Arbeitszeit

Bei der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist zwischen verbeamteten Personal und dem Tarifpersonal zu unterscheiden:


a) Tarifpersonal

Seit dem 01.03.2010 gilt für alle Tarifbeschäftigten (Angestellte und Arbeiter) der Tarifvertrag der Goethe-Universität (TV-G-U) und damit eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Abweichend von dieser Regelung bleibt es bei einer 38,5-Stunden-Woche:

  • für Beschäftigte die ständig Wechselschicht und Schichtarbeit leisten und
  • für Beschäftigte, die am 28.02.2010 das 58. Lebensjahr vollendet haben

Beschäftigte, die bisher 38,5 Stunden wöchentlich gearbeitet haben und die nicht unter die o.g. Ausnahmeregelungen fallen, erhalten als Ausgleich für die höhere Arbeitszeit in den Jahren 2010 und 2011 drei zusätzliche freie Tage pro Jahr (sog. Freistellungstage). Für die Inanspruchnahme der Freistellungstage gilt das gleiche Verfahren wie für die Beantragung von Erholungsurlaub.


b) Beamtinnen und Beamte

Für Beamtinnen und Beamte gilt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres weiterhin eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr reduziert sich diese auf wöchentlich 41 Stunden und ab dem vollendeten 60. Lebensjahr auf wöchentlich 40 Stunden. Für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gilt dagegen grundsätzlich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden.

Die Stellen an der Universität sind grundsätzlich teilbar und können in Form einer Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Die wöchentliche Arbeitszeit reduziert sich dann abhängig von der jeweiligen Vereinbarung, die in Form eines Änderungsvertrages fixiert wird.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitszeit sind in der gültigen Dienstvereinbarung zu finden.