Studien- und Prüfungsordnungen

Sie sollten sich schon vor Aufnahme Ihres Studiums, spätestens aber zu dessen Beginn mit den grundlegenden Anforderungen und der Organisation des Studiums vertraut machen. Dies ist in den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge festgelegt. Darüber hinaus existieren Informationen mit Kurzfassungen der wichtigsten Regelungen. Die Studien- und Prüfungsordnungen und andere Informationsmaterialen zu den einzelnen Studiengängen finden Sie unter

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bitte gleich nach in einer der Fachberatungen oder bei der Philosophischen Prüfungskommission.


Bachelorstudiengänge

Prüfungsorganisation:

Die Modulprüfungen einschließlich der Abschlussprüfung in den Fächern des Fachbereichs 10 werden vom zuständigen Prüfungsamt, der Philosophischen Promotionskommission organisiert. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Prüfungen, Anmelde-, Abgabe- und Wiederholungstermine. Erstsemester müssen sich zu Beginn des Studiums, spätestens zwei Wochen vor der ersten Modulprüfung, im Prüfungsamt zur Bachelorprüfung anmelden. Informationen und Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamtes. Zu den veranstaltungsbezogenen Modulprüfungen melden Sie sich bei den Lehrenden an.

Entscheiden Sie möglichst frühzeitig, bei wem Sie ihre Bachelorarbeit schreiben wollen und nehmen Sie mit dem/der potientiellen Prüfer_in frühzeitig Kontakt auf. Sie finden auf den Webseiten der Institute eine Liste der Lehrenden, die Bachelorarbeiten betreuen.


Masterstudiengänge

Prüfungsorganisation:

Für die Modulprüfungen einschließlich der Abschlussprüfungen in den Masterstudiengängen Dramaturgie, Performing Arts und Film and Audiovisual Media ist das Institut für Theater-, Film- und Medienwissenschaft zuständig. Alle anderen Masterstudiengänge am Fachbereichs 10 werden vom zuständigen Prüfungsamt, der Philosophischen Promotionskommission organisiert. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Prüfungen sowie Anmelde-, Abgabe- und Wiederholungstermine. Erstsemester müssen sich zu Beginn des Studiums, spätestens zwei Wochen vor der ersten Modulprüfung, im Prüfungsamt zur Masterprüfung anmelden. Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamtes. Zu den veranstaltungsbezogenen Modulprüfungen melden Sie sich bei den Lehrenden an.


Magisterstudiengänge

Prüfungsorganisation:

Die Magisterzwischenprüfungen und Magisterprüfungen in Fächern des Fachbereichs 10 werden vom zuständigen Prüfungsamt für den Fachbereich, der Philosophischen Promotionskommission organisiert. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Prüfungen, auch die Anmeldetermine. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, die Prüfungen haben teilweise einen recht langen Vorlauf.

Studieren Sie intensiv inhaltlich, aber auch zielorientiert. Entscheiden Sie möglichst frühzeitig, bei wem Sie Prüfung machen wollen und nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem/der potientiellen Prüfer_in auf.  Sie finden auf den Webseiten der Institute eine Liste der abschlussprüfungsberechtigten Lehrenden.

Einstellung der Magisterstudiengänge, Übergangsregelungen:

Die im Fachbereich 10 angebotenen Magisterstudiengänge werden ab dem Wintersemester 2010/2011 eingestellt. Magisterstudierende, die sich vor diesem Zeitpunkt eingeschrieben haben, können Ihr Studium nach den bisherigen Bedingungen fortsetzen, müssen die Magisterprüfung jedoch spätestens bis zum 31. März 2018 abgeschlossen haben. Die Anmeldung zur Magisterprüfung ist noch bis zum 28.02.2017 möglich. Ein Wechsel in den entsprechenden Bachelorstudiengang ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Fachberatung der Institute.


Lehramtsstudiengänge (modularisiert)

Rechtliche Grundlagen:

Sie sollten sich unbedingt schon vor Aufnahme Ihres Studiums, spätestens aber zu dessen Beginn mit den Anforderungen, dem Ablauf und der Organisation ihres Studiums vertraut machen:

Wenn Sie sich in irgendeiner Weise unsicher sind, fragen Sie bitte gleich nach in einer der Fachberatungen, beim Zentralen Prüfungsamt Lehramtsstudiengänge (ZPL), beim Amt für Lehrerbildung (AfL) oder bei der Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung (ABL).

Institutionen der Lehramtsausbildung

An der Lehramtsausbildung an der Universität Frankfurt sind die folgenden Institutionen beteiligt:

Das Zentrale Prüfungsamt Lehramtsstudiengänge (ZPL) verbucht Studien- und Prüfungsleistungen und Kreditpunkte (CP) während des Studiums, gibt allgemeine Informationen zu den Modulprüfungen, betreut die studienbegleitende Zwischenprüfung (hier können Sie sich auch zur Zwischenprüfung anmelden) und stellt die Meldebescheinigung zur ersten Staatsprüfung aus, mit der Sie sich dann beim Amt für Lehrerbildung anmelden können.

Das Amt für Lehrerbildung (AfL), Prüfungsstelle Frankfurt, betreut die 1. Staatsprüfung und führt alle Anerkennungsverfahren für Vorleistungen im Lehramtsstudium durch. Hier melden Sie sich zur 1. Staatsprüfung an, hier werden alle Leistungen geprüft, die Sie außerhalb oder vor Ihrem Lehramtsstudium erbracht haben und die Sie für Ihre Zulassung zum Staatsexamen anerkannt haben wollen.

Die Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung (ABL) verantwortet Querschnittaufgaben im Bereich der Lehramtsausbildung. Es soll das Lehramtsstudium fördern, empirische Bildungsforschung unterstützen, den wissenschaftlichen Nachwuchs fördern, Angebote zur Lehrerfort- und -weiterbildung koordinieren und die Strukturplanung für die Lehramtsausbildung vorantreiben. Am ZLF finden Sie auch das Büro für Schulpraktische Studien, das die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Schulpraktikums organisiert.

Am Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Unterrichtsforschung wird auch das L-Wiki betreut, ein Nachschlagesystem für alle Fragen rund ums Lehramtsstudium. Dort finden Sie auch weitere Links zur Beratung im Lehramtsstudium.

 

Prüfungen und Prüfungsorganiation

Grundlegende Hinweise zur Wissenschaftlichen Hausarbeit finden Sie auf dieser Webseite des AfL.

Prüfungsfach Deutsch L1, L2, L3 und L5

Grundregeln und Prüferliste:

  • Die Wahl der Prüfungsform (mündliche Prüfung oder Klausur) ist in den Studiengängen L1, L2 und L3 den Kandidat_innen überlassen.
  • Examenskandidat_innen im Studiengang L5 legen im Fach Deutsch eine mündliche Prüfung ab.
  • Alle Prüfungen müssen einen erkennbaren didaktischen Anteil haben.
  • Die Voranmeldung erfolgt direkt bei den Prüferinnen und Prüfern (beachten Sie die weiteren Hinweise zu den jeweiligen Studiengängen).
  • Klausuren werden in einem der drei Bereiche (Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Didaktik) abgelegt.
  • Die Zahl der Prüflinge pro Prüfer_in kann begrenzt werden, in diesem Fall werden die Prüflinge anderen Prüfer_innen zugeteilt. Dies wird in geeigneter Form (Aushang) bekannt gegeben.
  • Sie finden auf den Websiten der germanistischen Institute eine Liste der Prüfungsberechtigten, z.B. beim Institut für Deutsche Literatur und ihre Didaktik („Prüfer/innen der einzelnen Schwerpunkte“).

Deutsch L1

  • Die Dauer einer mündlichen Abschlussprüfung im Studiengang L1 Deutsch beträgt für das gesamte Fach 20 Minuten. Es wird nur eine Prüferin/ein Prüfer benötigt und nur einer der drei Bereiche (Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft oder Didaktik) geprüft, wobei die Prüfung einen erkennbaren didaktischen Anteil haben muss. Der Beisitz wird durch das Amt für Lehrerbildung (AfL) organisiert.

Deutsch L2 und L3

  • Die mündlichen Prüfungen in den Studiengängen L2, L3 und L5 sind einstündig und erstrecken sich über zwei der Bereiche Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft und Fachdidaktik. Alle Prüfungen  müssen einen erkennbaren didaktischen Anteil haben. Sie benötigen zwei Prüfer_innen.

Deutsch L5 mit Sonderregeln für die Wissenschaftliche Hausarbeit und die Prüfung im Unterrichtsfach

  • Die mündliche Prüfung im Studiengang L5 ist einstündig und erstreckt sich über zwei der Bereiche Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft und Didaktik. Alle Prüfungen  müssen einen erkennbaren didaktischen Anteil haben. Sie benötigen zwei Prüfer_innen.
  • Die Wissenschaftliche Hausarbeit im Studiengang L5 kann nach der Zwischenprüfung geschrieben werde, sie muss einen sonderpädagogischen Schwerpunkt haben (vgl. §21 (1), Satz 3, Hessisches Lehrerbildungsgesetz).
  • Die Prüfung im Unterrichtsfach (Deutsch) kann im Studiengang L5 nach dem 6. Semester erfolgen (vgl. §14 (6) Hessisches Lehrerbildungsgesetz).

 

Prüfungsfach Englisch (L1, L2, L3, L5)

  • Alle Prüfungen (schriftlich und mündlich) finden komplett auf Englisch statt.
  • Jeder Prüfungsbestandteil muss einen erkennbaren didaktischen Anteil haben (aber nicht notwendigerweise von einem/r Fachdidaktiker_in geprüft werden)
  • Examenskandiat_innen in den Lehrämtern L2, L3 und L5 können zwischen einer vierstündigen Klausur oder einer einstündigen mündlichen Prüfung wählen; in dem Unterrichtsfach, in dem sie keine Klausur schreiben, legen sie die mündliche Prüfung ab und umgekehrt. Examenskandidat_innen werden im Fach Englisch also nur noch mündlich ODER schriftlich geprüft.
  • L1-Studierende legen eine 20minütige mündliche Prüfung oder eine vierstündige schriftliche Prüfung ab.
  • Die 20minütige mündliche Prüfung im L1-Studiengang wird wahlweise in Literatur-/Kulturwissenschaft, Sprachwissenschaft oder Fachdidaktik abgelegt. Da die Überprüfung mindestens einer fachdidaktischen Kompetenz Bestandteil der mündlichen Prüfung sein muss, wählen  L1-Studierende in der Regel Fachdidaktik als mündliches Prüfungsgebiet.
  • Für die einstündige mündliche Prüfung in den Studiengängen L2, L3 und L5 wählen die Examenskandidat_innen zwei der drei Fachgebiete Literatur-/Kulturwissenschaft, Sprachwissenschaft oder Fachdidaktik. Jedes der zwei gewählten Gebiete wird 30 Minuten geprüft. Die Prüfung findet gemeinsam statt, die Prüfenden übernehmen abwechselnd den Beisitz.
  • Für die schriftlichen Prüfungen wählen die Kandidat_innen eine Prüfungsfrage aus der Sprachwissenschaft oder aus der Literatur-/Kulturwissenschaft (Bearbeitungszeit 240 Minuten).
  • Landeskunde und Sprachpraxis sind nicht mehr Bestandteil des Abschlussexamens.

 

Prüfungsfach Französisch (L2 und L3), Italienisch (L3) und Spanisch (L3)

  • Das Thema der Wissenschaftlichen Hausarbeit muss aus den Bereichen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Fachdidaktik gewählt werden.
  • Die Kandiat_innen können zwischen einer vierstündigen Klausur oder einer einstündigen Prüfung wählen; in dem Unterrichtsfach, in dem sie nicht die Klausur schreiben, legen sie die mündliche Prüfung ab und umgekehrt.
  • Jeder Prüfungsbestandteil muss einen erkennbaren didaktischen Anteil haben (aber nicht notwendigerweise von einem/r Fachdidaktiker_in geprüft werden).
  • Die Themen der vierstündigen Klausur müssen aus den Bereichen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Fachdidaktik gewählt werden. Die Klausur wird in der Zielsprache verfasst. Von 3 Themenvorschlägen für die Klausur streicht das AfL einen. Von den beiden übrigen bearbeitet der/die Studierende ein Thema in der Zielsprache. Erstkorrektor_in ist eine prüfungsberechtigte Lektorin bzw. ein prüfungsberechtigter Lektor. Die Zweitkorrektur übernimmt eine prüfungsberechtigte Fachvertreterin bzw. ein prüfungsberechtigter Fachvertreter.
  • In der einstündigen mündlichen Prüfung werden mindestens vier Themen aus zwei der drei Bereiche Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik jeweils 30 Minuten geprüft. Die Prüfenden müssen entsprechend der gewählten Bereiche gewählt werden. Die Prüfung wird mindestens zur Hälfte in der Zielsprache absolviert.