Anerkennung von Studienleistungen


***
 

? Sie möchten sich Leistungen für die Module "Praktikum / Hochschulpolitisches Engagement"  (BA: WPM 2 bzw. MA: EM 3) anerkennen lassen?

Für die Anerkennung von Leistungen, die Sie im Sinne der BA-/MA-Studienordnung für die Module "Praktikum/Hochschulpolitisches Engagement" (BA: WPM 2 bzw. MA: EM 3) erbracht haben, wenden Sie sich bitte an eine Ihnen vertraute Dozentin / einen Ihnen vertrauten Dozenten des Instituts (in Frage kommen: Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen).

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt des Praktikums bei dem Dozenten / der Dozentin, ob das Praktikum anerkennbar ist. Praktikumsberatung ist nicht Gegenstand der allgemeinen Studienberatung. Die Dozent/innen des Instituts können keine Praktikumsvermittlung anbieten.

Bitte beachten Sie, dass für die fraglichen Module Leistungen im Umfang von jeweils 300 Stunden zu erbringen sind. Einzelheiten bezüglich der Modul-Anforderungen können Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung nachlesen (siehe die oben angegebenen Links).

 

? Sie möchten Studien- und Prüfungsleistungen für einen Philosophie-Studiengang in Frankfurt anerkennen lassen?

Im Rahmen der Übergangsregelung für die Basismodule, wegen Wechsel des Studiengangs, wegen Wechsel des Studienorts usw.

Bitte kommen Sie mit allen benötigten Angaben und Unterlagen in die Studienberatung.

Näheres finden Sie auf dem Hinweisblatt Angaben und Unterlagen!

Sie können Ihre Studienleistungen und Ihre Wünsche bezüglich der Anerkennung auch bereits in das passende Formular Äquivalenzbogen eintragen.

Beim Wechsel vom  Magister modularisiert zum BA gibt es z.T. systematische Entsprechungen von Modulen, s. die Tabelle Äquivalenztabelle.

? Sie möchten sich eine Veranstaltung aus dem Fach XY für ein Modul in der Philosophie anerkennen lassen?

Im Prinzip ist das möglich, eine Anerkennung einer Lehrveranstaltung kann aber immer erst nach dem Erwerb der Leistungsnachweise stattfinden, eine vorherige Garantie können wir nicht abgeben. Zuständig sind die Studienberater (z.Zt. Dr. des Fabian Seitz).

  • Der Fall ist einfach, wenn es sich um das "Erweiterungsmodul EM 1 (Anderes Fach)“ aus dem Master handelt. Bringen Sie zur Anerkennung einfach die Scheine mit!
  • Kein Problem stellt auch das „Modul aus einem anderen Fach“ im Sinne der MAPO dar: dann  muss außer der philosophischen Relevanz bei der Anerkennung nichts bedacht werden. Bringen Sie zur Anerkennung Scheine und Modulbeschreibungen des anderen Faches oder Ausschnitte aus dem Vorlesungsverzeichnis mit!
  • In allen anderen Fällen muss die Studienberatung feststellen, dass Gleichwertigkeit besteht. Dazu muss eine "Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung von Inhalt, Umfang und Anforderungen der Studien- und Prüfungsleistungen unter besonderer Berücksichtigung der erreichten Qualifikationsziele" vorgenommen werden. Sie werden also außer dem Schein einen Seminarplan, die Modulbeschreibung des anderen Faches (o.ä.), sowie Ihre Referate oder Hausarbeiten vorlegen müssen. Maßstab für die Anerkennung sind dann die Modulbeschreibungen in Ihrer Studienordnung in der Philosophie.

Leider können wir Ihnen im voraus nichts versprechen. Wir sind bei der Anerkennung allein durch die aktuellen universitären Bestimmungen gebunden, und z.B. nicht durch  Auskünfte, die Sie irgendwo bekommen haben. Wir raten Ihnen daher dringend, möglichst Veranstaltungen aus dem Veranstaltungsangebot der Philosophie zu besuchen! Die Anforderungen an Studien- und Prüfungsleistungen sowie die  Qualifikationsziele in der Philosophie und anderen Fächern unterscheiden sich nämlich selbst in Fällen von thematischen Überlappungen.