Deutsche Literatur (Master of Arts)

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Zulassungsbedingungen
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Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der viersemestrige Masterstudiengang Deutsche Literatur ergänzt und vertieft die im Bachelorstudiengang Germanistik oder einem vergleichbaren Studiengang erworbenen literatur­geschicht­lichen und ästhe­tischen Kenn­tnisse, er fördert text-, literatur- und kulturtheo­re­tische Reflexions­fähigkeit und analytische und argu­menta­tive Kom­petenzen. Der Gegenstandsbereich des Studiengangs umfasst das gesamte Spektrum deutsch­sprachiger Literatur von ihren Anfängen bis zur unmittelbaren Gegenwart. Auf der Grundlage der gemeinsamen Fachsystematik der germanistischen Literaturwissenschaften – Ältere deutsche Literatur (ÄDL) und Neuere deutsche Literatur (NDL) – vertieft er in einer hinsichtlich Stoff und Abläufen klar strukturierten Weise die Schwerpunkte Geschichte, Theorie und Ästhetik auf einem fortgeschrittenen wissenschaftlichen Niveau. Besondere Beach­tung finden dabei Aspekte der Geschichtlichkeit der Texte und ihrer historisch adäquaten Inter­pretation. Das Studium schärft den Blick für epochale Transformationen praktischer wie dis­kursi­ver Bedingungen von Literatur und befähigt zum sensiblen Umgang mit den Stufungen histori­scher Alterität.

Die Lehre profitiert von zahlreichen universitätsinternen und ‑externen Kooperationen mit dem Forschungszentrum für historische Geisteswissen­schaften, dem Forschungskolleg Humanwissenschaften, dem Cornelia Goethe-Zentrum, den ansässigen Verlagen, dem Hessischen Rundfunk, Institutionen wie dem Jüdischen Museum, dem Fritz Bauer Institut, dem Freien Deutschen Hochstift, dem Literaturhaus Frankfurt sowie dem Kulturamt; die enge Zusammenarbeit dokumentieren gemeinsame Veranstaltungen (Workshops, Tagungen, Lesungen, Literaturfestivals) und unmittelbar forschungsbezogene, praxisorientierte Lehrformate.

Der Masterstudiengang vermittelt Kompetenzen, die zur Übernahme von anspruchsvollen Positionen u.a. in den Bereichen Medien, Kulturvermittlung, Verlagswesen, Öffentlichkeitsarbeit befähigen. Er legt die Grundlage zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation im Rahmen eines Promotionsstudiums.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts Deutsche Literatur
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden
Studienfachberatung

PD Dr. Jörg Schuster 
Institut für Deutsche Literatur und ihre Didaktik
Campus Westend, IG Farbenhaus, Raum 1.156
Nobert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt am Main
Tel.: 069/798-32847
Terminvergabe/Beratung per E-Mail: schuster@lingua.uni-frankfurt.de


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschluss der Goethe-Universität in Germanistik im Haupt- oder Nebenfach oder einen gleichwertigen Abschluss einer deutschen Hochschule in Germanistik, Allgemeiner und Ver­gleichen­­der Lite­raturwissenschaft oder einem vergleichbaren neuphilologi­schen Studiengang oder einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung
    Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss
  • Motivationsschreiben: Die Bewertung des Motivationsschreibens stützt sich neben der äußeren Qualität auf die überzeugende Darstellung insbesondere des persönlichen und des spezifischen Interesses am Masterstudiengang Deutsche Literatur. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten
  • Fremsprachenkenntnisse: gute Englischkenntnisse (mindestens Niveau B2), nachzuweisen durch:
    - Bachelorabschluss in einem amerikanistischen oder anglistischen Studiengang im In- und Ausland; oder
    - Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem Englisch Amtssprache ist; oder
    - Abiturzeugnis, das mindestens 5 Jahre Unterricht in der betreffenden Sprache dokumentiert, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)" bzw. fünf Punkte sein darf; oder
    -
     Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse in der betreffenden Sprache von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht; oder
    - Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen
  • sowie Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (Niveau A2), nachzuweisen durch:
    - Schulzeugnisse, mindestens drei Jahre Unterricht in der betreffenden Sprache, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)" bzw. fünf Punkte sein darf, oder
    - Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse in der betreffenden Sprache von deutschen und/oder ausländischen Universitäten; oder
    - Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen; oder
    - eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote;
    - Gutachten bzw. Empfehlung der die Bachelorarbeit betreuenden Person (Download);
    - Nachweis über die Immatrikulation im noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiengang
  • Motivationsschreiben (max. 700 Wörter)
  • Nachweis von Englischkenntnissen (B2) und einer weiteren Fremdsprache (A2)
  • Lebenslauf
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend der DSH-Ordnung
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.04. - 31.05. für das Wintersemester
01.12. - 15.01. für das Sommersemester
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


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