Die Stelle, an der etwas abgelegt, aufbewahrt oder gesammelt wird

Interessante Themen aus der Vergangenheit Jahr 2011-2017

Informationen aus dem Jahr 2018:

 Informationen aus dem Jahr 2017:

 

 Informationen aus dem Jahr 2016:

 

Informationen aus dem Jahr 2015: 

  • Der Personarat ist am 27.08.15 in das Seminarhaus Campus Westend umgezogen.

    Um uns zu finden folgen Sie im Seminarhaus am Campus Westend (Max-Horkheimer-Str. 4) der Beschilderung. Unsere Büros sind 5 Obergeschoss, der Zugang ist über das Treppenhaus. 

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 

    Ihr Personalrat        

  • Tarifabschluss 2015 -- Pressemeldung der Gewerkschaft ver.di
  • Der Personalrat begrüßt den Senatsbeschluss vom 22. April 2015 zur Aufnahme der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte in den Tarifvertrag der Goethe-Universität (TV-G-U). Der Personalrat spricht sich dafür aus, dass die von der Universitätsleitung angekündigte Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Hilfskräfte verbindlich im Rahmen des TV-G-U geregelt wird.
  • Personalversammlung   Montag, den 12. Oktober 2015 und Montag, den 19. Oktober 2015:

          - Folien der Personalversammlung vom 19. Oktober 2015 auf dem Campus Riedberg

          - Folien zum TOP 5: Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Personalversammlung

            vom 12. Oktober 2015 auf dem Campus Westend

           - Folien des Gastvortrages von Betriebsarzt Dr. Düvel (medical airport service) 

 

"Aktuelles" aus dem Jahr 2011-2014:

Personalversammlung am 3. und 10. November 2014 (Folien)

Folien des Personalrats (Personalversammlung Campus Riedberg, 10.11.2014)

Gastvortrag von Tom Winhold (ver.di): Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung (VBL)

22. Mai 2014 - Die 3. Auflage der Textausgabe des TV-G-U und aller weiterer Tarifverträge steht ab sofort auf der Webseite der ver.di-Betriebsgruppe als pdf-Datei zur Verfügung. In ihr sind alle Änderungstarifverträge eingearbeitet, die bis heute vereinbart wurden. Zur besseren Übersicht sind den jeweiligen Tarifwerken eine Änderungsübersicht vorangestellt.

17. Dezember 2013 - Wichtiger Hinweis für Beamtinnen und Beamte
BeamtInnen (A-Besoldung) sollten noch vor Jahresende potenzielle Ansprüchen aus dem bisherigen Besoldungsrecht geltend machen! Näheres hier.
 

Personalversammlung am 2. und 9. Dezember 2013 (Folien):

Arbeitssicherheit:

Folien vom 2. 12. 2013 (Westend & Bockenheim)

Folien vom 9.12.2013 (Riedberg)

Arbeitsverdichtung und Arbeitszeit

Internationalisierung an der Goethe-Universität

Aktuelle Probleme der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen
   

P e r s o n a l v e r s a m m l u n g
a m   2.   u n d   9.   D e z e m b e r   2 0 1 3
(Einladung und Tagesordnung)

Der Personalrat lädt alle Beschäftigten der Goethe-Universität zur diesjährigen Personalversammlung ein. Wie in den letzten Jahren wird die Personalversammlung auch dieses Jahr wieder an zwei Standorten durchgeführt. Und zwar für die Beschäftigten in Bockenheim, im Westend und des FB 16 am Montag, den 2. Dezember 2013, im Casino    (Festsaal), Campus Westend (Beginn: 8:30 Uhr) und für die Beschäftigten am Riedberg am Montag, den 9. Dezember 2013, im Otto-Stern-Zentrum, Hörsaal H 6, Campus Riedberg (Beginn: 10:15 Uhr). An die Personalversammlung am 2. Dezember schließt sich nach kurzer Pause eine Jugend- und Auszubildendenversammlung an.

12. September 2013 – Information zu „33 Tage Urlaub“
In der (mit E-Mail am 6. September versandten) „Tarifinformation“ vom 23. August 2013 der Abteilung Personalservices ist der letzte Satz missverständlich. Dort heißt es: „Der Anspruch der übergeleiteten über 50-jährigen Beschäftigten auf 33 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr bleibt unverändert bestehen.“
Zur Ergänzung sei klargestellt: da der hier zugrundeliegende Paragraf durch den Tarifabschluss 2013 nicht geändert wurde, bleibt die gesamte Übergangsregelung bestehen. Das bedeutet: nach wie vor erhalten auch die „hinein wachsenden“ Beschäftigten 33 Tage Urlaub – das sind diejenigen, die bis einschließlich 28. Februar 1970 geboren sind und die bereits beim Tarifübergang (28. Februar / 1. März 2010) bei der Goethe-Universität beschäftigt waren.

11. September 2013 – Information zum Arbeitszeitgesetz
Der Personalrat hält es aus gegebenem Anlass für angebracht, auf § 3 des Arbeitszeitgesetzes hinzuweisen. Dieser lautet:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

5. September 2013 – Wechsel im Vorsitz des Personalrats
Mit Ablauf des gestrigen Tages trat der bisherige Vorsitzende unseres Personalrats, Wolfgang Folter, von diesem Amt zurück. Er bleibt aber Mitglied im Personalrat. Seine persönliche Begründung für diesen Schritt finden Sie hier.
In der gestrigen Sitzung wurde Gerti Dornseif als neue Vorsitzende gewählt. Sie wird sich in Kürze an dieser Stelle vorstellen.

25. April 2013 – Tarifeinigung mit der Goethe-Universität
Den Text der gestrigen Tarifeinigung mit der Goethe-Universität finden Sie zusammen mit weiteren Erläuterungen auf der Homepage der ver.di-Betriebsgruppe.

18. April 2013 – Tarifeinigung mit dem Land Hessen
Hier finden Sie dieTarifeinigung mit dem Land Hessen, ein Flugblatt dazu sowie drei Tabellen  [1]   [2]   [3] 
Noch zwei Hinweise:

Die „33 Tage Urlaub“ sind in der Tarifeinigung nicht erwähnt, da sie unverändert bleiben.

Für die Goethe-Universität wird die Tarifverhandlung am 24. April 2013 geführt, aber hier gilt ja nach § 4 TV
          Einkommensverbesserung 2010 die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des hessischen Ergebnisses.

01.03.2013 – Warnstreik an der Goethe-Universität am 6. März 2013
Zur Information: Die Gewerkschaften haben im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen (Land Hessen und Goethe-Universität) zu einem ganztägigen Warnstreik am Mittwoch, 6. März 2013 aufgerufen. Näheres finden Sie z. B. auf der Homepage der ver.di-Betriebsgruppe.

28.02.2013 – Früherer Personalratsvorsitzender Hans-Ulrich Stenger verstorben
Unser langjähriger Vorsitzender Hans-Ulrich Stenger ist am 21. Januar 2013 gestorben. Eine Würdigung findet sich im gemeinsamen Nachruf von Präsidium, Fachbereich 08 und Personalrat (dessen Fertigstellung sich leider bis gestern hinzog). Eine ausführlichere Schilderung seiner personalrätlichen Verdienste in einem Artikel im UniReport 4/2004 (Seite 18), den Personalratsmitglieder zu seinem Ruhestand im Jahre 2004 verfassten, möchten wir aus diesem traurigen Anlass hier ebenfalls nochmals zur Kenntnis bringen.

08.02.2013 - Zwangsurlaub oder Urlaubssperre in der Zeit des Umzugs auf den Campus Westend???
Den Personalrat erreichen derzeit im Zusammenhang mit den Umzügen auf den Campus Westend zahlreiche Anfragen – sowohl aus den betroffenen Fachbereichen wie aus der Verwaltung – ob es einerseits (für bestimmte Bereiche) so etwas wie „Zwangsurlaub“ und andererseits (für wieder andere Bereiche) eine „Urlaubssperre“ gäbe. Über unseren derzeitigen Informationsstand können Sie sich hier informieren.

26.09.2012 – „Mehr“-Urlaub gem. BAG-Urteil aus 2011 wird bis 30.06.2013 gewährt!

Bekanntlich hatte das Bundesarbeitsgericht die Urlaubsstaffelung im TVöD als diskriminierend beurteilt, das Gleiche gilt auch für andere Tarifverträge des öffentlichen Dienstes wie den TV-G-U. Aus dem Urteil ergab sich, dass allen Beschäftigten 30 Urlaubstage zustehen, was – je nach Alter – 1 bzw. 4 „Mehr“-Urlaubstage bedeutet. Das Land Hessen hatte inzwischen mit Erlass vom 31.08.2012 verfügt, dass diese Tage noch bis 30.06.2013 genommen werden können. Ver.di hatte die Goethe-Universität am 03.09.2012 zu einer gleichartigen Regelung aufgefordert. Kurz vor dem Verfall der Urlaubsansprüche aus 2011 am 30. September hat nun die Goethe-Universität ebenfalls eine solche Regelung beschlossen. Sie soll am 26.09.2012 mit Rundschreiben bekannt gemacht werden. [weitere Informationen ...]

04.05.2012 - Personalratswahlen am 8. und 9. Mai
Hier noch einige allgemeine Hinweise zur Personalratswahl.

29.03.2012 / 02.04.2012 - Urteil des BAG zur altersabhängigen Staffelung der Urlaubsdauer im TVöD
Wie schon auf der Personalversammlung erwähnt, hat das Bundesarbeitsgericht am 20. März 2012 für den TVöD entschieden, dass eine altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, wonach Beschäftigte nicht wegen u. a. ihres Alters diskriminiert werden dürfen. In diesem Falle wären die Jüngeren diskriminiert, die nach TVöD einen Urlaubsanspruch von 26 (bis zum 30. Lebensjahr) bzw. 29 Arbeitstagen (bis zum 40. Lebensjahr) haben. Das Urteil selbst ist noch nicht veröffentlicht, sondern zunächst nur eine Pressemitteilung.
Wer also von den jüngeren Kolleginnen und Kollegen den erhöhten Urlaubsanspruch für 2011 und 2012 (wenn dies vom Lebensalter her noch zutrifft) geltend machen will, muss dies gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich tun. Der Link zu einem entsprechenden Musterschreiben befindet sich hier.

26. & 30.03.2012 - Folien der Personalversammlungen vom 26. und 30. März 2012

23.02.2012 - Gedenken an die Opfer rechtsextremistischer Gewalt
Die von rechtsextremistischen Gewalttätern verübten Morde, Raubüberfälle und Anschläge erfüllen die Menschen in Deutschland mit Abscheu und Entsetzen. Wir trauern um die Opfer. Unser Mitgefühl gilt den Familien und Freunden, die geliebte Menschen verloren haben. Wir sind tief betroffen, dass nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland diese entsetzlichen Verbrechen geschehen konnten. [weitere Informationen ...]

13.02.2012 - Unzumutbare Temperaturen
In der letzten Woche häuften sich beim Personalrat Beschwerden über unzumutbare Temperaturen in einigen Bereichen der Goethe-Universität. Wir haben daher einmal die Rechtsgrundlagen zusammengestellt und Empfehlungen für das Verhalten in solchen Situationen gegeben. (Grundsätzlich wurde das dort empfohlene Vorgehen so auch letzte Woche mit Dr. Meyer von der "Abteilung Personalservices" abgesprochen.)

11.01.2012 - Urteil zu den BAT-Lebensaltersstufen
Der Text der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 (Az.:6 AZR 481/09) liegt mittlerweile vor und ist im Internet hier zu finden (lokale Kopie). Und hier eine diesbezügliche Information zur Tarifsituation in Hessen.

16.12.2011 – Letztmals (?): Urteil zu BAT-Lebensaltersstufen
Mitte dieser Woche haben nun offenbar die betroffenen Kolleg/innen einen Brief von Dr. Meyer mit dem „Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ erhalten. Daher nun unsere abschließenden Hinweise:

Wer einen solchen Brief („Vereinbarung der Staffelung der Grundvergütung nach dem Lebensalter nach § 27 Abschnitt A Abs. 1 BAT mit dem AGG“, 6 Absätze, wohl allgemein vom 9. Dezember 2011, Kopie im Intranet) erhalten hat, braucht in dieser Angelegenheit nichts mehr zu unternehmen. Wenn die Goethe-Universität (nach dem Land Hessen) das Urteil des BAG endgültig geprüft hat, muss sie sich bei den Betroffenen wieder melden.

Wer einen solchen Brief nicht erhalten hat, aber ebenfalls Ansprüche für das Jahr 2008 geltend gemacht hatte, sollte schleunigst bei der „Abteilung Personalservices“ nachfragen.

Alle Beschäftigten, die Ansprüche erst für 2009 und/oder 2010 geltend gemacht hatten, braucht die ganze
derzeitige Aufregung eh nicht zu interessieren, da hier noch keine Verjährung zum Jahresende droht 
(erst Ende 2012).

14.12.2011 - Stellungnahme des Personalrats zur Budgetplanung der Goethe-Universität für das Jahr 2012
In seiner Sitzung vom 14.12.2011 hat der Personalrat einstimmig die folgende Stellungnahme zur Budgetplanung der Goethe-Universität beschlossen:
Der Personalrat lehnt alle Maßnahmen ab, die aufgrund der vorliegenden Haushaltsplanung zu einer weiteren Reduktion von Personal oder zu einer weiteren Ausweitung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen führen.
Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass bereits heute die unzureichende Personalausstattung der Universität zu einer zusätzlichen Belastung der Kolleginnen und Kollegen durch Arbeitsverdichtung sowie einen Anstieg von Überstunden und Mehrarbeit geführt hat. Hiervon ist insbesondere die Verwaltung betroffen.
Eine weitere Verschärfung der Situation durch eine „strukturelle Reorganisation“, wie es beschönigend heißt, wird der Personalrat nicht wortlos hinnehmen.

07.12.2011 - Abermals: Urteil zu BAT-Lebensaltersstufen
Nach nochmaliger Anfrage hat der Leiter der Abteilung Personalservices, Dr. Meyer, am Spätnachmittag des 6.12.2011 gegenüber ver.di mitgeteilt, dass die Goethe-Universität selbstverständlich auf die Einrede der Verjährung verzichten wird und dass ein entsprechendes Schreiben an alle Beschäftigten, die wirksam Ansprüche angemeldet haben, gerade vorbereitet werde. Also warten wir noch ein paar Tage

06.12.2011 - Nochmals: Urteil zu BAT-Lebensaltersstufen (  E I L T !!!  )
Wir hatten in unserer Information vom 18.11.2011 (s. u.) erwähnt, dass ver.di die Goethe-Universität aufgefordert hat, eine Erklärung über den „Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ abzugeben (wie es das Land Hessen bereits am 17.11.2011 getan hatte).
Der Personalrat hat dann im sog. „Monatsgespräch“ (mit Vertretern der Dienststelle) am 25.11.2011 hierzu nachgefragt. Der Leiter der Abteilung Personalservices, Dr. Meyer, erklärte, sie hätten eine solche Erklärung bereits in Einzelfällen, wenn Betroffene auf sie zugekommen seien, abgegeben. Der Personalrat bat daraufhin um eine allgemeine „Erklärung“, über die wir die Beschäftigten auch informieren könnten. Diese wurde uns zugesagt.
Es war aber leider offenbar unmöglich zu schaffen, einen solchen Dreizeiler binnen 10 Tagen zu erarbeiten – jedenfalls haben wir bis jetzt nichts dergleichen erhalten. Die Zeit bis zum Jahresende wird nun allmählich knapp. Daher empfehlen wir nun heute allen betroffenen Beschäftigten, massenhaft individuell an die Abteilung Personalservices heranzutreten und um die Abgabe dieser „Erklärung über den Verzicht auf die Einrede der Verjährung“ zu bitten. Sollte die Goethe-Universität diese Erklärung nicht abgeben, müssen die Betroffenen – jedenfalls für Ansprüche aus dem Jahre 2008 – die Goethe-Universität bis zum 31.12.2011 verklagen.

06.12.2011 - Hochschulrat ohne Kontrolle - "Boni" fürs Präsidium?
Die unkontrollierte Macht der Manager an den Unis, Handelsblatt, 10.09.2010
(zwar schon über ein Jahr alt, aber immer noch interessant – insbesondere gegen Ende …)

21.11.2011 – Lektor/innen und ähnliche Beschäftigte dürfen nicht befristet werden
Das Bundesarbeitsgericht hat im Fall einer Lektorin (bzw. einer Lehrkraft für besondere Aufgaben) für Japanisch grundsätzlich entschieden, dass eine solche Beschäftigte nicht nach dem WissZeitVG befristet werden darf, sondern unbefristet eingestellt werden muss – oder anders gesagt: nur Beschäftigte, die wissenschaftliche Dienstleistungen erbringen, können befristet werden. Dieses Urteil dürfte auch an der Goethe-Universität einige Entfristungsklagen ermöglichen.
   - Nähere Informationen in einem Flugblatt der GEW.
   - Text des Urteils.

18.11.2011 – Nun auch BAG-Urteil zu BAT-Lebensaltersstufen: Geld rückt näher
Auch das Bundesarbeitsgericht hat jetzt ein Urteil zu den BAT-Lebensaltersstufen gefällt: am 10. November 2011 entschied es im Sinne des EuGH-Urteils vom 8. September 2011 (s. u.), dass diese BAT-Stufen wegen Altersdiskriminierung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. [Weiterlesen]

Entscheidung des EuGH zum Thema „BAT-Lebensaltersstufen“ gefällt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor 2 Wochen seine Entscheidung zum Thema „BAT-Lebensaltersstufen“ gefällt. [Weiterlesen]
Die eigentlichen Prozesse gehen nun beim Bundesarbeitsgericht weiter, wobei das BAG die EuGH-Auslegungen beachten muss. Diejenigen, die Ende 2008 dem Aufruf gefolgt waren, Ansprüche aus der höchsten Lebensaltersstufe geltend zu machen, müssen sich noch bis zum Abschluss der BAG-Verfahren gedulden, sollten aber auch unbedingt den letzten Absatz des beigefügten Infos beachten.
   - Link zum EuGH-Urteil

Besoldungserhöhung für Beamte: Immer noch nicht verabschiedet, aber nachgebessert
Am 5. April diesen Jahres gab es den Tarifabschluss für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Hessen. Normalerweise erwarten die Beamtinnen und Beamten anschließend die Übertragung eines solchen Ergebnisses auch auf ihre Besoldung. - Aber wie so oft in der Geschichte des Landes Hessen (und anderer Länder) soll wieder einmal zu Lasten der Beamten gespart werden, indem das Tarifergebnis nur verzögert und abgespeckt übernommen werden soll. [Weiterlesen]
   - [Flugblatt 1]  [Flugblatt 2]

Keine Einigung bei der Goethe-Stellenbörse für Mitarbeiter/innen
Mehr als drei Jahre haben die die Verhandlungen über einen Internen Stellenmarkt für die Beschäftigten der Goethe-Universität gedauert, ohne dass ein aus Sicht des Personalrats zufriedenstellendes Ergebnis erreicht werden konnte. Der Personalrat schlägt daher vor, dass die Dienststelle das von ihr angebotene Konzept zunächst einseitig und ohne Abschluss einer Dienstvereinbarung erprobt und nach 1½ Jahren Laufzeit zusammen mit dem Personalrat prüft, was dieses Verfahren der Personalentwicklung für die Beschäftigten tatsächlich gebracht hat. [Weiterlesen]

Zielvereinbarung zwischen dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
und der Goethe-Universität für den Zeitraum 2011-2015

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen
[25. Mai 2011] Text der Dienstvereinbarung BEM

Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten der Goethe-Universität
 [25. Mai 2011] Pressemitteilung von ver.di
 
[27. Mai 2011] Pressemitteilung der Goethe-Universität

Tarifeinigung Hessen 2011 - Was bedeutet das für die Goethe-Universität:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wie Sie sicher mitbekommen haben, wurde am 5. April 2011 in den Tarifverhandlungen mit dem Land Hessen eine Einigung erzielt. Die komplette – noch nicht in Tarifvertrags-Paragrafen umgesetzte – „Tarifeinigung“ finden Sie hier. Bis Ende April läuft nun in den Gewerkschaften noch eine Mitgliederbefragung über diesen Abschluss.

Was bedeutet dies für die Tarifbeschäftigten der Goethe-Universität?

Im „Tarifvertrag Einkommensverbesserung 2010“ mit der Goethe-Universität vom 22. Februar 2010 heißt es in § 4:

  • „Zukünftige Entgelttarifverträge zwischen dem Land Hessen einerseits und den Gewerkschaften ver.di, GEW andererseits gelten künftig zeit- und inhaltsgleich für die Beschäftigten der Universität, die unter den Geltungsbereich des vorliegenden Tarifvertrages fallen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Regelungsgegenstände der künftigen Entgelttarifverträge des Landes Hessen dem Tarifvertrag der Universität zur Einkommensverbesserung 2008 vom 26.6.2008 entsprechen. Ist dies nicht der Fall, werden also weitere und/oder andere Regelungsgegenstände in dem Entgelttarifvertrag zwischen dem Land Hessen und den genannten Gewerkschaften aufgenommen, wird der neue Entgelttarifvertrag nur dann von dem vorliegenden Anerkennungstarifvertrag erfasst, wenn keine der beiden Vertragsparteien innerhalb zweier Monate nach offizieller schriftlicher Information der Universität durch ver.di über den Abschluss des neuen Entgelttarifvertrags der Übernahme schriftlich widerspricht. Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, treten die Änderungen zeit- und inhaltsgleich in Kraft.“

Im letzten Jahr wurde also grundsätzlich eine Ankoppelung der Einkommensentwicklung der Goethe-Beschäftigten an die der Beschäftigten des Landes Hessen vereinbart (sog. „Bezugnahmeklausel“). Ein schneller „Automatismus“ bei der Übertragung wäre allerdings nur dann gegeben, wenn es für Hessen einen „Entgelttarifvertrag“ gäbe, dessen „Regelungsgegenstände … dem Tarifvertrag der Universität zur Einkommensverbesserung 2008“ entsprechen. In 2008 waren die „Regelungsgegenstände“ eine lineare Erhöhung der Entgelte (inkl. der der Auszubildenden) sowie Einmalzahlungen.

Im Moment ist noch nicht abzusehen, ob es für das Land Hessen einen „reinen“ Entgelttarifvertrag geben wird oder – angesichts der vielen beabsichtigten Änderungen (s. die „Tarifeinigung“) – einen (oder mehrere) Änderungstarifvertrag(e) zu TV-H/TVÜ-H/TVA-H BBiG, wo dann Entgelterhöhung und Einmalzahlung auch mit geregelt werden.

Die Gewerkschaften sind natürlich daran interessiert, alle gerade ausgehandelten Änderungen des hessischen Tarifrechts auf die Goethe-Universität zu übertragen, insofern bedarf es auf jeden Fall eigener Verhandlungen. Auch hier muss allerdings nicht alles neu verhandelt werden, da das Tarifrecht der Goethe-Universität neben der Bezugnahmeklausel im Einkommenstarifvertrag zwei weitere solcher Klauseln enthält:

  • So bestimmt § 29a TVÜ-G-U, dass Änderungen im Geltungsbereich des TVÜ-H ebenfalls übernommen werden. Dies wird relevant für die Verlängerung der Fristen für den Vollzug eines begonnenen Bewährungsaufstieges bzw. für den Zeitablauf zum Erhalt einer Vergütungsgruppenzulage (§§ 8, 9 TVÜ-H).
  • Schließlich enthält § 38a TV-G-U eine solche Bezugnahmeklausel. Diese wird sich nach dem Stand der Dinge allerdings mit Blick auf den vorliegenden Tarifabschluss nicht auswirken.

Das alles bedeutet also: zunächst sind die Ergebnisse der Mitgliederbefragungen abzuwarten, bei Zustimmung sodann die tariftechnische Umsetzung der hessischen „Tarifeinigung“ (sog. „Redaktionsverhandlungen“). Danach gibt es endgültige Texte, über die dann mit der Goethe-Universität zu reden sein wird.

Aber: trotz der Verzögerungen geht den Beschäftigten nichts verloren, da ja die hessischen Erhöhungen „zeit- und inhaltsgleich“ (s. o.) auf die Goethe-Universität zu übertragen sind.

 

11.4.11  Wolfgang Folter

Flugblatt zur Tarifeinigung

Personalversammlungen vom 21. März und 25. März 2011:
Folien
Kurz-Info des Personalrats

Der neue Personalratsvorsitzende Wolfgang Folter stellt sich vor

Broschüre zu TV-G-U mit allen Tarifverträgen der Universität für 8 Euro bei Hector erhältlich