Kur

Eine Kur dient der Stärkung der Gesundheit und unterstützt die Genesung bei Krankheiten und Leiden vielerlei Art in dafür vorgesehenen Kurorten und Heilbädern.

Tarifbeschäftigte:
Wird eine Kur von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt, ist dies umgehend dem Arbeitgeber anzuzeigen. Der Zeitpunkt des Antritts der Kur, die voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung des Kuraufenthaltes sind ebenfalls mitzuteilen.

Während der Kur besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sofern die sechs-wöchige Entgeltfortzahlung überschritten wird, besteht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse sowie Krankengeldzuschuss vom Arbeitgeber.

Beamtinnen und Beamte:
Die Notwendigkeit eines Kuraufenthaltes muss durch eine amtsärztliche Untersuchung bestätigt und von der Beihilfestelle (Regierungspräsidium Kassel) genehmigt werden. Die für die Beihilfestelle erforderliche Bescheinigung zur Beantragung einer Kur erhalten Sie bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in in der Abteilung Personalservices.