Externe Feststellungsprüfung und Ergänzungsprüfung

Die Ablegung der Feststellungsprüfung für externe Studienbewerber ohne vorherigen Besuch des Studienkollegs (externe FSP) ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Sie sind nachweislich nicht dazu in der Lage, das Studienkolleg zu besuchen (z.B. durch Berufstätigkeit).
  2. Sie müssen an zwei verbindlichen Beratungsgesprächen beim Studienkolleg teilnehmen (Termine)
  3. Sie benötigen überdurchschnittliche Noten in den Vorbildungsnachweisen, die durch Uni-Assist geprüft worden sein müssen.
  4. Sie benötigen sehr gute Deutschkenntnisse (z. B. nachgewiesen durch TestDaF mindestens 14 Punkte, DSH1, Zertifkat C1)  
  5. und die Zustimmung des Leiters des Studienkollegs

Für die externe Feststellungsprüfung müssen Sie sich bis spätestens zum 15. Januar (Prüfungstermin Juni/Juli) bzw. zum 15. Juli (Prüfungstermin November/Dezember) über Uni-Assist bewerben. Geben Sie auf Seite 4 des Antrags auf Zulassung zum Studium für internationale Studienbewerber/innen mit ausländischem Bildungsnachweis unter der Überschrift "Studienkolleg und Feststellungsprüfung" an, dass Sie die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung zum nächstmöglichen Termin wünschen.

Hinweis: Bitte unterschätzen Sie nicht die Schwierigkeit, sich extern auf eine Prüfung vorzubereiten, auf die sich andere Studienbewerber ein ganzes Jahr lang mit über 30 Unterrichtsstunden pro Woche vorbereiten. Die Bestehensquote ist äußerst gering! Bewerben Sie sich lieber regulär für den Besuch des Studienkollegs. Sollten Ihre Leistungen tatsächlich überdurchschnittlich sein, können Sie bereits nach dem ersten Semester an einer vorgezogenen Feststellungsprüfung teilnehmen - zum gleichen Zeitpunkt wie die Teilnehmer, die an einer externen FSP teilnehmen. Gegenüber der externen Feststellungsprüfung verlieren Sie somit keine Zeit, aber Sie steigern Ihre Chancen auf Bestehen der Prüfung erheblich!

Die Ergänzungsprüfung dient der Erweiterung einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Sie können sie ablegen, wenn Sie an der Goethe-Universität oder der Frankfurt University of Applied Sciences studieren wollen und schon eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt und bestanden haben. Wenn sie z.B. eine FSP im M-Kurs bestanden haben und ein technisches Fach bzw. ein wirtschaftliches Fach studieren wollen, dann werden die Fächer nach T bzw. nach W hin ergänzt. Ihre ursprüngliche HZB, die Sie in Ihrer Heimat erworben haben, muss diese Ergänzung allerdings grundsätzlich zulassen. Die Ergänzungsprüfung kann am Studienkolleg Frankfurt im Sommersemester (Juni/ Juli) mit der Bewerbungsfrist 15.01. und im Wintersemester (November/ Dezember) mit der Bewerbungsfrist 15.07. abgelegt werden. Wenn Sie sich für die Ergänzungsprüfung bewerben wollen, senden Sie Ihre Unterlagen bitte fristgerecht (15.01./15.07.) an www.uni-assist.de.