Zugangsvoraussetzungen

WICHTIGER HINWEIS: Aktuelle Sonderregelungen aufgrund der aktuellen Lage (COVID19) für Masterstudiengänge zur Bewerbung für das Wintersemester 2020/21 entnehmen Sie der Seite https://www.uni-frankfurt.de/87596546

Bachelor of Arts oder Magister in Filmwissenschaft, Medienwissenschaft oder einem verwandten Fach der Philologien, Kunstgeschichte oder Sozialwissenschaften.

  • Falls Sie Ihr grundständiges Studium im Bereich "Theater-, Film- und Medienwissenschaft" nicht an der Goethe-Universität absolviert haben bzw. absolvieren werden:

  • Transcript of Records und

  • Extrablatt mit den studienrelevanten Kursen (Titel der Verstaltung, CP und ggf. Note). Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Film und Medien.

  • Kenntnisse zweier Fremdsprachen auf dem Niveau B2, die durch standardisierte Tests nachgewiesen werden können.
    Außerdem werden folgende Sprachnachweise akzeptiert:
     - Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 5 Jahre bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, nachgewiesen wird. Die Abschlussnote, ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre, muss mindestens die deutsche Note 4 („ausreichend“) bzw. 5 Punkte sein.
    - Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Volkshochschulkurs, der das entsprechende Niveau abschließt
    - Fachgutachten bzw. Lektorenprüfung über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkenntnisse
    - mind. einjähriger Studienaufenthalt im entsprechenden Sprachraum
    - Muttersprachler
    Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
  • Motivationsschreiben mit einem Entwurf für ein Vertiefungsprojekt, das das spezifische Erkenntnisinteresse der Bewerberin oder des Bewerbers deutlich macht. Das Projekt soll im Laufe des zweijährigen Studiums weiterentwickelt werden und die abschließende Masterarbeit vorbereiten.

  • Die Bewertung des Motivationsschreibens stützt sich neben der äußeren Qualität auf die überzeugende Darstellung insbesondere des persönlichen und des spezifischen Interesses am Internationalen Masterstudiengang Film and Audiovisual Media. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten.

  • Lebenslauf

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.



Vorläufige Zulassung


Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP (in der Regel 144 CP) erreicht wurden.

WICHTIGER HINWEIS: Für die Bewerbung zum WS20/21 wurde die nach § 34 Abs. 2 der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung (HHZV) geregelte Voraussetzung von 80% der Prüfungsleistungen auf 70% (126 CP) gesenkt.

Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, ist eine Bewerbung mit einem vorläufigen Zeugnis bzw. einem Transcript of Records und einer errechneten Durchschnittsnote auf der Basis ihrer bisher erbrachten Leistungspunkte (lt. ECTS) möglich. Dieses vorläufige Zeugnis muss von einer für die Notengebung oder Zeugniserteilung autorisierten Stelle ausgestellt sein.
Zudem muss die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen sein oder kurz vor dem Abschluss stehen und ein Gutachten beziehungsweise eine Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers vorliegten. Des Weiteren muss die Immatrikulation im Bachelorstudiengang nachgewiesen werden.

Im Falle einer Zulassung erfolgt eine vorläufige Einschreibung.


Zulassungsmodus


Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt.