Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Formulare für die Mitarbeiter/innen des Instituts für Romanische Sprachen und Literaturen.

Bitte beachten Sie, dass die Scheinformulare/Modulscheine unter den jeweiligen Studiengängen zu finden sind. Im Prinzip sollten die Studierenden die Scheinformulare jedoch bei der Klausur oder der Einreichung der Hausarbeit mit abgeben.


Bibliothek für Lehrende

Wichtige Informationen des BzG-Teams

Das für die Romanistik zuständige Team des Bibliothekszentrums Geisteswissenschaften (BzG) hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammen gestellt, wenn es darum geht, wie die Ausleih- und Fernleih-Systeme der Universitätsbibliothek funktionieren, welche Datenbanken speziell für Lehrende zur Verfügung stehen, wie Sie Semesterapparate einrichten können etc. Folgen Sie dafür dem link unten.

Vorschläge für Buchanschaffungen aus Institutsmitteln schicken Sie bitte entweder an Frank Estelmann oder an die zuständige studentische Hilfskraft. Bei der Einrichtung von Semesterapparaten kann Ihnen innerhalb des Instituts ebenfalls eine studentische Hilfskraft helfen. Informationen geben die Studienberater/innen im Infobüro Romanistik.

Die für die Romanistik zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BzG erreichen Sie direkt unter der folgenden mail-Adresse: bzg-romanistik@ub.uni-frankfurt.de. 

Prüfungsverwaltung Lehramt

Prüfungsverwaltung Lehramt

Prüfungsprotokoll für Modulprüfungen im Lehramtsstudium (bitte Link folgen)

Informationsbroschüre für Lehrende zu Modulprüfungen im Lehramtsstudium

Informationen für Lehrende zur Vergabe von Scheinen im Lehramtsstudium (Leistungsnachweise, Prüfungsleistungen)


Benotung:

Tabelle mit Notenschlüssel: Bitte benutzen Sie nur die darin angegebenen Noten, runden Sie allenfalls beispielsweise 2,33 zu 2,3 ab bzw. 2,66 zu 2,7 auf.

Bitte beachten Sie:

  • Nicht ratsam sind Angaben auf den Scheinzetteln, die sich widersprechen, z.B. 10 NP - 2 (es müsste heißen: 10 NP - 2,3). 
  • Vermeiden Sie die Angabe von nicht-existenten Noten, z.B. "3-4" oder "3-". Auch verwirrende Notationen bitte vermeiden, z.B. "10/15".
  • Achten Sie auch darauf, dass eine 5,0 2 NP entspricht (nicht 4 NP) und 15 NP einer 1,0 (eine 0,7 gibt es nicht).
  • Bei den Lehramtsstudiengängen sind Zwischennoten für nicht-bestandene Prüfungsleistungen vorgesehen (z.B. 4 NP - 4,3). Dies ist bei kumulativen Modulprüfungen in einzelnen Modulen der Lehramtsstudiengänge von erheblichem (!) Interesse, da nicht-bestandene Teilnoten innerhalb eines Moduls ausgeglichen werden können und die Modulnote aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten errechnet werden.

Der Notenschlüssel gilt analog auch für die BA- und MA-Studiengänge, nur können Sie auf den Scheinvorlagen dort auf die Angaben in Notenpunkten (NP) verzichten. Außerdem gibt es in den BA- und MA-Studiengängen keine Differenzierung bei den nicht bestandenen Prüfungen, die immer mit 5,0 bewertet werden. Ansonsten beachten Sie bitte bei diesen Studiengängen die genauen Angaben des Prüfungsamts (PhilProm) auf den Prüfungszetteln, die Ihnen nach der Prüfung gesendet werden.

Prüfungsverwaltung Bachelor und Master

Prüfungsverwaltung Bachelor und Master

Bitte beachten Sie die relevanten Seiten des Prüfungsamts Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften (ehem.PhilProm.)

Die Prüfungsmodalitäten in den BA- und MA-Studiengängen, die bestimmte Termine und Korrekturzeiträume vorgeben, sind dringend zu beachten! In den BA-Studiengängen stellt (beinahe) jede Klausur (mit Ausnahme der Leistungsnachweise im Sprachcurriculum) und jede Hausarbeit eine Prüfung dar. Für jede dieser Prüfungen müssen sich die Studierenden über das online-Anmeldesystem - mit dem Sie als Dozentinnen und Dozenten nichts zu tun haben - anmelden. Dann gibt es einen Termin, an dem die Studierenden von dieser Prüfungsanmeldung wieder zurücktreten können. Der dritte relevante Termin ist der Klausurtermin bzw. der Abgabetermin der Hausarbeit, der von den Studierenden fristgerecht eingehalten werden muss, da ansonsten die Prüfung einmal als "nicht bestanden" gewertet wird. Diejenigen Studierenden, die die Prüfung "nicht bestanden" haben - weil sie nicht angetreten sind bzw. nicht fristgerecht eingereicht haben ODER weil sie sie tatsächlich abgelegt, aber nicht bestanden haben -, sind dann automatisch für die Wiederholungsprüfung angemeldet. Die Wiederholungsprüfung findet gegen Semesteranfang statt.

Sie als Lehrende müssen auf folgende Dinge achten:

1) Sie erhalten von der PhilProm (Prüfungsamt für die BA- und MA-Studiengänge) ein paar Tage nach dem Klausurtermin/Abgabetermin der Hausarbeit eine Liste mit denjenigen Studierenden, die sich für die Prüfung angemeldet haben. Dort tragen Sie darauf nach der Korrektur bitte fristgerecht die Bewertungen der Prüfungen ein und schicken Sie das Formular zurück an die PhilProm. Bitte benutzen Sie dafür genau das von der PhilProm versendete Formular, da darauf interne Prüfungsnummern vermerkt sind, die die PhilProm benötigt. Angemeldete, aber nicht zur Prüfung angetretene Studierende sollten darauf als "nicht angetreten" vermerkt werden. Die auf Zeitverträgen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir darum, eine Kopie dieses Formulars an Frau Saynovits zu mailen oder in deren Postfach zu legen. Es ergeben sich im Nachhinein immer mal wieder Fragen und wir müssen zum Teil nach Semestern noch auf Bewertungen zurückgreifen. 

2) Die Termine, die für Ihre Veranstaltung gelten, sind im online-Vorlesungsverzeichnis unter ihrer Veranstaltung vermerkt. Bitte wandeln Sie die dort angebenen Prüfungstermine nicht ab.

3) Stellen Sie zur Sicherheit bitte den Studierenden neben der Meldung der Prüfungsergebnisse an die PhilProm auch einzelne Scheinformulare aus, die Sie unterschrieben in das dafür vorgesehene Postfach im Inforaum legen, wo sie die Studierenden dann abholen können.

4) Die Organisation der Wiederholungsprüfung liegt nach Prüfungsordnung in der Verantwortlichkeit der Lehrenden. Bei Hausarbeiten müssen Sie sich mit den Studierenden in Verbindung setzen bzw. werden von diesen kontaktiert. Sie sollten dann erläutern, was an der Prüfungsleistung nicht ausreichend war und die Möglichkeit zur Überarbeitung geben. Bei Klausuren reserviert die Geschäftsführung Räume gegen Semesteranfang des darauf folgenden Semesters und gibt Ihnen und der PhilProm diese Räume und die zur Verfügung stehenden Termine rechtzeitig bekannt. Bitte beachten Sie, dass nicht immer eine Klausuraufsicht zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie auch, dass Sie dafür verantwortlich sind, dass die Klausurthemen der Wiederholungsprüfung den Studierenden am Termin der Wiederholungsprüfung vorgelegt werden.

 

Verwaltung A-Z