Beratung und Unterstützung

Allgemeine Beratung:

Informationen zum Studium allgemein, zur Wahl des Studienganges oder zur Bewerbung entnehmen Sie bitte auch den Seiten der Zentralen Studienberatung.

Modulbeauftragte & Studienfachberatung:

Modul-Beauftragte & Studienfachberatung Bachelor „AVL“:
Dr. Marília Jöhnk, Dr. Maren Scheurer, Dr. Caroline Sauter und Dr. Oliver Völker
Modul-Beauftragte & Studienfachberatung Master „Comparative Literature“: 
Prof. Dr. Achim Geisenhanslüke und Prof. Dr. Dr. Judith Kasper
Bei allgemeinen Fragen zum Studium bzw. zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich auch gerne an die jeweiligen Dozent_innen der von Ihnen belegten Veranstaltungen!

BAföG-Beauftragte:
Prof. Dr. Achim Geisenhanslüke und Prof. Dr. Dr. Judith Kasper

Anerkennung von Nachweisen & Auslandsstudium:

Anerkennung von Sprachnachweisen (BA B5(I)): Dr. Maren Scheurer
Anerkennung Wahlpflichtmodule (BA B5(II), Q3(I), Q3(II)): Dr. Marília Jöhnk
Anerkennung von Praktika (BA B6): Dr. Oliver Völker
Auslandsaufenthalte: Dr. Oliver Völker
Fach- und Universitätswechsel: Dr. Caroline Sauter

Weiteres

Bibliotheksbeauftragte: Dr. Marília Jöhnk
Gleichstellungsbeauftragte: Mandy Gratz
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte: Dr. Marília Jöhnk
Websitebeauftragter: Jonathan Schmidt-Dominé

Sprechstunden während des Semesters:

Die Sprechstundenzeiten entnehmen Sie bitte den einzelnen Personeneinträgen auf dieser Homepage oder den QIS/LSF-Informations-Seiten der Goethe-Universtität.

Mentorentätigkeit:

Im Hessischen Hochschulgesetz v. 20.6.2000 § 27 (2) heißt es: “Die Studierenden an einer Universität werden bis zur Ablegung der Zwischenprüfung oder dem Erreichen eines vergleichbaren Studienabschnitts einem Mitglied der Professorengruppe ihres Fachbereichs zur regelmäßigen persönlichen Betreuung zugeordnet (Mentorentätigkeit); steht in einem Fachbereich keine ausreichende Zahl von Professorinnen und Professoren zur Verfügung, können auch wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten zu Mentorinnen und Mentoren bestellt werden. Die Mentorinnen und Mentoren erörtern mit den ihnen zugeordneten Studierenden zum Ende des ersten Studienjahres den bisherigen Erfolg und die weitere Planung des Studiums.” HHG v. 20.6.2000 § 27 (3): “Das Dekanat regelt die Einzelheiten des Betreuungsangebots, ordnet die Studierenden den Mentorinnen und Mentoren zu und sorgt für die Durchführung des Betreuungsangebots; es berichtet dem Präsidium über Ausgestaltung und Durchführung der Mentorentätigkeit.” Die Mentorentätigkeit findet bis auf weiteres während der Sprechstunden der jeweiligen Dozentinnen und Dozenten statt.