Praktikumsordnung für das Praktikum "Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe (unter Einbeziehung von Arzneibuchmethoden)" (1. Semester)

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Das Ziel des Studiums am Institut für Pharmazeutische Chemie für das 1. Semester besteht darin, dass der Studierende

  • Kenntnisse der Grundlagen allgemeiner, anorganischer, organischer und pharmazeutischer Chemie erwirbt,
  • mit wissenschaftlichen Fragestellungen und Arbeitsweisen sowie Arzneibuchmethoden vertraut gemacht wird,
  • qualitative Analysen eines Gemisches anorganischer Ionen begrenzter Anzahl durchführen kann und die dazugehörige Theorie beherrscht.

Das Praktikum ist unterteilt in einen Seminarteil und einen praktischen Teil.

Die verbindliche Anmeldung zum Praktikum erfolgt im Rahmen des Sicherheitsseminars!

Seminarteil

Bei allen Seminaren herrscht Anwesenheitspflicht.

Zum besseren Verständnis wird dringend der regelmäßige Besuch aller einschlägigen Lehrveranstaltungen empfohlen. Schwerpunktmäßig sind ferner folgende Themenbereiche durchzuarbeiten:

  • Sicherheit im chemischen Laboratorium
  • Einfache analytische Grundoperationen
  • Analytisch wichtige Reaktionen, die zum Verständnis der Versuche und Übungen sowie zur Einarbeitung in die Theorie des Analysenganges notwendig sind.
  • Grundlagen der allgemeinen und anorganischen Chemie.

Der Zugang zum praktischen Teil des Praktikums "Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe (unter Einbeziehung von Arzneibuchmethoden)" ist erst ab der fünften bzw. sechsten Semesterwoche nach erfolgreicher Ablegung einer Zwischenklausur möglich. Für diese Zwischenklausur sind die in den Seminaren und Vorlesungen der ersten vier Semesterwochen behandelten Themen zu beherrschen. Es wird ein Wiederholungstermin für die Zwischenklausur angeboten.

Praktischer Teil

Alle Vorproben und Analysen werden in einem Laborjournal protokolliert. Die Ergebnisse der durchgeführten Gruppen-, Voll-, Arzneimittel- und Prüfungsanalysen werden in einem separaten Analysenheft angesagt.
 

Folgende Ionen werden analysiert:

  1. Gruppe Kationen: NH4+, Li+, Na+, K+, Mg2+, Ca2+, Ba2+
    Anionen: Cl-, NO3-, SO42-, CO32-
  2. Gruppe Kationen: Al3+, Fe3+, Mn2+, Zn2+
    Anionen: F-, PO43-, C2O42-, B4O72-, CH3COO-, O22-
    und Anionen der ersten Gruppe
  3. Gruppe Kationen: As3+/5+, Hg22+/Hg2+, Pb2+, Cu2+, Bi3+, Ag+
    Anionen: Br-, I-, S2O32-, SCN-, SO32-, S2-, C4H4O62-
    und Anionen der ersten beiden Gruppen

Für jede der drei Gruppen ist eine Gruppenanalyse mit Ionen der betreffenden Gruppe zu bearbeiten. Jede Gruppenanalyse enthält maximal 10 Ionen. Es folgt eine Vollanalyse, die maximal 10 Ionen enthält. Daran anschließend wird ein anorganisches Arzneimittel auf Identität und Reinheit gemäß dem Europäischen Arzneibuch geprüft. Abschließend wird ein Fertigarzneimittel analysiert.

Der Studierende muss sich vor der Durchführung einer Analyse mit dem theoretischen Hintergrund des Versuchs und besonderen praktischen Aspekten vertraut machen. Neben den Inhalten, die in Vorlesung und Seminaren vermittelt werden, ist hierzu auch das Eigenstudium (z.B. anhand der empfohlenen Literatur) unbedingt erforderlich.
 
Die Aufnahme der praktischen Arbeit an der Vollanalysen ist den Studierenden erst nach erfolgreichem Abschluss der Gruppenanalysen möglich.

Es wird grundsätzlich keine Nachsubstanz für die Analysen ausgegeben. Das Bearbeiten der Analysen erfolgt ausschließlich im Rahmen des Praktikums.

Im Verlauf des Praktikums wird ein Zwischenkolloquium abgehalten. Gegenstand dieser mündlichen Prüfung ist die Überprüfung des Wissensstandes jedes einzelnen Studierenden. Es wird ein Wiederholungstermin angeboten. Bei wiederholtem Nichtbestehen muss das Praktikum abgebrochen und im folgenden Semester in vollem Umfang wiederholt werden. Das Stoffgebiet umfasst dabei die Grundlagen der allgemeinen und anorganischen Chemie, sowie qualitative Einzelnachweise und das Wesen des Trennungsganges.

Das Praktikum schließt mit einer Klausur ab. Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussklausur ist der erfolgreiche Abschluss des Praktikums. Die Klausur wird pro Semester einmal wiederholt. Bei Versäumnis, auch bei Krankheit, wird kein zusätzlicher Termin angeboten. Weitere Wiederholungen sind erst im folgenden Semester möglich. Es gelten die Wiederholungsregelungen gemäß der aktuellen Studienordnung. Die Abschlussklausur besteht aus 3 Teilen. Im Teil 1 werden die vertieften Grundlagen der allgemeinen und anorganischen Chemie abgefragt. Teil 2 umfasst das Themengebiet der qualitativen anorganischen Analyse mit besonderer Berücksichtigung der Arzneibuchmethoden. Beide Teile sind als MC-Klausuren angelegt. Thema von Teil 3 ist Stöchiometrie. Dieser Teil enthält 4 Rechenaufgaben.

Die Klausur gilt als Bestanden, wenn der Anteil der von dem Prüfling richtig beantworteten Fragen nicht mehr als 18 vom Hundert unter der durchschnittlichen Prüfungsleistung der Prüflinge des jeweiligen Prüfungstermins liegt (gilt bei einem Anteil von >30% an MC-Fragen im Klausurteil) oder wenn der Prüfling mindestens 50 vom Hundert der Fragen zutreffend beantwortet hat. Dieses Kriterium muss in jedem der 3 Teile erreicht werden. Es wird in jedem Semester ein Wiederholungstermin angeboten.

Fehlverhalten im Praktikum

Bei Störungen des geordneten Veranstaltungsbetriebs oder sicherheitswidrigem Verhalten durch Teilnehmer*innen entscheidet die Veranstaltungsleitung über angemessene Sanktionen bis hin zum zeitweiligen oder vollständigen Ausschluss aus der Veranstaltung. In diesem Sinne zählt auch zu einem geordneten und störungsfreien Veranstaltungsbetrieb, dass die Regeln eines respektvollen Umgangs zwischen Teilnehmer*innen und Lehrenden jederzeit eingehalten werden. Dies schließt neben dem unmittelbaren Miteinander auch Verlautbarungen in sozialen Medien, die sich auf die Veranstaltung und die Beteiligten beziehen, mit ein.

 

Bekleidung

In den Laboratorien ist geeignete Arbeits- und Schutzkleidung zu tragen. Grundausstattung ist ein langer Labormantel aus Baumwolle mit langen, enganliegenden Ärmeln. Es ist erforderlich, dass unter dem Labormantel auch lange Kleidung getragen wird. Auch sonstige Kleidung (neben dem Labormantel) sollte aus Geweben bestehen, durch deren Brenn- oder Schmelzverhalten für die Versicherten im Brandfall keine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist. Dies gilt zwingend auch für Accessoires und sonstige Kleidungselemente, die zudem nur enganliegend getragen werden dürfen, die Arbeiten nicht behindern dürfen und schnell entfernbar sein müssen. Es darf nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden.

Laborkittel sollen nicht außerhalb der Labors getragen werden, z. B. in Büros, Bibliotheken, Seminarräumen, Cafeterias und der Mensa.

Persönliche Garderobe darf auf keinen Fall im Labor aufbewahrt werden, sondern nur in den dafür vorgesehenen Spinden. Bei den Laborarbeiten sind eine Vermummung oder Vollverschleierung (z.B. durch einen Helm, eine Burka, einen Nikab, einen Tschador, einen Chimar) und das Tragen weiterer Kleidungsstücke (z.B. eines Schals oder einer Schaila) nicht erlaubt. Dies geschieht sowohl zum Schutz der Gesundheit der Kolleg*innen als auch zur der Eigensicherung, denn der Umgang mit Chemikalien (Säuren oder Laugen, o.ä.) oder offenen Flammen (Bunsenbrenner, Spiritusbrenner) kann dazu führen, dass schwere Verletzungen im Hals- und Kopfbereich nicht ausgeschlossen werden können. Es ist so auch keine sterile Laborarbeit möglich, wenn die Kleidungsstücke nicht eng am Körper anliegen. Ausnahmen bleiben der Hidschab und der Al-Amira als Bekleidung, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nur dann in Laborpraktika zulässig sind, wenn sie zu 100% aus Baumwolle bestehen.

 

Die Laboratorien sind am Montag und Dienstag von 11 - 16 Uhr und Mittwoch von 13 – 16 Uhr und an ausgewählten Freitagen von 11 – 16 Uhr geöffnet.

Außerhalb der Öffnungszeiten bleiben die Laboratorien geschlossen.

Abfallentsorgung

Der flüssige Abfall wird jeweils am Mittwoch entsorgt. Erfolgt keine Entsorgung, so bleibt das Praktikum an den Tagen bis zur Entsorgung geschlossen. Nähere Information zur Abfallentsorgung sind aus den Aushängen im Praktikumssaal zu ersehen.

Saaldienst

Jeder Student muss mindestens einmal pro Semester den Saaldienst verrichten (Labor aufräumen, Abzüge kontrollieren, Waschbecken reinigen). Die genaue Anzahl der Dienste ist abhängig von der im Praktikum befindlichen Studenten; entsprechende Listen hängen in den Laborräumen aus.

Kosten

Die Kosten für Verbrauchsmaterialien, Glasbruch und Chemikalien, die während des Praktikums verbraucht werden, müssen von den Studierenden anteilsmäßig getragen werden.

Informationspflicht: jeder/jede Student/in hat sich eigenverantwortlich über die jeweiligen Termine, Anmeldefristen und Wiederholungsmöglichkeiten zu informieren. Werden Fristen nicht eingehalten, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen bzw. Weiterführung des Studiums.

  1. März 2024                              (Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz/Dr. Mario Wurglics)