Musikwissenschaft (Master of Arts)

Musikwiss

 

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte

Die wissenschaftliche Reflexion der Musik in ihren vielfältigen historischen und gegenwärtigen Erscheinungsformen und Kontexten steht im Zentrum des Masterstudiengangs Musikwissenschaft. Die Studierenden werden zu selbstständiger Forschung in verschiedenen Bereichen der Musikwissenschaft befähigt. Musikwissenschaft erforscht und vermittelt als ein Teil der Geschichts- und Kulturwissenschaften die Entstehungsprozesse, Funktionalität und Wirkung von Musik. Im Mittelpunkt stehen die kulturgeschichtlichen Zusammenhänge von europäischer und außereuropäischer Musik. Geschichtlich erstreckt sich der Gegenstandsbereich von den dokumentierten Anfängen bis in die Gegenwart, systematisch auf die akustischen, anthropologischen und soziologischen Bedingungen des Phänomens Musik. Der Masterstudiengang Musikwissenschaft ermöglicht ein Studium sowohl in der gesamten Breite des Faches – historische, systematische, musikethnologische und kulturwissenschaftliche Fragen einschließend – als auch mit individuellen Schwerpunktbildungen. Eine tiefgehende Beschäftigung mit musikalischen und musikbezogenen Phänomenen wird mit einer intensiven Methodenreflexion verzahnt. Im Fokus des Master-Studiums stehen vor allem Forschungsbereiche wie neuere Konzepte der Musikphilologie, Geschichte und Theorie des Musiktheaters, zeitgenössische Musik, musikalische Interpretation, die Wechselwirkungen zwischen Musik und Medien, die Erschließung und Repräsentation außereuropäischer Musik sowie die Analyse und Interpretation von Jazz und populärer Musik.

Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifiziert international für Berufstätigkeiten in vielfältigen kulturellen und wissenschaftlichen Arbeitsbereichen. Hervorzuheben sind insbesondere die Bereiche Theater­, Opern­ und Konzertbetrieb, Musikalien­, Musikbuch­ und Wissenschaftsverlage, Rundfunk­, Presse­ und Onlinejournalismus, Archive, Bibliotheken und Museen, Stiftungen, Kulturpolitik und Wissenschaftsakademien, Editionsinstitute, Forschungsstellen und Forschungsinstitute, sowie die akademische Lehre und Forschung der Universitäten und Musikhochschulen.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts in Musikwissenschaft
Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungen und der Masterarbeit vier Semester.

Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn

Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

Studienfachberatung

Viola Großbach
Institut für Musikwissenschaft
Rostocker Straße 2 (SKW)
60323 Frankfurt am Main

E-Mail: grossbach@em.uni-frankfurt.de


Sprechstunde: nach Vereinbarung per Mail

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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist
    a) der Nachweis eines Bachelorabschlusses in Musikwissenschaft oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in der gleichen Fachrichtung jeweils mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern oder
    b) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen Abschlusses einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in verwandter Fachrichtung mit einen Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder
    c) der Nachweis eines mindestens gleichwertigen ausländischen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.

    Da der wissenschaftliche Umgang mit Musik besondere Kenntnisse und Fähigkeiten (Notenlesekompetenzen, analytische Hörkompetenzen, Repertoirekenntnisse) erfordert, werden insbesondere diese Kriterien bei der Feststellung der Gleichwertigkeit eines Erstabschlusses herangezogen. Der Bewerbung sind in den Fällen b) und c) Nachweise beizufügen, aus denen hervorgeht, inwieweit das bisherige Studium ein fachliches Profil aufweist, das eine Grundlage für die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang Musikwissenschaft ist. In Zweifelsfällen führt die akademische Leitung des Studiengangs Musikwissenschaft ein persönliches Gespräch mit der Bewerberin/dem Bewerber, in welchem diese/r die Möglichkeit erhält, ihre/seine fachliche Eignung zu erläutern.
    Es kann auch eine vorläufige Zulassung mit der Auflage, Teile des BA Musikwissenschaft nachzustudieren, erteilt werden.

  • Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Sprachniveau von mindestens B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache des Europarates" (GER), nachzuweisen durch:
    - Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über mindestens fünfjährigen Schulunterricht in Englisch, oder
    - Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe II, oder
    -
    Nachweis über einen internet-basierten TOEFL-Test iBT, Score von mindestens 72, oder
    -
    Nachweis über einen IELTS-Test, Score von mindestens 5.0, oder
    -
    einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

    Nachweis einer zweiten Fremdsprache auf dem Niveau B1 (GER), nachzuweisen durch: 
    - Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über in der Regel mindestens vierjährigen Schulunterricht. Der Nachweis von drei Jahren Schulunterreicht reicht aus, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde, oder 
    - Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I, oder 
    - einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis (z. B. Latinum).

  • Bewerber/innen, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus

Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.

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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    - Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls Sie Ihren grundständigen Studiengang noch nicht abgeschlossen haben:
    - Transcript of Records mit Durchschnittsnote  
    - Nachweis der Immatrikulation im Bachelorstudiengang
  • Falls Sie Musikwissenschaft nicht an der Goethe-Universität studiert haben:
    - Zusatzblatt (Download)
    - Lebenslauf
    - Nachweis von Sprachkenntnissen (Englisch B2, weitere Fremdsprache B1)
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben: 
    - Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.06. - 15.08. für das Wintersemester
01.12. - 15.02. für das Sommersemester 

Bewerbungsadresse

Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge 

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