Altersteilzeit

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) für den Bereich des öffentlichen Dienstes ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Daher sind zum jetzigen Zeitpunkt neue Vereinbarungen zur Altersteilzeit nach dieser tariflichen Möglichkeit nicht mehr möglich.

Alle Vereinbarungen, die bis Dezember 2009 geschlossen wurden, laufen wie vereinbart bis zum Vertragsende weiter.