Kommission zum Umgang mit Zuwendungen privater Dritter

Die Kommission arbeitet nach der Richtlinie der Johann Wolfgang Goethe-Universität zum Umgang mit Zuwendungen privater Dritter.

Nach dem einstimmigen Votum des Senats am 22. Oktober 2008 regelt die Goethe-Universität den Umgang mit privaten Spenden, Stiftungen und Sponsoring in der Richtlinie zum Umgang mit Zuwendungen privater Dritter ("Stiftungskodex"). Der Kodex legt für Zuwendungen von privaten Dritten Standards fest. So müssen Zuwendungen an die Goethe-Universität bspw. gemeinnützigen Zwecken dienen und dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden: 

  • Die Freiheit von Forschung und Lehre und die Unabhängigkeit der Goethe-Universität von wirtschaftlichen und partikularen Interessen sind zu gewährleisten; das Ansehen der Goethe-Universität muss gewahrt bleiben; 
  • Zuwendungen müssen unabhängig von Umsatzgeschäften mit der Goethe-Universität sein und dürfen nicht zur Voraussetzung von Umsatzgeschäften mit der Goethe-Universität gemacht werden; 
  • Zuwendungen müssen der Goethe-Universität als Institution zugute kommen - direkte Zuwendungen an Mitglieder der Goethe-Universität als Person sind unzulässig; 
  • die Transparenz ist zu gewährleisten.

Die Richtlinie (deutsch / englisch) sieht zudem vor: 

Präsidium und Senat richten eine unabhängige Kommission ein, die von jedem Mitglied der Universität angerufen und durch das Präsidium bei der Annehme von Geldern beratend hinzugezogen werden kann. Der Kommission gehören je ein(e) Vertreter(in) der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, der Geistes- und Sozialwissenschaften, der Naturwissenschaften und der Medizin an. Die Kommission kooptiert ein weiteres Mitglied aus dem Fachgebiet, das eine eventuelle Zuwendung erhalten soll. Die Kommission kann auch von sich aus Empfehlungen an das Präsidium abgeben oder sich unmittelbar an den Senat wenden. Bei Zuwendungen ab 500.000,-- EUR p.a. ist die Kommission frühzeitig zu informieren.

Die Kommission zum Umgang mit Zuwendungen privater Dritter setzt sich aus folgenden Personen zusammen: