Hochschulsport Frankfurt - Sport und Gesundheit an der Goethe-Uni

Nutzungsauflagen

  • Corona bedingte Hygiene- und Verhaltensregeln zur Nutzung der Sportstätten --> UNTERWEISUNG ALLER TEILNEHMERINNEN
  • Den Anweisungen des Lehr-, Aufsichts-, u. technischen Personals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von Veranstaltungen führen, bzw. mit Hausverbot belegt werden.
  • Der Zugang zum Hallenbereich erfolgt grundsätzlich über den Haupteingang (Foyer). Der Zutritt durch die Fluchttüren ist nicht gestattet.
  • Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden, die nicht im Außenbereich benutzt werden --> HALLENSCHUHREGELUNG
  • In den Gebäuden des ZfH und den Schulturnhallen ist das Rauchen verboten!
  • Die Nachweispflicht für die Zugangsberechtigung liegt bei den Teilnehmern.
  • Im Fitnessraum (Halle 5) gilt die --> KRAFTRAUMORDNUNG
  • In der Schwimmhalle gilt die --> SCHWIMMBADORDNUNG
  • Auf den Tennisplätzen 1,2,3 und 4 gilt die -->TENNISPLATZORDNUNG