Berufungsverfahren

Die Abwicklung von Berufungsverfahren wird größtenteils von der "Abteilung für Berufungsangelegenheiten" begleitet. Sämtliche Richtlinien, Satzungen und Dokumente sind auf der Seite der Abteilung zu finden.

Nach Abschluss des Berufungsverfahrens werden die Unterlagen an die Personalabteilung weitergeben. Diese nimmt Kontakt mit dem/der Neuberufenen auf und bereitet die Ernennung oder Versetzung vor.

Die Fachbereiche haben die Aufgabe, nach Abschluss eines Berufungsverfahrens die Unterlagen der unterlegenen Bewerberinnen und Bewerber zurück zusenden. Die Ernennung des Erstplatzierten kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen an die Mitbewerber verschickt wurden und zwei Wochen vergangen sind.