Aufgaben

Per Gesetz (Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)) wurden dem Personalrat eine Reihe von Kompetenzen zugewiesen, die von sozialen Belangen bis zu personalrechtlichen Einzelfallentscheidungen reichen wie z. B.:

  • Überwachung der Behandlung nach Recht und Billigkeit der Beschäftigten und Vermeidung unterschiedlicher Behandlung
  • Überwachung der Durchführung der geltenden Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen
  • Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden hinwirken, die Eingliederung besonderer Personengruppen fördern
  • Mit Zustimmung und auf Verlangen von Beschäftigten Personalakten und Beurteilungen einsehen
  • Gleichstellung und Förderung von Frauen
  • Rahmenbedingungen zu Arbeitszeit, Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften
  • Anordnung von Überstunden und Mehrarbeit
  • Regelungen zur Ordnung und Sicherheit
  • Einbeziehung bei Baumaßnahmen,
  • Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitsschutzes,
  • Beteiligung bei Personalmaßnahmen wie Kündigung und Einstellung

Zu den Aufgaben des Personalrats gehört auch, dass er Auskunft und Beratung zu allen wichtigen Problemen und Regelungen in Zusammenhang mit der Beschäftigung an der Johann Wolfgang Goethe-Universität gibt. Die Personalratsmitglieder stehen bei Beratungsgesprächen unter Schweigepflicht. Sie dürfen keine Informationen über Beschäftigte ohne deren ausdrückliches Einverständnis an Präsident, Dekan, Direktorium des Instituts oder sonstige Personen weitergeben. Beim Personalrat können also nicht nur Fragen z.B. zur Höhergruppierung und zur Beurlaubung sondern auch sensible Bereiche wie z. B. Belastung durch Mobbing, Alkoholprobleme oder der Umgang mit Krankheitsfolgen angesprochen werden.

Der Personalrat arbeitet zur Erfüllung seiner Aufgaben mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie mit den Frauenbeauftragten der Universität zusammen.

Gegenüber dem Präsidenten hat der Personalrat Antragsrecht. Er kann Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten vortragen und auf Abhilfe dringen.


Zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat können auch Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden, in denen Regeln und Verfahrensweisen zu relevanten Bereichen festgelegt werden (z.B. zur gleitenden Arbeitszeit oder zum Thema Sucht).


Goethe

„Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.“ Johann Wolfgang von Goethe

Der Personalrat nimmt seine Aufgaben auf unterschiedlichen Wegen wahr.


Beratung und Information der Beschäftigten der Goethe Universität

Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrer Eingruppierung? Sie suchen eine Ansprechperson bei Schwierigkeiten mit Kollegen/innen oder Vorgesetzten? Sie möchten den Personalrat auf Themen hinweisen oder eine Diskussion bestimmter Themen anregen? Sprechen Sie uns an.


Sitzungen des Personalrats

Personalratssitzung

Das Gremium hält i.d.R. jeden Mittwoch von 9 bis 12 Uhr die Personalratssitzung ab. Hier werden Beschlüsse, beispielsweise zu Einstellungsverfahren, gefasst, einzelne Mitglieder berichten über Vorgänge in der Hochschule oder die geführten Dienstgespräche, Themen werden diskutiert und vorbereitet usw.



Personalversammlung

Die Personalversammlung wird vom Personalrat i. d. R. einmal jährlich einberufen. Sie dient dem Personalrat in erster Linie zur Berichterstattung über seine Tätigkeit und zum Austausch mit den Beschäftigten über Themen, die den aktuellen Arbeitskontext und/oder diesbezügliche Entwicklungen innerhalb der Dienststelle betreffen.



Monatsgespräch

Der Dienststellenleiter oder sein Beauftragter und der Personalrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer gemeinsamen Besprechung zusammenkommen. Sinn und Zweck ist die Wahrung des Informationsaustauschs unter den Beteiligten um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu unterstützen. Gesprächsthemen können deshalb alle dem Personalrat nach dem Gesetz übertragenen Angelegenheiten sein.




Arbeitsgruppen / Arbeitskreise / Gremien

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Ob in der AG Arbeitszeit, in der AG Bewerbungsverfahren oder im Senat – der Personalrat ist in vielen Gremien präsent, um wichtige Themenbereiche für Beschäftigte aktiv mitgestalten zu können.


Die Personalratswahlen

Der Personalrat wird alle vier Jahre gewählt. Dabei gilt das Gruppenprinzip: Arbeitnehmer, Beamte und wissenschaftliches Personal wählen jeweils ihre eigenen Vertreter. Frauen sind gemäß ihrem Anteil an den jeweiligen Beschäftigungsgruppen im Personalrat vertreten.