkenntnisse (für die Bewerbung kann als Alternative zum Lektor*innensprachzeugnis Englisch auch der Duolingo English Test (mind. 105) eingereicht werden)
    Stipendienleistungen
    • Studiengebührenerlass (tuition waiver - andere Gebühren (fees) können anfallen)
    • Administrative Unterstützung bei den Zulassungs-/Einschreibeformalitäten an der Gasthochschule
      Kosten vor/während Auslandsaufenthalt
      Die Studiengebühren werden zwar erlassen, dennoch ist der Kostenaufwand eines Auslandsaufenthaltes nicht zu unterschätzen.

      Alle weiteren Kosten sind von den Teilnehmer*innen am Programm selbst zu tragen:

      • Unterkunft und Verpflegung
      • Reisekosten
      • Versicherung 
      • mögliche andere Gebühren an der Gasthochschule
      • die Korea University verlangt auch von Austauschstudierenden von Partnerunis eine application fee von $50 
      Die südkoreanischen Gastuniversitäten erlassen Frankfurter Studierenden die Studiengebühren. Alle weiteren Kosten (Krankenversicherung, Reisekosten, Unterkunft etc.) müssen von den Studierenden getragen werden. Die geschätzten Kosten, die während eines Semesters an einer der südkoreanischen Partnerunis auf Austauschstudierende zukommen, liegen bei ca. €8.000 (exkl. Reisekosten).

      nächster Bewerbungstermin: Mi, 1. Februar 2023


      Bewerbungsunterlagen:
      • Bewerbungsformular 
        generiert sich aus Online-Registrierung (wird ca. 4 Wochen vor Bewerbungsschluss freigeschaltet)
      • weitere Bewerbungsunterlagen 
        siehe Hinweise zur Bewerbung
      • Um die Teile der Bewerbung, bei denen man auf andere angewiesen ist, d.h. Gutachten und Sprachnachweis, sollte man sich rechtzeitig (evtl. bereits 2 Monate vor Bewerbungsschluss) bemühen, da Nachreichungen in der Regel nicht möglich sind.
      Auswahlgespräche:
      • ca. 3-5 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist 
      • Ggf. findet eine Vorauswahl anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen statt, sodass evtl. nicht alle Bewerber*innen eingeladen werden.
      Weiteres Auswahlverfahren: 
      • je nach Bewerber*innenlage evtl. Voraus­wahl nach Eingang der kompletten Unterlagen
      • alle Bewerber*innen erhalten eine E-Mail:
        • Einladung zum Auswahlinterview ODER 
        • Ablehnung aufgrund der eingereichten Unterlagen
      • Auswahlinterview:
        • wird auf Englisch geführt (und, falls abweichend, evtl. Landessprache; natürlich nur bei Bewerber*innen, die angegeben haben, dass sie Sprachkenntnisse haben) 
        • Darstellung der persönlichen und fachlichen Motivation
        • weitere Gesprächsthemen: u.a. landeskundliche und tagespolitische Kenntnisse über das Gastland und Deutschland 
      • universitätsinterne Endauswahl 
      • Letztes Wort über die Teilnahme am Austauschprogramm hat die Gasthochschule, nachdem dort die Bewerbungen gesichtet wurden.

      Finanzierungsmöglichkeiten: 
      An den Austauschprogrammen teilnehmende Studierende haben ggf. die Möglichkeit, sich bei anderen Stellen um finanzielle Unterstützung zu bewerben, z.B.:

      • DAAD-PROMOS (Bewerbungsfristen im April/Mai für das WS; im Nov/Dez für das SoSe)
      • DAAD-Jahresstipendium (für zweisemestrige Studienaufenthalte im Ausland; beachten Sie bitte die Bewerbungsfristen, die je nach Land einige Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt sein können)
      • Auslands-BAföG (es wird empfohlen, den Antrag 6 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu stellen)
      • Bildungskredit
      • und andere Stipendiengeber (Antragstermine beachten!).

      Genauere Infos zu diesen und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten gibt es auf unserer Seite Finanzierung und Stipendien

      Eine Datenbank mit Erfahrungsberichten ehemaliger Teilnehmer*innen finden Sie unter http://www.uni-frankfurt.de/outgoing/erfahrungsberichte. Dort können Sie z.B. auch nach Teilnehmer*innen Ihrer Fachrichtung suchen. 


      Hier können Sie die Aufzeichnung eines Vortrags sehen, der im Rahmen der International Week 2020 aufgezeichnet wurde:
      "Studium in Seoul, Südkorea "Live vom Auslandssemester an der Chung-Ang University während Corona""


      Einführungsvideo für neue internationale Studierende an der Korea University
      (unter Mitwirkung einer ehemaligen Austauschstudierenden der Goethe-Universität (Sommersemester 2021))

      Kontakt

      Goethe-Universität Frankfurt
      Global Office
      Eschersheimer Landstraße 155
      c/o House of Labour
      3. Stock
      60323 Frankfurt am Main

      Frau Jule Türke

      generelle Fragen zu Auslandsaufenthalten

      generelle Infos zu:

      • Sprachnachweisen 
      • benötigten Dokumenten
      • Anerkennung von Studienleistungen 
      • Urlaubssemester
      • FAQs und vieles mehr... 

      Infos kurz und knapp im Flyer "Studium im Ausland"


      Lektor*innensprachzeugnis Englisch:

      Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das "Zimmer 17" im Institut für England- und Amerikastudien für einen Termin, da dort pro Woche nur 6 Termine vergeben werden. Alternative: s.u.


      NEU: Lektor*innensprachzeugnis Englisch jetzt auch am Sprachenzentrum der GU (€30)