Für die Beschäftigten, die zwischen dem 1. September 2014 und dem 31. Dezember 2014 neu eingestellt worden sind, gilt: 

Bei der Überleitung in die Entgeltordnung (EGO) wird Ihre Eingruppierung grundsätzlich beibehalten, sofern keine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten vorliegt. Dies gilt auch für die Besitzstandssicherung für bereits erreichte Eingruppierungen und Vergütungsgruppenzulagen. Dies bedeutet, dass Sie in die EGO automatisch übergeleitet werden und ein Antrag Ihrerseits nicht erforderlich ist.  

Eine generelle Überprüfung Ihrer Eingruppierung findet nicht statt.  

Haben sich die auszuübenden Tätigkeiten seit dem 1. September 2014 geändert, muss die Eingruppierung seitens der Verwaltung auf die EGO zum TV-G-U neu überprüft und gegebenenfalls neu angepasst werden. Ein Antrag Ihrerseits ist in diesem Fall ebenfalls nicht erforderlich.

Für einzelne Beschäftigte besteht die Möglichkeit in eine höhere Entgeltgruppe zu gelangen. Hierfür ist ein Antrag notwendig. Für nähere Informationen folgen Sie bitte dem angegeben Link.

Weitere Informationen zur Antragstellung auf Höhergruppierung