Voraussetzungen für die Teilnahme

Voraussetzungen:

  • Längerfristiges Beschäftigungsverhältnis an der Goethe-Universität
  • Die Mobilität muss im Gastland durchgeführt werden, d.h. virtuelle, von Deutschland aus durchgeführte Aktivitäten dürfen nicht mit Erasmus+ Mitteln gefördert werden.
  • Lehraufenthalte müssen wenigstens 2 Tage (ohne Reisetage) umfassen und dürfen höchstens 60 Tage dauern.
  • Der Mindestlehrumfang beträgt pro angefangener Woche des Aufenthalts 8 Stunden. Für jeden weiteren Arbeitstag über eine Woche (5 Arbeitstage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl je zusätzlichem Tag wie folgt berechnet: 8 Stunden geteilt durch 5 Tage multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Arbeitstage. Das Ergebnis der Berechnung der Stunden wird hierbei gerundet.
  • Mögliche Formen von Lehre: Seminar, Vorlesung, Vortrag, Tutorium, Betreuung von Doktoranden, Teilnahme an Rigorosa u.ä.
  • Wird die Lehrmobilität mit einer Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an der Gasteinrichtung verbunden, so reduziert sich das Unterrichtspensum auf 4 Stunden pro Woche.
  • Einreichung eines Mobility Agreements (Lehrprogramms), welches vor Antritt der Mobilität von der Gast- und Heimatinstitution bestätigt und von den beteiligten Personen unterschrieben werden muss.
  • Die Mobilität muss von den jeweiligen Vorgesetzten vorab genehmigt werden (möglichst durch eine unterzeichnete Dienstreisegenehmigung).
  • Mit der gewünschten Gasthochschule müssen gültige bilaterale Kooperationsvereinbarungen bestehen oder abgeschlossen werden.

Förderbarer Personenkreis:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (Es muss ein Einladungsschreiben seitens eines Hochschullehrers der Goethe-Universität vorliegen und ein Lehrprogramm eingereicht werden.)

Versicherungsschutz:

Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU Kommission noch der DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS+ Auslandsaufenthalten entstehen. Sie sind verpflichtet sich um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.

Folgende Versicherungen sollten laut DAAD gegeben sein:

  • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- und Teilarbeitsunfähigkeit)
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Darüber hinaus sollte man im Besitz einer euopäischen Krankenversicherungskarte sein.

Es besteht für Sie als Teilnehmer am ERASMUS+ Programm die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgender Adresse: https://www.daad.de/ausland/service/downloads/de/4431-versicherungen/

Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
House of Labour
Eschersheimer Landstr. 155
60323 Frankfurt am Main

Frau Uta Brucker, M.A.
HoL, Raum 332
Email brucker@em.uni-frankfurt.de
Phone +49-(0)69-798-12263