Einreise mit Familie

Informieren Sie sich zunächst, ob für Ihre Familie die Beantragung eines Visums notwendig ist. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Goethe Welcome Centre. Die Voraussetzungen zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung können sich je nach zuständigem Generalkonsulat unterscheiden. Informieren Sie sich deshalb auf den Seiten der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung über die genauen Voraussetzungen zur Beantragung eines Visums.

Im Falle einer Visumspflicht ist ein Familiennachzug am einfachsten zu organisieren, wenn der*die Wissenschaftler*in eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß der Forschendemrichtlinie besitzt. Im Normalfall sind mindestens folgende Dokumente zur Beantragung eines Visums für Ihre*n Partner*in oder Ihre Kinder erforderlich (beachten Sie die Bestimmungen der zuständigen Botschaft):

  • Entsprechende Antragsformulare, die bei den zuständigen Generalkonsulaten erhältlich sind
  • Kopien aller Seiten des Reisepasses des*der Wissenschaftler*in (sofern Sie schon in Deutschland sind)
  • Kopie der Anmeldung bei der Stadt Frankfurt des*der Wissenschaftler*in (sofern Sie schon in Deutschland sind)
  • Kopie des Mietvertrags in Frankfurt (sofern Sie schon in Deutschland sind, sonst: Nachweis über Unterkunft)
  • Nachweis aller Nebenkosten in Frankfurt (Wasser, Heizung, Strom, Versicherungen, Telefon usw., sofern Sie schon in Deutschland sind)
  • Finanzierungsnachweis des*der Wissenschaftler*in (z.B. Gehaltsabrechnung)
  • Im Falle eines Visums nach der Forschendenrichtlinie: der nachziehende Partner bzw. die nachziehende Partnerin muss keine Deutschkenntnisse nachweisen, sofern die Ehe geschlossen wurde, bevor der*die Wissenschaftler*in in Deutschland eingereist ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen unter Umständen grundlegende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden (alternativ kann unter Umständen der Nachweis eines in Deutschland anerkannten Hochschulabschlusses des nachzuziehenden Partnerin bzw. des nachzuziehenden Partners ausreichen).
  • Heiratsurkunde (je nach Staatsangehörigkeit ist unter Umständen eine 'Legalisierung' erforderlich: wenden Sie sich hierzu an das zuständige Generalkonsulat, bitte beachten Sie, dass die Legalisierung zusätzlich bis zu 8 oder 12 Wochen dauern kann)
  • Gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • Gegebenenfalls Abschlusszeugnisse (Schulabschlusszeugnis, Hochschulzeugnis ect.)
  • Geburtsurkunden der Kinder (je nach Staatsangehörigkeit ist unter Umständen eine 'Legalisierung' erforderlich: wenden Sie sich hierzu an das zuständige Generalkonsulat, bitte beachten Sie, dass die Legalisierung zusätzlich bis zu 8 oder 12 Wochen dauern kann)
  • Gültiger Reisepass
  • Passfotos
  • Informelles Einladungsschreiben des*der Wissenschaftlers*in
  • Visumsgebühr

Unter folgenden Links finden Sie beispielhaft das Informationsblatt zum Familiennachzug der Deutschen Botschaft in Neu Delhi sowie der Deutschen Botschaft in Peking (in Chinesisch).