Masterstudiengang Sinologie – Zulassungsvoraussetzungen

Der Masterstudiengang Sinologie ist nicht zulassungsbeschränkt, eine Mindestnote des Bachelorabschlusses muss also nicht nachgewiesen werden. Um in den Masterstudiengang Sinologie aufgenommen werden zu können, müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden:

Bewerberinnen und Bewerber müssen einen erfolgreichen Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertigen Abschluss im selben oder einem verwandten Studienfach im Umfang von mindestens 240 CP nachweisen, wobei auf das chinawissenschaftliche Fach mindestens 150 CP entfallen müssen. Zudem muss die Bewerbung in einem aussagekräftigen Motivationsschreiben im Umfang von 600 bis 650 Wörtern begründet werden. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber Kenntnisse in der modernen chinesischen Standardsprache im Umfang von mindestens 90 CP und in der vormodernen chinesischen Schriftsprache im Umfang von mindestens 6 CP beziehungsweise Kenntnisse in entsprechendem Umfang sowie ausreichende Englischkenntnisse (Details siehe „Fachspezifische Bestimmungen“) nachweisen.

Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben, finden Sie hier nähere Informationen zu den Deutschkenntnissen. Abhängig von Ihrem Herkunftsland und Ihrer Vorbildung benötigen Sie eventuell noch weitere Unterlagen (z.B. APS-Zeugnis).

Möglichkeit der vorläufigen Zulassung

Um Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studienabschluss, der weniger als 240 CP bzw. weniger als 150 CP für das chinawissenschaftliche Fach umfasst – in der Regel Absolventinnen und Absolventen dreijähriger chinawissenschaftlicher Bachelorstudiengänge –,  eine Aufnahme in den Masterstudiengang zu ermöglichen, können diese mit der Auflage in den Masterstudiengang zugelassen werden, die Differenz der CP im Umfang von bis zu 60 CP in Frankfurt nachzuholen. Für eine vorläufige Zulassung mit der Auflage, CP in Frankfurt nachzuholen, muss somit ein Bachelorabschluss im Umfang von mindestens 180 CP, der ein chinawissenschaftliches Fach im Umfang von mindestens 90 CP umfasst, nachgewiesen werden. Auflagen setzen sich in der Regel aus Veranstaltungen und Prüfungen aus den Vertiefungsbereichen und letzten Semestern des vierjährigen Bachelorstudiengangs zusammen.