Ästhetik (Master of Arts)

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Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung


Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Im Zeichen der vielerorts diagnostizierten Entgrenzung der Künste sowie der fortschreitenden Ästhetisierung der Lebenswelt stellt sich die Frage nach Kunst und ästhetischer Erfahrung in neuer Schärfe, die nach gegenstands- und disziplinübergreifenden Antworten verlangt. Weit über den engeren Bereich der philosophischen Ästhetik hinaus, der historisch gesehen alle Bereiche der Kunsttheorie abdeckt, gilt es, neue Problemlagen des Ästhetischen zu analysieren: quer zu den unterschiedlichen Bereichen der künstlerischen Produktion und den auf sie bezogenen Disziplinen der Geisteswissenschaften.

Der zweijährige Master-Studiengang Ästhetik trägt dieser Herausforderung Rechnung, indem er das Feld der Ästhetik interdisziplinär, unter Einbezug von Philosophie, Literaturwissenschaft, Theater-, Film- und Medienwissenschaft, Kunstgeschichte und Musikwissenschaft bearbeitet. Zugleich werden historische, kultursoziologische, politische, empirisch-psychologische und ethnographisch-/ethnologische Perspektiven berücksichtigt. Ein weiteres Merkmal des Studiengangs ist die Anbindung an die aktuelle künstlerische Praxis im Rahmen von Kooperationen mit den Kulturinstitutionen der Stadt und des Großraums Frankfurt: Städelschule, Hochschule für Gestaltung Offenbach, Hochschule für Musik und darstellende Künste im Rahmen der hessischen Theaterakademie, hessische Film- und Medienakademie, diverse Galerien und Literaturforen. Eine weitere Kooperation besteht mit dem Frankfurter Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik.

Das Programm des Masters erlaubt Schwerpunktsetzungen in drei der beteiligten sieben Fächer: Philosophie, Literaturwissenschaft, Musikwissenschaft, Kunstgeschichte, Theater-, Film- und Medienwissenschaft. Es richtet sich an Studierende, die sich forschungsintensiv und ohne Fachzwänge, ebenso historisch wie systematisch im Bereich ästhetischer Theorie weiterbilden möchten. Die Studien- und Bildungsziele des Masters qualifizieren für Tätigkeiten in einem breiten Spektrum der Literatur-, Medien- und Kunstproduktion sowie der Kunstvermittlung, einem Bereich, dessen institutionelle, technologische und mediale Bedingungen sich beständig wandeln. Der Studiengang trägt dem durch seine spezifische Ausrichtung Rechnung. Er bildet zudem die Grundlage für ein Promotionsstudium in einer der beteiligten Disziplinen.

Ausführliche Beschreibung

Homepage des Masters Ästhetik
Informationen des Fachbereich
Ordnung

Abschluss Master of Arts Ästhetik
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester.
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn

Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden.

Studienfachberatung

Prof. Dr. Heinz Drügh

Norbert-Wollheim-Platz 1
Hauspost IG 17
60629 Frankfurt am Main
Raum: IG 1.215
Tel.: 069-798-32860
E-Mail: Druegh@lingua.uni-frankfurt.de

 

Dr. Nathan J. Taylor

Norbert-Wollheim-Platz 1
Hauspost IG 17
60629 Frankfurt am Main
Raum: IG 2.218
Tel.: 069-798-32698
E-Mail: N.Taylor@em.uni-frankfurt.de

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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschluss in einer philologischen Disziplin, Philosophie, Theater-, Film- und Medienwissenschaft, Kunstgeschichte oder Musikwissenschaft – jeweils mit deutlich erkennbarem Schwerpunkt im Bereich der ästhetischen Theorie und Geschichte sowie einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern. Unter der Bedingung, dass Sie ein deutlich ausgewiesenes und auf Vorwissen basierendes Interesse an der Ausrichtung und den systematischen Zielsetzungen des Studiengangs haben, ist auch eine Bewerbung möglich, wenn Sie zuvor einen kulturwissenschaftlichen oder soziologischen Abschluss erworben, bzw. ein eher praxisorientiertes Studium im Bereich der Künste (auch der angewandten) mindestens auf dem Niveau Bachelor oder Diplom absolviert haben; oder mindestens einen gleichwertigen Abschluss einer deutschen Universität oder einer deutschen Fachhochschule in einer der genannten oder einer verwandten Fachrichtung mit einen Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern; oder mindestens einen gleichwertigen ausländischen Abschluss in einer der genannten oder einer verwandten Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss.
  • Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens (GeR), nachzuweisen durch:

    - Abiturzeugnis oder entsprechende Oberstufenzeugnisse, die Englischunterricht im Umfang von mindestens 5 Jahren belegen, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)" bzw. „fünf Punkte" sein darf; oder eine
    - Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem die betreffende Sprache Amtssprache ist; oder
    - ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse in der betreffenden Sprache von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht; oder
    - Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden und die erforderlichen Kenntnisse der betreffenden Sprache nachweisen. wobei das gemäß Absatz 1 vorausgesetzte Sprachniveau explizit erwähnt sein muss; oder einen
    - standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist; anerkannt werden folgende Sprachnachweise:
    a. TOEFL (Internet based mind. 85 Punkte);
    b. IELTS (mindestens 6,5 in jedem Teil);
    c. Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens 160 Punkte in jedem Teil);oder
    - einen anderen vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

    Dringend empfohlen werden außerdem Kenntnisse einer weiteren neueren Fremdsprache oder Latein-bzw. Griechischkenntnisse. Besonders wünschenswert sind gute Kenntnisse der französischen Sprache.

  • Motivationsschreiben das begründet, warum die Bewerberin / der Bewerber im Masterstudiengang Ästhetik studieren möchte. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten.

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen
Vorläufige Zulassung Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.03.) nachgewiesen werden.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Über die Zulassung zum Masterstudiengang entscheidet der Zulassungsausschuss.

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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote;
    - Gutachten bzw. Empfehlung der die Bachelorarbeit betreuenden Person (Download);
    - Nachweis über die Immatrikulation im noch nicht abgeschlossenen Bachelorstudiengang
  • Transcript of Records oder vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte, aus der hervorgeht, dass mindestens 2 Seminare zur Ästhetik/Theorie erfolgreich abgeschlossen bzw. eine Bachelorarbeit mit entsprechendem Schwerpunkt verfasst wurde
  • Nachweis über Englischkenntnisse des Niveaus B2 (GeR)
  • Motivationsschreiben
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    - Nachweis von Deutschkenntnissen entsprechend der DSH-Ordnung
    - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.04. - 30.06.
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge

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