Anrechnung, Einstufung und Bewerbung - so geht es!

Die Bewerbung für grundständige Studiengänge in höheren Fachsemestern erfolgt über das Bewerbungsportal der Goethe-Universität unter: Bewerbungsportal
(Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur im jeweiligen Bewerbungszeitraum möglich ist!)

Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist es zunächst völlig unerheblich, ob Sie bereits an der Goethe-Universität studieren (Fachwechsler), einen Ortwechsel oder einen Quereinstieg planen. Dies sind lediglich nachrangige Kriterien, die nur bei einer erforderlichen Auswahl im Falle freier Studienplätzen zugrunde gelegt werden.

Grundsätzlich gilt zunächst nach § 2 Absatz 3 der Studienplatzvergabe-Verordnung Hessen, dass wer in dem gewählten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist, seine Zulassung in diesem Studiengang an der Goethe-Universität nur für das nächsthöhere Fachsemester beantragen kann!
Dies bedeutet, dass Sie sich -sofern Sie im laufenden Semester bereits in den namens- und abschlussgleichen Studiengang immatrikuliert sind- sich zwingend auf das nächstfolgende Fachsemester bewerben müssen!

Nach § 2 Absatz 4 der Studienplatzvergabe-Verordnung Hessen, können sich hingegen Studierende, die im gewählten Studiengang bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, im namens- und abschlussgleichen Studiengang sowohl für einen Studienplatz im ersten Fachsemester, als auch für das entsprechende höhere Fachsemester bewerden.
Mithin haben sie die Wahl, -sofern Sie im laufenden Semester nicht im namens- und abschlussgleichen Studiengang immatrikuliert sind- sich entweder wieder auf das erste Fachsemester oder auf das -gerechnet auf Ihre bisherigen Fachsemester- nächstfolgende Fachsemester oder auf beides bewerben können!
Sollten Sie die letzt genannte Möglichkeit nutzen, hier ein Zulassung für das erste, nicht aber höhere Fachsemester erhalten, können Sie allerdings nicht nach erfolgter Immatrikulation ins erste Fachsemester, eine Höherstufung ins höhere Fachsemester durchführen!
Gegebenfalls müssen Sie alle bereits erbrachten Studienleistungen nochmals erbringen! 


Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen für die höheren Fachsemester entsprechen den regulären Bewerbungsfristen für das 1. Fachsemester (siehe hier). Beachten Sie bitte ggf. die sonstigen Fristen bei Eignungsprüfungen o.Ä.


Fachsemestereinstufung

Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester wird i.d.R. eine Fachsemestereinstufung des zuständigen Frankfurter Prüfungsamt benötigt. Dies ist entsprechend auf Ihrem Immatrikulationsantrag, welcher am Ende der Online-Immatrikulation auszudrucken und an die Goethe-Universität zu versenden ist, als einzureichende Unterlage mit aufgeführt. Die Fachsemestereinstufung des Prüfungsamtes muss gemäß § 3 Abs. 6 der Hessischen Studienplatzvergabeverordnung bereits bei der Bewerbung eingereicht werden.

Ausnahmen:

Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöheren Semester. Eine Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes ist nicht erforderlich und wird auch nicht bei der Bewerbung angefordert.

Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftspädagogik und Psychologie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöherem Semester, bzw. bei einem vorherigen artverwandten Studium anhand einer Selbsteinschätzung. Der Antrag auf Anerkennung von Leistungen des hiesigen Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften (Link) muss erst auf Aufforderung der Goethe Universität eingereicht werden. Die Ausstellung einer Anerkennung erfolgt jedoch nur im Falle freier Studienplätze.

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise zur Anrechnung und Einstufung in ein höheres Semester:
Fachbereich 1 (Rechtswissenschaft)
Fachbereich 3 (Gesellschaftswissenschaften)


Lehramt

Um sich auf ein höheres Fachsemester in einem Lehramtsstudiengang mit Abschluss "Erste Staatsprüfung" an der Goethe Universität zu bewerben muss neben der eigentlichen Online-Bewerbung zwingend die Fachsemestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die Fachsemestereinstufung rechtzeitig bei der HLA beantragt werden muss, da diese im Falle einer Zulassung zwingend direkt zur Einschreibung vorliegen muss und eine Nachreichung nicht möglich ist!

Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf den Seiten der ABL.


Freie Plätze?

Erst nach Ende der Rückmeldefrist steht fest, ob Plätze im höheren Fachsemester frei geworden sind und neu vergeben werden können. Die Zulassungen, bzw. Ablehnungen werden daher für ein Wintersemester Anfang September und für ein Sommersemester Anfang März verschickt.

Von früheren Nachfragen über den aktuellen Verfahrensstand bitten wir daher abzusehen.


Studiengänge mit Eignungsprüfung

Bewerberinnen und Bewerber für das höhere Fachsemester English Studies / American Studies (Bachelor) und Englisch (Lehramt) setzen sich bitte zwecks Anerkennung oder Befreiung von der Eignungsprüfung mit dem Institut für England- und Amerikastudien in Verbindung. Im Falle der Nicht-Anerkennung oder -Befreiung ist die Anmeldung zum Eignungstest im Institut für England- und Amerikastudien vorzunehmen.

Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Fachsemester im Lehramtsfach Kunst benötigen bei einer Einschreibung den Nachweis über die erfolgreiche Aufnahmeprüfung am Institut für Kunstpädagogik setzen. Dies gilt auch bei einer entsprechenden Einstufungsanerkennung durch das Amt für Lehrerbildung.

 

Hier finden Sie das für Sie zuständige Prüfungsamt:


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Schaubild Bewerbung für ein höheres Fachsemester