Pharmazie (Staatsexamen)

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Staatsexamen Pharmazie

Das Studium der Pharmazie wird bundesweit durch die Approbationsordnung für Apotheker geregelt. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht das Arzneimittel und der Auftrag des Gesetzgebers, zur Sicherstellung und ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Abgabe und die Risikoerfassung von Arzneimitteln sowie die Information und Beratung über Arzneimittel und im Bereich Gesundheitsvorsorge.

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Aktuelle Informationen

NEU: Neufassung der Studienordnung für alle Studierenden!

Für Studierenden, die bereits vor dem WS22/23 eingeschrieben waren, gelten ab dem WS2023/24 auch die folgende Regelungen:

  • §21 (1): Unentschuldigtes Fehlen bei einer Prüfung bedeutet 5.0 = nicht bestanden gilt diese Regel ab sofort!)
  • Voraussetzungen für Lehrveranstaltung Nr. 74 (LN H1 [43], LN H2a [44] und LN E [53])

PO2022 Studienordnung Pharmazie mit dem Abschluss Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (FBR 2023)

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