FSP-Gebühren
Für die Feststellungsprüfung sind Gebühren zu entrichten.
1. Prüfungsgebühr für die Studienkollegiaten (interne Prüfung)
Die Gebühr beträgt € 100. Sie ist in § 9 Abs. 2 der Verwaltungsvorschrift des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 25.04.2016 geregelt.
2. Prüfungsgebühr für die externe Prüfung
Die Gebühr beträgt € 500 für die gesamte externe Prüfung und € 100 für die Ergänzungsprüfung. Diese Gebühren sind in § 9 Abs. 2 der Verwaltungsvorschrift des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 25.04.2016 sowie in § 27 Abs. 1 der Ordnung der FSP geregelt.