Besoldung

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten werden als Besoldung bezeichnet; diese wird jeweils im voraus, d.h. zum Ersten des Monats ausgezahlt. Die Besoldung setzt sich in der Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  1. Grundgehalt
  2. Familienzuschlag (sofern man verheiratet ist und/oder Kinder hat)
  3. Stellenzulagen
  4. Sonderzahlung (5% des Einkommens)


Das Grundgehalt richtet sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe des Beamten/der Beamtin. Das verbeamtete Personal (ausgenommen Professoren) der Goethe-Universität wird überwiegend nach Besoldungsordnung A besoldet. Die Grundgehälter steigen automatisch nach einer bestimmten Anzahl von Jahren.

Zusätzlich erhalten Beamtinnen und Beamte einen sog. Familienzuschlag, dessen Höhe vom Familienstand sowie von der Anzahl der Kinder abhängt.

Für bestimmte Ämter sind noch sog. Stellenzulagen vorgesehen, die in der Besoldungsordnung abschließend geregelt sind.

Abweichend zum Tarifpersonal erhalten Beamte anstatt einer einmaligen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) am Jahresende, jeden Monat eine 5%ige Sonderzahlung.