Studienberatung

Sprechstunde: Mittwoch, 9 - 11 Uhr, oder nach Vereinbarung.Es besteht die Möglichkeit einen Termin per E-Mail zu vereinbaren.

Beratung

  • Fachberatung für alle Studiengänge (Lehrämter - L1, L2, L3 und L5 sowie Magister/Magistra Artium und Bachelorstudiengänge),
  • Anerkennung von Studienleistungen, die an auswärtigen /ausländischen Universitäten erbracht und bescheinigt worden sind.
  • Für L3-Studierende, die das Studium vor dem Sommersemester 2002 begonnen haben: Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Grundstudium (Vorlage der Leistungsnachweise des Grundstudiums und der Belegbögen im Studienbuch, Nachweis der Sprachkenntnisse -,"ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, davon muss eine Latein oder Englisch oder Französisch sein". Der Nachweis erfolgt in der Regel durch Abiturzeugnis oder - falls im Abiturzeugnis nur eine Fremdsprache angeführt wird - "entsprechende Schulzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als ‚ausreichend (4)' bzw. fünf Punkte sein darf".)
  • Praktika für Studierende im Magister-Studiengang: Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz
  • BAföG-Beauftragte: Ausstellen der Bescheinigung gemäß § 48 BAföG

 

Arbeitshinweise: In der rechten Spalte finden Sie ein Merkblatt zum Verfassen einer schriftlichen Hausarbeit zum Herunterladen.