Ergebnis des Studierfähigkeitstests vom 25.06.2018

Medizinischer Studierfähigkeitstest 2018

Aktuelle Liste zum Studierfähigkeitstest

Angenommen – was tun?

Sie können Ihren Zulassungsbescheid im Studierendensekretariat der Goethe-Universität, PEG Gebäude, am 16.07.18 in der Zeit von 12:30 bis 15:30 und am 17.07.18 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 11.30 Uhr persönlich abholen. Sollten Sie diesen Zulassungsbescheid an diesen Tagen nicht abholen, wird er Ihnen am 18.07.2018 per Post zugeschickt.

Der Zeitraum für die Einschreibung in das Studium beginnt am 16.07.2018 und endet am 31.07.2018.

  • Falls Sie bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind, überweisen Sie jetzt schnellstens die Semesterbeiträge auf das Konto der Universität. Die Gebühren müssen bis zum 31.07.2018 auf dem Konto der Universität eingegangen sein. Die Kontodaten und den Betrag finden Sie unter www.uni-frankfurt.de unter Studierende und Rückmeldung.
  • Falls Sie noch nicht an der Goethe Universität eingeschrieben sind, erhalten Sie alle nötigen Überweisungsdaten zusammen mit Ihrer Zulassung.
    Die Semestergebühren müssen erst anschließend gezahlt werden.

Außerdem benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse ("für die Hochschule"), falls Sie noch keine haben. Mit dieser Versicherungsbescheinigung können Sie sich nach Erhalt Ihrer Zulassung im Studierendensekretariat der Goethe-Universität auf dem Campus Westend, PEG Gebäude, am Schalter von Frau Sofke und Herrn Greco rückmelden.

Die Angabe der zugelassenen Bewerber-Platznummern erfolgt ohne Gewähr:

Platznummern der aufgenommenen Bewerber des Studiengangs Medizin   Platznummern der aufgenommenen Bewerber des Studiengangs Zahn-Medizin
9   51
42   53
58   126
71   135
72   219
76   257
80    
85    
90    
95    
117    
134    
164    
170    
178    
187    
200    
204    
226    
230    

Nicht Angenommen – was tun?

Leider gibt es kein Nachrückverfahren. Sie müssen sich erneut für das Jahr 2019 bewerben.