Sind Sie vor dem 01. Januar 2015 eingestellt worden und hat sich Ihre Eingruppierung seit dem 01. September 2014 nicht geändert, gilt für Sie Folgendes: 

Ergibt sich für Sie aus der Entgeltordnung (EGO) die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe, findet der sich aus der EGO ergebende Anspruch auf Höhergruppierung grundsätzlich nur Anwendung, wenn Sie dies schriftlich beantragen. Der Antrag kann bis zum 29. Februar 2016 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirkt auf den 1. September 2014 zurück.  

Bitte beachten Sie: Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass der Antrag rechtzeitig in der Abteilung Personalservices eingeht. Daher bitten wir Sie, die evtl. längeren Postlaufzeiten innerhalb der Dienststelle zu beachten. Ein Antrag kann auch per Scan an die Service-E-Mail Entgeltordnung@uni-frankfurt.de geschickt werden. Der Antrag muss auf jeden Fall schriftlich bis zum 29.02.2016 bei der Abteilung Personalservices eingehen.  

Ruht das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2015 gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr ab Wiederaufnahme der Tätigkeit; der Antrag wirkt auf den 1. September 2014 zurück. 

Jede/r Beschäftigte entscheidet selbst, ob ein Wechsel in die höhere Entgeltgruppe auf Antrag sinnvoll ist. Ein gestellter Antrag kann nicht zurückgenommen werden. 

Bitte beachten Sie: Bei Stellung eines Antrags ist u. a. der Wegfall der Strukturausgleichszahlung und Reduzierung der Jahressonderzahlung durch eine Höhergruppierung zu berücksichtigen.

Eine Beratungspflicht des Arbeitgebers besteht nicht; hierfür bitten wir um Verständnis. Die Entscheidung über die Antragstellung und die Risikoabwägung liegt ausschließlich bei den Beschäftigten.  

Sie können von der Abteilung Personalservices vor Antragstellung jedoch folgende Informationen erhalten: 

  • Entgeltgruppe und derzeitige Stufe

  • Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstiegs

  • Zeitpunkt eines noch zu erreichenden Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstiegs oder einer zustehenden Zulage (z.B. Vergütungsgruppenzulage)

  • Daten etwaiger Strukturausgleichszahlungen (Höhe, Beginndatum, Dauer)

  • Auswirkungen auf die Jahressonderzahlung

Sollte bei der Prüfung Ihres Antrages festgestellt werden, dass Sie nach der EGO TV-G-U herabzugruppieren sind, wird Ihr Antrag von der Abteilung Personalservices abgelehnt, weil nur ein Antragsrecht auf Höhergruppierung besteht.

Link Muster für Antrag auf Höhergruppierung i. R. der Überleitung in die EGO TV-G-U