Prüfungsberechtigte in der Romanistik


Erstes Staatsexamen:

In der Regel: Hochschullehrer*innen und auch habilitierte Mitarbeiter*innen des Instituts. Auch einige promovierte Mitarbeiter*innen und PäMis sind prüfungsberechtigt.

Informationen dazu, wer prüfungsberechtigt ist, entnehmen Sie den Seiten der einzelnen Mitarbeiter*innen

Im Zweifelsfall fragen Sie bei möglichen Prüfern direkt nach.


Betreuer*innen/Prüfer*innen für die Bachelorarbeit im BA Romanistik (Hauptfach):

Hochschullehrer*innen und i.d.R. auch promovierte und habilitierte Mitarbeiter*innen des Instituts.

Informationen dazu, wer prüfungsberechtigt ist, entnehmen Sie den Seiten der einzelnen Mitarbeiter*innen

Im Zweifelsfall fragen Sie bei den möglichen Prüfern direkt nach, ob und für welche Schwerpunkte sie Bachelorarbeiten betreuen.


Sprachprüfungen:

für Stipendien, Erasmus-Anträge usw. Sprachprüfungen nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich. Terminvereinbarung per E-Mail.

Französisch:   Stéphanie Niepceron
Spanisch:        Martín Diz Vidal; Dr. Marta Muñoz-Aunión
Italienisch:       Dott.ssa Cristina Giaimo Patronas, Dr.Irene Caloi
PortugiesischDaniela Cunha Neves