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Liebe Azubis,

liebe I-Anwärter*innen,

liebe Praktikant*innen,

herzlich willkommen auf der Webseite der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Goethe-Universität Frankfurt. Als JAV vertreten wir die Interessen der Auszubildenden und Jugendlichen der Goethe-Universität. Wir stehen euch jederzeit für Fragen zu Arbeit und Ausbildung zur Verfügung. 

Wenn ihr Fragen, Probleme oder Anregungen habt, meldet euch gerne bei uns per Mail oder persönlich. Als Azubis und Jugendliche habt ihr das Recht während der Arbeitszeit zu uns zu kommen.

Viele Grüße

Eure Jugend- und Auszubildendenvertretung 

Was wir u.a. bisher erreicht haben

  • Wie jedes Jahr organisiert die JAV die Einführungswoche für die neuen Auszubildenden, um ihnen den Start in das Berufsleben zu erleichtern. Dabei lernen sich die Neulinge in der ersten Augustwoche nicht nur gegenseitig kennen, sondern auch die Vielseitigkeit der Universität. Es stehen Vorstellungen verschiedener Bereiche wie z.B. das Gleichstellungsbüro, dem Personalrat oder auch dem Referat Arbeitsschutz auf dem Plan. Darüber hinaus werden auch die verschiedenen Standorte, Westend, Bockenheim und Riedberg besucht. Hier lernen die Azubis u.a. die Arbeit in der Universitätsbibliothek, den Werkstätten oder auch im Wissenschaftsgarten näher kennen. Ein besonderes Highlight für viele stellt auch immer der Besuch des Bieneninstituts in Oberursel dar.
  • Um den Auszubildenden in der Verwaltung den Einstieg zu erleichtern, gibt es ein Mentoring-Programm. Hierbei bekommt jede*r Auszubildende aus dem 1. Lehrjahr eine*n Auszubildenden aus den höheren Ausbildungsjahren als Mentor*in. Der/die Auszubildende erhält somit, neben der JAV, weitere Unterstützung bei jeglichen Fragen rund um die Ausbildung. 
  • Einen weiteren Erfolg konnten wir im letzten Jahr feiern: die Gebührenordnung beim Hochschulsport wurde angepasst. Auszubildende zahlen nun den gleichen Preis wie Studierende. Zuvor wurden Auszubildende den Mitarbeitenden gleichgestellt und zahlten somit mehr.

Rechte der JAV

Antragsrecht:

Die JAV kann alle Maßnahmen, die Jugendliche oder Auszubildende betreffen beim Personalrat beantragen. Dafür muss sie zunächst einen Sitzungsbeschluss fassen, welcher dann eingereicht wird. Die JAV berät dann gemeinsam mit dem Personalrat über den Beschluss. Nach der Beratung kann der Personalrat entscheiden, ob er den Beschluss mit der Dienststellenleitung bespricht. Der PR kann den Beschluss der JAV auch als unbegründet zurückweisen.

Für die Beratung des Antrags haben alle Mitglieder der JAV ein gesondertes Teilnahmerecht an der Personalratssitzung, wenn die von ihr vertretenen Arbeitnehmer*innen von der daraus folgenden Maßnahme betroffen sind. In diesem Fall hat die JAV auch das Recht an der Besprechung mit der Dienststellenleitung teilzunehmen.

Die JAV ist dazu verpflichtet die Auszubildenden ständig über den Stand der Beratung zu informieren. Hierzu kann ein persönliches Gespräch, ein Schreiben an die Betroffenen oder die Darstellung auf der Jugend- und Auszubildendenversammlung gewählt werden.

Schutzbestimmungen:

Die JAV-Mitglieder genießen einen besonderen Schutz vor persönlicher Benachteiligung und Behinderung ihrer Tätigkeiten. Das Hessische Personalvertretungsgesetz untersagt jede Handlung, die eine Störung der JAV-Arbeit verursacht.

JAV-Mitglieder dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Beschäftigte. Dies gilt insbesondere für Vorgesetzte, andere Beschäftigte und außerbetriebliche Stellen, wie z.B. die Berufsschulen.

Übernahmerecht und Kündigungsschutz:

Damit es auch während der Ausbildung möglich ist, das Amt eines JAV-Mitglieds ohne Furcht vor späteren Nachteilen wahrzunehmen, genießen JAV-Mitglieder Kündigungsschutz und haben ein Recht auf Übernahme. Dieser besondere Schutz beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet ein Jahr nach dem Ausscheiden aus der JAV.

Personelle Maßnahmen:

Bei Einstellungen von Angestellten hat der Personalrat ein uneingeschränktes, bei Beamten ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht. An den Beratungen des Personalrats über die Einstellungen von Auszubildenden hat die JAV ein Teilnahme- und Stimmrecht. Die JAV hat das Recht bei den Bewerbungsgesprächen von Auszubildenden teilzunehmen.

Pflichten der JAV

Geheimhaltungspflicht:

Alle Mitglieder der JAV sind verpflichtet über Angelegenheiten, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren.

Informationen, die ein JAV-Mitglied nicht in seiner Funktion erfahren hat, fallen nicht unter die Schweigepflicht. Dies betrifft allgemein zugängliche Informationen z.B. durch ein Gespräch in der Pause. Genauso besteht auch keine Schweigepflicht innerhalb der JAV. Um kompetente Entscheidungen treffen zu können, ist eine JAV verpflichtet sich regelmäßig untereinander über aktuelle Fälle auszutauschen.

Wahrung des Persönlichkeitsschutzes:

Die JAV ist zu Wahrung des Persönlichkeitsschutzes verpflichtet. Dies bedeutet, dass keine Namen oder vertrauliche persönliche Angaben über Auszubildende weitergegeben werden dürfen. Diese Regelung betrifft insbesondere Weitergabe an die Dienstellenleitung, Vorgesetzte oder Mitarbeiter*innen. 


Kontakt

Bei Fragen, Problemen oder Anregungen:

E-MailJAV@uni-frankfurt.de

Hauspost:
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Hauspostfach 2
PA-Gebäude | Campus Westend


Mitglieder der JAV

Vorsitzende

Elena Gauck

E-Mail: e.gauck@ub.uni-frankfurt.de

Stellvertretende Vorsitzende

Sarah Popp

E-Mail: s.popp@em.uni-frankfurt.de

Stellvertretender Vorsitzender

Lukas Funken

E-Mail: funken@em.uni-frankfurt.de