Krankenpflegepraktikum

Das Krankenpflegepraktikum ist laut der Approbationsordnung für Ärzte (§6 ÄAppO) Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zum „Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“.

Das Praktikum, das in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung gemacht werden muss, dient dazu, den Studierenden (oder Studienanwärtern) einen Einblick in die Organisation und den Stationsalltag im Krankenhaus und in die Tätigkeiten der Krankenpflege zu geben. Das unbezahlte Praktikum dauert insgesamt 90 Tage. Es kann in drei Abschnitten zu je einem Monat abgeleistet werden.

Ein im Teil oder gänzlich im Ausland absolviertes Praktikum ist anerkennungsfähig. Für die Anerkennung ist in Hessen das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) zuständig. Informationen für die Anrechnung des Krankenpflegedienstes im Ausland und entsprechende Formblätter finden Sie auf den Internetseiten des HLPUG beim Regierungspräsidium Gießen.

In anderen Ländern sind vorklinische Praktika in der Medizinerausbildung oft unüblich und werden daher mit klinischen Praktika verwechselt. Um Missverständnissen vorzubeugen und Ihre Bewerbung im Ausland zu unterstützen, können Sie im Auslandsbüro ein Empfehlungsschreiben erhalten, das kurz und bündig das Wesen des Krankenpflegepraktikums erklärt und die Abgrenzung zum klinischen Praktikum hervorhebt.