Formales

Zulassung zur Klausur

Sie sind zur Klausur zugelassen, wenn Sie als Studierende/r der Human- oder Zahnmedizin

  • regelmäßig als Erstteilnehmer oder als Wiederholer im jeweiligen Wintersemester am Praktikum "Chemie für Mediziner" und am Seminar teilgenommen haben, oder
  • aus einem vergangenen Semester eine erneute Zugangsberechtigung zur Klausur erworben haben.

"Regelmäßige Teilnahme" bedeutet, dass Sie mindestens 80 % des Lehrangebots wahrgenommen haben müssen, d. h. Sie dürfen im Praktikum höchstens, aus besonderen Gründen, zwei Fehltage haben. Eine Anfertigung der Aufgaben im Skript ist bei Fehltagen Pflicht. Bitte beim Gruppenleiter in einer Extraausfertigung abgeben. Die Zulasung erhalten Sie im Abschlussseminar (V12).

Kurz vor der Abschlussklausur wird im OLAT-Kurs eine ausführliche Liste aller Studierenden, die die Zulassung zur Klausur erreicht haben,  mit ausführlicher Hörsaaleinteilung für die Klausur veröffentlicht. Ausführliche Hinweise zur Klausur und eine kurze Übersicht dieser Hörsaaleinteilung erscheint eine Woche zuvor, bedeutet aber nicht, dass Sie auch zur Klausur zugelassen sind.

Zur Klausur sind mitzubringen bzw. dürfen mitgebracht werden:

  • dokumentenechte Stifte (Kugelschreiber o.ä.)
  • Studienausweis (Goethe-Card) der Universität Frankfurt
  • Personalausweis oder Reisepass (Lichtbildausweis)
  • Getränk

Ein Periodensystem wird gestellt. Schmierblätter brauchen Sie nicht.

Scheinvergabekriterien

Nach regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme am Praktikum "Chemie für Mediziner" wird der jeweilige Leistungsnachweis ("Schein") entsprechend den Scheinvergabekriterien Praktikum "Chemie für Mediziner" für Studierende der Humanmedizin HM und "Chemie für Mediziner" für Studierende der Zahmedizin ZM bereitgestellt.

Praktikum nicht bestanden

Ein nicht bestandenes Praktikum (aufgrund zu vieler Fehltage, Abbruch, etc.) kann nach Maßgabe freier Plätze einmal wiederholt werden ("Praktikumswiederholer"). Informationen unter  "Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen".

Klausur nicht bestanden

Eine nicht bestandene Klausur (1. Klausur) kann entsprechend der gültigen Studienordnung im gleichen Semester einmal  wiederholt werden (Wiederholungsklausur, 2. Klausur). Für die Vorbereitung dieser Nachklausur werden Repetitorien angeboten. Anmeldung Repetitorien im Anschluss an die 1. Klausur über OLAT.

Wenn keine dieser Erfolgskontrollen erfolgreich abgeschlossen wurde, kann im nachfolgenden Wintersemester wiederholt entsprechend der jeweils gültigen Studienordnung an den zwei Klausuren teilgenommen werden. Bitte den Anmeldezeitpunkt beachten. Die Wiederholung dieser Erfolgskontrollen mit erneuter, freiwilliger Teilnahme am Praktikum benötigt einen Extra-Antrag. Eine Teilnahme an den Stützkursen ist möglich, sehr sinnvoll und ratsam, Anmeldung erneut über OLAT.

Weitere Details regeln die Studienordnungen für den Studiengang Medizin und Zahnmedizin in den aktuellen Fassungen.

Wichtige Formulare HM und ZM für Rüchtritt von Lehrveranstaltungen und/oder Erfolgskontrollen und für Wiederholungsantrag.