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Mit ERASMUS+ in Europa studieren!

Für immatrikulierte Studierende der Goethe-Universität, die hier mit Ziel Abschluss studieren, bietet sich im Rahmen bestehender ERASMUS-Austauschvereinbarungen mit über 270 europäischen Hochschulen die Möglichkeit, einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudienaufenthalt zu absolvieren.

Leistungen des ERASMUS Programms:

  • Studiengebührenbefreiung: Teilnehmer_innen sind von den Studiengebühren an der Gastuniversität befreit.
  • Alle TeilnehmerInnen - bis auf die mit Zielland Schweiz - erhalten einen ERASMUS-Mobilitätszuschuss. Die Monatsrate ist abhängig davon, in welcher Ländergruppe (1, 2 oder 3) das jeweilige Gastland von der EU eingeteilt ist: Gruppe 1: DK, FI, IE, IRL, LI, LUX, NO, SE, GB   -   Gruppe 2: AT, CY, BE, (DE), FR, GR, IT, Malta, NL, PT, ES   -   Gruppe 3: CZ, BG, EE, HR, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SI, SK, TR, MK 
    Hinweis: Es werden z.Z. pauschal zwischen 4 und 5 Monatsraten für ein Semester und zwischen 8 und 10 für zwei Semester gewährt.
    Zielland Schweiz: Die Schweiz wird bis auf weiteres den Status eines Partnerlandes, nicht jedoch eines Programmlandes haben. In die Schweiz nominierte Teilnehmer_innen können also mit Studiengebührenerlass dort studieren, dürfen aber keine ERASMUS-Förderung erhalten. Die Schweizer Seite übernimmt aber die entsprechende finanzielle Förderung.
  • Zielland Großbritannien - Stand 06.01.2021 
    Am 29.01.2020 wurde das Brexit–Abkommen im EU-Parlament ratifiziert. D.h. Großbritannien bleibt bis zum Ende der aktuellen Programmlaufzeit 20/21 im Erasmus Programm. Bis Ende 2020 gilt eine Übergangsphase, in der sich nichts ändern wird. Jedoch werden Änderungen beim Aufenthaltsrecht eintreten. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die folgende Seite der Deutschen Auslandsvertretungen im Vereinigten Königreich hinweisen: https://uk.diplo.de/uk-de/brexit-infos-deutsch
    Aber auch danach, im Jahr 2021/22, sind laut DAAD Mobilitäten nach Großbritannien noch förderfähig, da die Mittelbeantragung und Bewilligung dafür noch im Jahr 2020, also in besagter Übergangsphase erfolgt. Hier geht es zur BREXIT-Infoseite des DAAD. Stand Ende Dezember 2020 verlässt Großbritannien (England, Schottland und Wales) allerdings im Zuge des BREXIT das ERASMUS-Programm zum Jahr 2020/21 nach 30 Jahren. Laut DAAD sind ERASMUS-Mobilitäten nach Großbritannien dennoch möglich: In der Förderlinie „Mobilität mit Programmländern“ sind in den laufenden Projekten (2019 und 2020) Personal- und Studierendenmobilitäten bis zum Ende der Projektlaufzeit (Projekt 2020: bis zum 31. März 2023) unter den regulären Förderbedingungen und Vorgaben möglich. Dies betrifft auch Studiengebühren: Für Erasmus+ Geförderte dürfen weiterhin keine Studiengebühren (home fees, international fees) erhoben werden.
    Irland ist übrigens nicht betroffen und Nordirland soll ebenfalls im ERASMUS-Programm bleiben.
    Wir empfehlen Studierenden mit einem Studieninteresse an Großbritannien, fristgerecht bis zum 01. Februar 2021 Goethe-Universität-intern die ERASMUS-Online-Bewerbung zu komplettieren für die bestehenden Kooperationen in "ihrem" Fachbereich/Institut/Studiengang.
    Der von Boris Johnson angekündigte Ersatz, das Turing-Programm, richtet sich wohl nur an britische Studierende, die ins Ausland möchten. Wie die Lösung für Gaststudierende aus den ERASMUS-Teilnehmerländern ab 2022/23 aussieht, ist nicht klar.
  • Teilnehmer_innen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen (z.B. alleinerziehend mit Kind ins Ausland) können eine zusätzliche Förderung beantragen.
  • Volle akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Heimathochschule gemäß dem vorab vereinbarten Studienprogramm (Learning Agreement)

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Reguläre Immatrikulation an der Goethe-Universität (keine Gaststudierenden) zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des ERASMUS-Studiums
  • Abschluss des ersten Studienjahres an der Goethe Universität bei Antritt des Auslandsstudiums
  • Gute Studienleistungen und zum Studium befähigende Kenntnisse der Unterrichtssprache des Gastlandes

Wiederholte Teilnahme:

  • Man kann mit ERASMUS+ in jeder Studienphase, also in Bachelor, Master und Promotion jeweils für mindestens 3 bis maximal 12 Monate am ERASMUS-Programm teilnehmen, insgesamt also bis zu 36 Monate. Studierende der traditionellen Studiengänge Magister, Diplom und Staatsexamen können während Ihres Studiums bis zu 24 Monate gefördert werden plus 12 in der Promotion. Darin zeitlich inkludiert ist jeweils auch eine etwaige Praktikumsförderung aus ERASMUS.

Die Bewerbung für Studienaufenthalte ist einzureichen bei den jeweiligen Erasmus-Programmbeauftragten in den Fachbereichen. Ob später ggf. Restplätze übrig geblieben sind, die noch zu vergeben sind, erfahren Sie ebenfalls dort.

Die Bewerbung für 2021/22 wird ab 15. Dezember 2020 möglich sein, vorher nicht.

Die offizielle Bewerbungsfrist an der GU endet immer zum 1. Februar des laufenden Jahres und bezieht sich auf Studienaufenthalte im darauffolgenden akademischen Jahr (Winter- UND Sommersemester). Fällt der 1. Februar auf einen Samstag oder Sonntag, ist das irrelevant, da die Bewerbung papierlos durch Upload der kompletten Bewerbung ins Bewerberkonto erfolgt.

Für Rückfragen steht das Study Abroad Team im International Office zur Verfügung.

Studierende, an deren Fachbereich/Institut (noch) keine Erasmus-Kooperationen im Zielland bestehen, wenden sich an das Study Abroad Team, um mögliche Alternativen zu besprechen.

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