Vorklinischer Studienabschnitt

Als Information für Studienanfänger soll auf den folgenden Seiten das vorklinische Studium ausführlich beschrieben werden.

Bei der Meldung zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, die nach frühestens zwei Semestern erfolgen kann, und der Zahnärztlichen Vorprüfung, die nach frühestens fünf Semestern absolviert werden kann, müssen die Studierenden durch Bescheinigungen ihre regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (§ 2 Abs. 7 der Approbationsordnung für Zahnärzte) an den scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen (Kurse und Praktika) nachweisen.