Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-/Master-Studiengangs beantwortet.

  1. Aufgaben des Prüfungsamts
  2. Neue Studienordnung Bachelor/Master
  3. Anwedungsfächer
  4. Anmeldung zur Bachelor/Master-Prüfung
  5. Anmeldung / Abmeldung bei Modulprüfungen
  6. Wiederholung von Prüfungen
  7. Wechsel von Wahlpflichtmodulen
  8. Modulteilprüfungen
  9. Freiversuch
  10. Studienverlauf
  11. Studienberatung
  12. Teilzeitstudium
  13. Anerkennung von Prüfungsleistungen
  14. Modulbeauftragte
  15. Seminare
  16. Berufspraktikum / Tutoriumsleitung / Programmierpraktikum
  17. Modul Kommunikation
  18. Lehrveranstaltung nach Wahl
  19. Auslaufen des Studiengangs Diplommathematik


1. Aufgaben des Prüfungsamts

Das Prüfungsamt ist der erste Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen rund um die Studienorganisation, Klausuren etc. Falls nötig kann es anschließend zu weiteren Besprechungen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und/oder dem Studiendekan kommen.

Der Prüfungsausschuss tagt ca. zweimal im Semester. Hier werden vor allem Anerkennnungsfragen, Mastereinschreibungen und Fragen rund um die Studienordnung diskutiert. Standardentscheidungen werden im Laufe des Semesters durch den Prüfungsausschuss-Vorsitzenden entschieden. Gegen diese Entscheidungen kann Einspruch erhoben werden, dann erfolgt die Behandlung im Ausschuss.  

§21 (8) Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses oder der bzw. des Vorsitzenden kann innerhalb eines Monats beim Prüfungsausschuss Einspruch erhoben werden. In diesem Fall muss die bzw. der Vorsitzende den Prüfungsausschuss einberufen.


2. Neue Studienordnung Bachelor/Master

Diese Ordnung gilt für die ab Wintersemester 2012/13 neu immatrikulierten Studierenden. Für Studierende, welche vor dem WS 2013 eingeschrieben worden sind, gilt ebenfalls diese neue Ordnung.

Auf Antrag des oder der Studierenden kann das Studium nach der Ordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Mathematik vom 13.07.2010 - alte Ordnung - fortgesetzt werden, allerdings maximal bis zum Ende des Sommersemesters 2017. Die alte Ordnung tritt zum 30.09.2017 außer Kraft.

Durch Beschluss des Fachbereichsrats können spezielle Übergangsregelungen und Äquivalenzbestimmungen für nach der alten Ordnung vorgesehene, aber nicht mehr angebotene Lehrveranstaltungen oder Module getroffen werden.

Weitere Fragen und Antworten zur neuen Studienordnung

Folien der Informationsveranstaltung zur neuen Studienordnung vom 1.11.2012


3. Anwedungsfächer

Sowohl im Bachelor als auch im Master müssen 24 CP im Anwendungsfach erbracht werden. Eine Liste mit den Anforderungen für die häufigsten Anwendungsfächer findet sich in der BaMa-Ordnung. Ob und wann die darin aufgeführten Veranstaltungen tatsächlich stattfinden, ist mit dem Prüfungsamt des jeweiligen Fachbereichs zu klären.

Prinzipiell ist jedoch auch jedes andere an der Universität angebotene Anwendungsfach möglich. Dazu müssen zunächst eine Einwilligung des Prüfungsausschussvorsitzenden (oder Studiendekans) des betroffenen Fachbereichs sowie eine Aufstellung über die zu besuchenden Veranstaltungen (mit mindestens 24 CP) eingeholt werden. Anschließend bedarf es der Zustimmung des Prüfungsausschuss-Vorsitzenden der Mathematik.

Es sei bemerkt, dass in anderen Fächern teilweise andere "Sitten" herrschen als in der Mathematik. So gibt es zum Beispiel im FB2 keine Nachholklausuren; bei einigen Fächern ist es quasi unmöglich, genau 24 CP zu erwerben, da pro Vorlesung 9 CP vergeben werden usw. Das sollte nicht abschrecken, aber man ist gut beraten, sich vor der Aufnahme eines Anwendungsfaches genau zu informieren. Das Prüfungsamt der Mathematik kann zwar teilweise helfen, aber erster Ansprechpartner ist das Prüfungsamt des betroffenen Faches.


4. Anmeldung zur Bachelor/Master-Prüfung

Kurz zusammengefasst: Sie müssen sich zur Bachelorprüfung einmalig anmelden. Zur Masterprüfung ist keine Anmeldung (außer natürlich die Einschreibung als Masterstudent) notwendig.

Zur Anmeldung für die Bachelorprüfung füllen Sie das Formblatt Anmeldung zur Bachelorprüfung aus und geben es beim Prüfungsamt Mathematik ab.

Beachten Sie: Das Formblatt muss bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der ersten Modulprüfung beim Prüfungsamt Mathematik vorliegen.


5. Anmeldung / Abmeldung bei Modulprüfungen

Die Anmeldung zu einer Modulprüfung wird nicht durch das Prüfungsamt, sondern individuell in jeder Veranstaltung geregelt. Für gewöhnlich geschieht sie durch Antritt der Prüfung.

Falls Sie sich verbindlich für eine Modulprüfung angemeldet haben (normalerweise betrifft dies nur Mathematik als Nebenfach) und krankheitsbedingt verhindert waren, muss dies mit dem Formular

Formular zur Prüfungsunfähigkeit

nachgewiesen werden. Ein einfaches ärztliches Attest reicht nicht.


6. Wiederholung von Prüfungen

Eine nicht bestandene Modul(teil)prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Ist die Modulprüfung eine Klausur so gibt es typischerweise dazu eine Nachklausur. Wird auch die Nachklausur nicht bestanden, so kann der Student die dritte (und letzte) Prüfung auf Antrag mündlich ablegen, was in diesem Fall dringend empfohlen wird.

Man beachte auch § 37 (1) [...] Erster und letzter Prüfungsversuch dürfen nicht länger als 15 Monate auseinander liegen. Über eine Verlängerung der Wiederholungsfrist in besonders begründeten Fällen [...] entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Antrag der oder des Studierenden. [...]

Wird auch die dritte Prüfung nicht bestanden oder wird die Wiederholungsfrist von 15 Monaten überschritten, so ist das Mathematikstudium leider nicht mehr fortsetzbar (und zwar an keiner deutschen Universität)!



7. Wechsel von Wahlpflichtmodulen

Im Wahlpflichtbereich besteht die Möglichkeit ein Wahlpflichtmodul nach einer nichtbestandenen Prüfung zu wechseln. Zwar besagt §37(7): "Nach Nichtbestehen einer Prüfung zu einem Wahlpflichtmodul werden bei einem Wechsel in ein alternatives Wahlpflichtmodul die nicht erfolgreichen Prüfungsversuche im ehemals gewählten Wahlpflichtmodul angerechnet."

Allerdings wurde in der 23. Sitzung des Prüfungsausschusses eine etwas großzügigere Regelung beschlossen: "In Zukunft soll ein Wechsel eines Wahlpflichtmoduls genau einmal möglich sein, dabei werden nicht bestandene Prüfungsversuche nicht weitergezählt. Bei darüber hinausgehenden weiteren Wechseln werden Fehlversuche mitgezählt, es sei denn der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund eines begründeten Antrags etwas anderes."

In allen Fällen ist der Wechsel eines Wahlpflichtmoduls dem Prüfungsamt schriftlich anzuzeigen. Dabei ist auch eine Angabe zu treffen, in welches Wahlpflichtmodul gewechselt wird, um die Fehlversuche korrekt abzubilden. Bei einem Wechsel können bereits bestandene Vorlesungen und Seminare in diesem Modul weiterhin als Teil der Bachelor- bzw. Masterprüfung verwendet werden. Es kann aber in diesem Modul keine weitere Vorlesung geprüft werden. Darüber hinaus kann das Gebiet dieses Moduls nicht als Spezialisierungsgebiet verwendet werden.


8. Modulteilprüfungen

Falls ein Modul, wie z.B. BaM-HA ("Höhere Analysis") aus zwei Teilen besteht, so kann man eine nichtbestandene Modulteilprüfung aus dem einen Teil nicht mit einer guten Note aus dem anderen Teil ausgleichen und das gesamte Modul somit bestehen. Laut § 30 (2) der Bachelor-/Master-Ordnung gilt: "Bei einer kumulativen Modulprüfung muss jede Teilprüfung für sich bestanden sein."


9. Freiversuch

Bestandene Modulprüfungen können nicht wiederholt werden, mit einer Ausnahme: Laut § 37 (2) der Bachelor-/Master-Ordnung können bereits bestandene Modulabschlussprüfungen im Pflichbereich des Bachelor aus höchstens einem von dem/der Studierenden benannten Modul einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden, wobei die bessere Leistung angerechnet wird.

Die Benennung muss gegenüber dem Prüfungsamt spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Note der ersten Prüfung erfolgen. Die erstmals bestandene Prüfung muss dabei spätestens im 4. Studiensemester abgelegt sein, die Wiederholungsprüfung, im Rahmen der regulär angebotenen Prüfungstermine, im Zeitraum von 6 Monaten nach der ersten Prüfung.

Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 11.3.2014 kann bei kumulativen Modulprüfungen sowohl nur eine Modulteilprüfung als auch die gesamte Modulprüfung wiederholt werden, wobei bei Wiederholung der gesamten Modulprüfung das bessere Durchschnittsergebnis zählt.


10. Studienverlauf

Im Anhang 1 der Bachelor-/Master-Ordnung finden sich exemplarische Studienverlaufspläne. Diese sind so gestaltet, dass die Veranstaltungen für Bachelor und Master sinnvoll aufeinander aufbauen können. Es handelt sich aber nur um Empfehlungen.

Es wird empfohlen, das Bachelor-Studium in Mathematik im Wintersemester zu beginnen. Es ist allerdings auch möglich, im Sommersemester anzufangen. Die Vorlesungen des ersten Semesters werden komplett angeboten. Die Vorlesungen höherer Semester können nicht immer so angeboten werden, wie dies in den exemplarischen Studienverlaufsplänen vorgesehen ist. Sommeranfänger sollten sich dieser Tatsache bewusst sein und ihr Studium dementsprechend gut planen und die Hilfe der Studienberater in Anspruch nehmen.


11. Studienberatung

Unter

www.uni-frankfurt.de/53835807/fachstudienberatung

finden Sie die jeweils aktuelle Liste der Studienberater für die Mathematik. Diese können Ihnen bei Fragen zur Organisation Ihres Studiums weiterhelfen.


12. Teilzeitstudium

Unter bestimmten Voraussetzungen ist sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang Mathematik ein Teilzeitstudium möglich. Vor Aufnahme eines solchen empfiehlt es sich, die Hilfe der Studienberater in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium


13. Anerkennung von Prüfungsleistungen

Sollen Prüfungsleistungen anerkannt werden, die z.B. an einer anderen Hochschule, in einem anderen Studiengang oder nicht dem eigentlich vorgesehenen Modul erbracht worden, kann ein Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geschickt werden. Bitte geben Sie darin ausreichend Informationen über Ihren aktuellen Stand im Studium, die genaue Art der Anerkennung, die Sie beantragen (z.B. Name des Moduls, in das die Veranstaltung eingebracht werden soll) und Ihre Kontaktdaten. Die Bearbeitungszeit ist sehr variabel, da oftmals vor einer Entscheidung der Ratschlag von Kollegen, Modulbeauftragten oder vom Prüfungsausschuss eingeholt wird.


14. Modulbeauftragte

Zu jedem Modul gibt es eine/n Modulbeauftragte/n. Die Modulbeauftragten sollte man zuerst kontaktieren, um abzuklären, ob Vorlesung X die Vorlesung Y aus Modul Z ersetzen kann.

Liste der Modulbeauftragten


15. Seminare

Im Vertiefungsbereich im Bachelor sind genau zwei Seminare zu belegen, wovon mindestens eines im Spezialisierungsgebiet liegen muss. Laut Beschuss des Prüfungsausschusses vom 5.3.2015 kann das zweite Seminar ebenfalls im Spezialisierungsgebiet liegen, sofern im Spezialisierungsbereich mindestens 14 CP in Vorlesungen eingebracht werden. Der Besuch weiterer Seminare ist möglich und empfehlenswert, diese können aber nicht im Vertiefungsbereich eingebracht werden.

Im Master ist im Hauptfachstudium genau ein Seminar zu belegen, dass im Spezialisierungsgebiet liegen muss. Analog zur Regelung im Bachelor können weitere Seminare nicht im Hauptfachstudium des Masters angerechnet werden.

Darüber hinaus sind im Master 3 weitere Seminare vorgesehen: zwei im Kolloquiumsmodul MaM-K sowie eines im Modul MaM-PR2. Das unbenotete Seminar Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten stellt den Einstieg in die Masterarbeit dar. Über die genauen Modalitäten sollte man sich daher mit dem Betreuer/der Betreuerin der Masterarbeit abstimmen. Dieses Seminar wird typischerweise im 3. Semester des Masterstudienganges stattfinden.


16. Berufspraktiukum / Tutoriumsleitung / Programmierpraktikum

Im Bachelor (typischerweise ab 4. Semester) und Master ist alternativ eine Tutoriumsleitung, ein Berufspraktikum oder ein Programmierpraktikum "Computational Finance" vorgesehen. Die Bedingungen für die ersten beiden Veranstaltungen finden sich in der Tutoriumsordnung bzw. Praktikumsordnung. Das Programmierpraktikum ist im Anhang der Studienordnung beschrieben.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind gleichzeitig auch im Praktikums- und im Tutoriumsausschuss. Anträge an diese Ausschüsse, insbesondere Bewerbungen für ein Pflichttutorium werden beim Prüfungsamt abgegeben.

Die Tutoriumsleitung ist Pflichtveranstaltung und daher unbezahlt. Allerdings können nach §4, Absatz 5 bereits in anderen Studiengängen geleistete (und möglicherweise bezahlte) Tutoriumsleitungen anerkannt werden.

Auch über die die Anerkennung von Leistungen bei der Betreuung von Tutorien aus anderen Studiengängen entscheidet der Tutoriumsausschuss. Das könnte z.B. ein während des Bachelors erbrachtes, bezahltes Tutorium in einer höheren Veranstaltung sein, welches dann im Masterstudium anerkannt wird. Über die Anerkennung in solchen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Das Berufspraktikum kann laut § 3 (5) der Praktikumsordnung auch in mehreren Abschnitten durchgeführt werden. Jeder dieser Abschnitte ist genehmigungspflichtig (§ 3 (6)); der Praktikumsausschuss entscheidet im Einzelfall, ob z.B. eine Aufsplittung auf mehrere Firmen möglich ist.


17. Modul Kommunikation

Im Modul BaM-SK gibt es die Veranstaltung Kommunikation. Dafür können verschiedene Leistungen eingebracht werden, z.B. Sprachkurse oder Didaktikvorlesungen aus anderen Studiengängen. Es können auch Veranstaltungen (im Gesamtunfamg von 3 CP) des

Kompetenzzentrums für Naturwissenschaften

besucht werden.


18. Lehrveranstaltung nach Wahl

Im Modul MaM-PR2 des Masters kann im Teil "Lehrveranstaltung nach Wahl" eine beliebige Lehrveranstaltung mit mindestens 3 CP belegt werden, die einen Bezug zur Mathematik hat. Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung ist der Erwerb eines Teilnahmescheins.


19. Auslaufen des Studiengangs Diplommathematik

Studierende im Diplomstudiengang Mathematik müssen die Diplomprüfung bis zum 30.09.2015 abgeschlossen haben.

Studierende, die im Diplomstudiengang Mathematik eingeschrieben sind, können in den Bachelor-Studiengang wechseln. Über die Anrechnung der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.