Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients
(Master of Arts)

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte

Das einjährige Masterstudium im Fach Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients am Institut für Archäologische Wissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main schließt an ein vierjähriges Bachelorstudium an. Zum Studiengang gehören fünf Module – vier Pflicht- und ein Wahlpflichtmodul –, in denen besonders wissenschaftliche und berufspraktische Ausbildungselemente im Vordergrund stehen. Der Studiengang vermittelt vertiefte Sach- und Methodenkenntnisse und dient der Einübung guter wissenschaftlicher Praxis. Die Studierenden werden angeleitet, eigene fachwissenschaftliche Beiträge in schriftlicher und mündlicher Form zu leisten und in der universitären Öffentlichkeit darzustellen. Dabei soll, ggf. auch unter Hinzuziehung eigener Arbeit an und der Forschung zu der umfangreichen schriftlichen Überlieferung der altorientalischen Kulturen, ein der jeweiligen Fragestellung angemessenes ganzheitliches Bild entwickelt werden. Ziel des Studiengangs ist die bereits im Bachelor angelegte Schärfung eines Forschungs- und Wissenschaftsprofils, das nicht nur für eine weitere Tätigkeit in Lehre und Forschung von Belang ist.

Neben „klassischen“ Unterrichtsformen und Prüfungsformen stehen dabei mündliche Leistungen im Vordergrund – Konzipierung und Gestaltung von Lehrveranstaltungen, umfangreiche mündliche Beiträge im akademischen Unterricht, Vorträge.

Für Absolventen des Studiengangs eröffnet sich die Möglichkeit, im Fach Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients zu promovieren.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss

Master of Arts Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients

Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester.
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Sommer- und Wintersemester aufgenommen werden.

Studienfachberatung

Prof. Dr. Dirk Wicke
Norbert-Wollheim-Platz 1 
Campus Westend, IG-Hochhaus, Raum 5.554
60629 Frankfurt am Main

Tel.: 069/79832317
Wicke@em.uni-frankfurt.de

und 

Apl. Prof. Dr. Thomas Richter
(siehe oben)
Tel.: 069/798-32315
Thomas.Richter@em.uni-frankfurt.de

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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Masterstudiengang Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients setzt voraus:

  • Ein erfolgreich absolviertes, achtsemestriges Bachelor-Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt mit Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients als Hauptfach oder ein erfolgreicher Abschluss eines inhaltlich gleichwertigen, mindestens achtsemestrigen Studiengangs an einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in Deutschland.

    Im Falle eines Bachelor-Abschlusses in Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients bzw. eines gleichwertigen Abschlusses in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern wird die Zulassung unter der Auflage der Erbringung zusätzlicher Leistungen bis zur Gleichwertigkeit mit dem acht Semester umfassenden Bachelor-Hauptfach an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt erteilt.

    Liegt ein erster Studienabschluss mit Hauptfach Archäologie und Kulturgeschichte des Vorderen Orients mit insgesamt 180CP vor, so ist ein Zusatzstudium im Umfang von 60CP zu leisten, über dessen Gestaltung die Akademische Leitung im Benehmen mit der/dem Studierenden entscheidet. Im Falle von zu erbringenden Auflagen verlängert sich die Studienzeit bis zur Erlangung des Masters auf bis zu vier Semester.

  • Nachweis von Kenntnissen im Englischen und einer weiteren modernen Wissenschaftssprache (aktive und passive Kenntnisse). Dafür kommen, neben dem Französischen, insbesondere in Betracht: Arabisch, Italienisch, Neupersisch (Farsi), Russisch, Spanisch, Türkeitürkisch.

    Der Nachweis von Englischkenntnissen (Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen) erfolgt durch:
    a)   Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über mindestens fünfjährigen Schulunterricht in Englisch,
    b)   Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe II,
    c)   Nachweis über einen internet-basierten TOEFL-Test iBT, Score von mindestens 72,
    d)   Nachweis über einen IELTS-Test, Score von mindestens 5.0 oder
    e)   einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

    Die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache müssen dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Diese sind nachzuweisen durch eines der nachfolgend aufgeführten Dokumente:
    a)   Abiturzeugnis, Oberstufenzeugnisse oder anderen Nachweis über in der Regel mindestens vierjährigen Schulunterricht. Der Nachweis von drei Jahren Schulunterreicht reicht aus, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.
    b)   Nachweis über einen UNIcert-Abschluss der Stufe I,
    c)   einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

  • Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Altorientalischen Philologie (Spracheinführungsund Lektürekurse zum Akkadischen oder einer anderen Altorientalischen Sprache) im Umfang von wenigstens 12 CP. Sofern der Nachweis zum Zeitpunkt der Zulassung zum Masterstudiengang noch nicht erbracht werden kann, werden die geforderten Sprachkenntnisse als Auflagen erteilt.

  • Bewerbungsschreiben im Umfang von wenigstens 3 DIN A4-Seiten vorlegen, das den bisherigen Studienverlauf skizziert und die Motivation für ein weiterführendes Studium erkennen lässt.

  • Bewerber/innen müssen vor der Zulassung an einem Beratungsgespräch mit einer prüfungsberechtigten Professorin oder einem prüfungsberechtigten Professor oder einer/m sonstigen prüfungsberechtigten Dozentin/Dozenten des Faches teilnehmen. Das Gespräch wird protokolliert, ein Teilnahmenachweis wird ausgestellt. Zum Beratungsgespräch wird in angemessener Frist eingeladen. Wer nicht erscheint, hat keinen Anspruch auf Anberaumung eines neuen Termins.

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Altorientalischen Philologie (Spracheinführungs- und Lektürekurse zum Akkadischen oder einer anderen Altorientalischen Sprache) im Umfang von wenigstens 13CP zu erbringen.

  • Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, noch ihren Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Vorläufige Zulassung

Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.3. bzw. 30.9.) nachgewiesen werden.

Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.

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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Falls Sie Ihren grundständigen Studiengang noch nicht abgeschlossen haben:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Immatrikulationsbescheinigung für den noch nicht abgeschlossenen Studiengang
  • Bewerbungsschreiben
  • Sprachnachweise (Englisch und eine weitere moderne Wissenschaftssprache)
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Altorientalischen Philologie
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
  • Nachweis von Deutschkenntnissen. Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum

01.06. - 31.08. für das Wintersemester 
01.12. - 28.02. für das Sommersemester

Bewerbungsadresse

Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge

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