Informationen zur Promotion am Fachbereich 14

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in english: Procedure and Information

Sie möchten am Fachbereich Biochemie, Chemie und Pharmazie promovieren? Dann beachten Sie folgende Hinweise:

Promotionen finden auf der Grundlage der Promotionsordnung der mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche (veröffentlicht am 26.04.2022) statt. 

Sie können am Fachbereich 14 in den Fächern Biochemie, Chemie, Pharmazie promovieren.
Die Auswahl Ihres Promotionsfaches erfolgt unabhängig der Fachzugehörigkeit Ihres/Ihrer Betreuers/ Betreuerin. Dabei kann sich ihr wissenschaftliches Thema an Ihren Studienabschluss orientieren.

Der Fachbereich Biochemie, Chemie und Pharmazie verleiht für alle Neuanträge seit dem 27.04.2022 den akademischen Grad Dr. rer. nat..


Voraussetzung

Die Voraussetzung zur Promotion ist die Annahme als Doktorand*in. Sie ist durch die Promotionsordnung (§ 3 (1)(2)) geregelt und setzt ein wissenschaftliches Studium an einer deutschen Hochschule voraus, das mit mindestens „befriedigend“ abgeschlossen wurde. (Anträge von Bewerber*innen mit abgeschlossenen Fachhochschulstudium im gleichen oder verwandten Fach (Master, Diplom) sind äquivalent mit den Abschlüssen an einer deutschen Universität.)

Bewerber* mit intern. Bildungsabschlüssen werden erst nach vollständiger Prüfung durch das International Office und ggf. nach Vorlage vor dem Promotionsausschuss zugelassen. Dazu müssen die Zeugnisse und Urkunden des Bachelor- und Master Abschlusses im Original vorgelegt werden. Bei Bildungsabschlüssen in einer anderen Sprache als Englisch ist eine offizielle Übersetzung als auch eine Beglaubigung der Kopie vorzulegen. (siehe auch Zulassungsverfahren für intern. Antragsteller*innen)

Bei Anträgen von Bewerber*innen mit langer Studiendauer von mehr als 4 Semestern der Regelstudienzeit bis zum Abschluss in dem maßgeblichen Studienfach entscheidet der Promotionsausschuss. Der Promotionsausschuss entscheidet, ob der Antrag abgelehnt wird oder eine Zulassung unter Auflagen erfolgen kann.


Annahme als Doktorand*in

Interne Promotionen am Fachbereich

Sie haben eine*n Betreuer*in für Ihre Promotion gefunden und beginnen Ihre Doktorarbeit an einem der Institute unseres Fachbereichs?
Dann müssen Sie nun, zeitnah nach Beginn Ihrer Promotion, die Annahme als Doktorand*in beantragen.

  1. Füllen Sie bitte das Formular zur Annahme als Doktorand*in in zweifacher Ausführung aus. Der Antrag beinhaltet eine Betreuungsvereinbarung und sieht eine*n Zweitbetreuer*in vor. Diese*r muss später nicht gleichzeitig auch eine*r der beiden Gutachter*innen sein. Zusammen mit Ihren Betreuer*innen vereinbaren Sie den zu erwartenden Fortlauf Ihrer Promotion und fixieren die Absprachen in einem Exposé. Unterzeichnen Sie selbst und auch Ihre beiden Betreuer*innen die beiden Exemplare im Original.
  2. Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit einer beglaubigten Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und der Urkunde (Diplomprüfung, Masterabschluss, die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, der zweite Prüfungsabschnitt nach der Approbationsordnung für Apotheker*innen) im Dekanat, FB 14, Campus Riedberg (N101/ Zimmer 1.11) ein. Bei inländischen Hochschulabschlüssen genügt die Vorlage des Originalzeugnisses.
  3. Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch den Dekan erhalten Sie eine Originalversion postalisch zurück. Dieses Dokument benötigen Sie für eine evtl. Einschreibung. Dieser Vorgang ist unten stehend separat beschrieben.


Externe Promotionen an Forschungseinrichtungen

Sie beginnen Ihre Doktorarbeit an einer externen Forschungseinrichtung oder dem Fachbereich Medizin (FB16)

  1. Externe Professor*innen erhalten unter Einhaltung des Promotionsrechts und unter Benennung eines*einer internen Betreuer*in aus dem gewählten Promotionsfach die Möglichkeit, Doktorand*innen zu betreuen.
  2. Privatdozent*innen, die nicht unserem Fachbereich angehören, benötigen zur Betreuung einen Zweitbetreuer*in aus dem jeweiligen Studiengang. Eine klare Affinität zu unserem Fachbereich muss erkennbar sein. Das Promotionsrecht hat die Goethe-Universität Frankfurt. Erweiterte Vorgaben regeln die Beschlüsse unseres Fachbereichs.
  3. Nachwuchswissenschaftler*innen, die ein Peer-Review Verfahren erfolgreich abgeschlossen haben und an einer externen Forschungseinrichtung (auch FB16) tätig sind, müssen einen Antrag an den Vorsitzenden des Fachbereichs stellen, um Promovierende betreuen zu dürfen. Unterlagen sind vorzuweisen.
    Das Antragsverfahren erfolgt analog der Vorgehensweise bei internen Promotionen.

Einschreibung als Promotionsstudent*in

Promovierende müssen sich nicht immatrikulieren – hierzu besteht derzeit keine Pflicht, auch nicht während der Prüfungsphase!

Wenn Sie sich jedoch einschreiben möchten, so erfolgt dies über das SLI auf dem Campus Westend. Zur Immatrikulation müssen Sie sich online, über goethe-campus.uni-frankfurt.de, bewerben. Der genehmigte Antrag auf Annahme als Doktorand*in, Ihre Zeugnisunterlagen und ggf. bei ausländischen Abschlüssen die Bestätigung des International Office sind nötig.

Sollten Sie an der GU bereits als Student*in eingeschrieben sein, so können Sie einen Fachwechsel vornehmen, der auch eine Bewerbung über goethe-campus erfordert.


Während der Promotionsphase

Änderung Thema der Arbeit

Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses – der Dekan – ein. Ihr*e Betreuer*in muss die Änderung des Themas bestätigen.

Betreuer*innen Wechsel

Bitte füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses – der Dekan – ein. Der/die ehemalige Betreuerin muss dem Wechsel per Unterschrift zustimmen. Ihr*e neue*r Betreuer*in stimmt dem Wechsel zu und bestätigt die Fortsetzung der Arbeit ggf. mit einem anderen Titel.


Erstellen einer kumulativen Arbeit

Bitte richten Sie vor dem Zusammenschreiben einen Antrag auf Erstellung einer publikationsbasierten Dissertation an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses – der Dekan.
Richten Sie sich bitte nach den erklärenden Angaben auf der Rückseite des Antrags und füllen Sie die Erklärung zu den Autorenteilen mit aus. (Aufbau der kumulativen Dissertation siehe unten.)


Am Ende der Promotionsphase

Erstellen der schriftlichen Arbeit (Dissertation)

Sie haben Ihre Dissertation soweit fertig und sind in der Endphase Ihrer Promotion. Bei der einzureichenden Dissertationsschrift ist auf einer im Inhaltsverzeichnis gesondert ausgewiesenen Seite auf die wesentlichen Kooperationspartner hinzuweisen (Formular Erklärung Eigenleistung Dissertation). Bei Verwendung oder Übernahme von bereits publizierten Texten/Abbildungen und Tabellen müssen die Copyright Bestimmungen beachtet werden.


Abfassung der schriftlichen Arbeit in Englisch

Ihrer Arbeit ist eine deutsche fünfseitige Zusammenfassung Ihrer Resultate beizufügen. Weiter benötigen Sie eine separate deutsche zweiseitige Zusammenfassung. Diese ist Bestandteil des Umlaufverfahrens.


Aufbau der kumulativen Dissertation

Ihre kumulative Dissertation sollte mindestens 3 angenommene Publikationen und

  • eine 20-30 seitige Einführung in die Arbeit enthalten, aus der der theoretische Hintergrund der Diskussion vorangegangener relevanter Arbeiten und Darstellungen der zu überprüfenden Hypothesen hervorgeht.
  • Eine Zusammenfassung Ihrer Resultate und Ergebnisse sowie eine Aufzeichnung darüber, wie die verschiedenen Publikationen zusammen passen. Auch hier wird eine 20-30 Seitenzahl erwartet.
  • Insgesamt sollten Einführung, Diskussion und Zusammenfassung ca. 50 Seiten in der Printversion ergeben.
  • Eine deutsche fünfseitige Zusammenfassung
  • eine Erklärung zu den Autorenanteile der einzelnen Publikationen und
  • ihren vollständigen CV.

Die fertige Arbeit einreichen (Eröffnung Promotionsverfahren)?

Ab hier ist das Promotionsbüro der Naturwissenschaftlichen Fachbereiche zuständig.