Schriftlicher Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

Zweimal jährlich – im März und im August – findet gleichzeitig an zahlreichen Prüfungsorten im gesamten Bundesgebiet, so auch an mehreren Orten in Frankfurt, der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung statt; dabei sind an zwei aufeinander folgenden Tagen insgesamt 320 Fragen zu bearbeiten:

1. Tag:

  • Physik für Mediziner und Physiologie (ca. 80 Fragen)
  • Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie (ca. 80 Fragen)

2. Tag:

  • Biologie für Mediziner und Anatomie (ca. 100 Fragen)
  • Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie (ca. 60 Fragen)

Die schriftlichen Fragen sind nach dem Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice-Verfahren) konstruiert: Von fünf vorgegebenen Antwortmöglichkeiten ist eine als "richtig" zu kennzeichnen. Eine Einübung dieser Prüfungsform ist in jedem Fall empfehlenswert und sollte rechtzeitig erfolgen.

Bei vier Stunden Prüfungszeit pro Tag bleiben zur Lösung einer Frage genau 90 Sekunden (einschließlich Lektüre der Fragestellung und Markierung der für richtig befundenen Antwortvorgabe). Bestanden hat in jedem Fall, wer mindestens 60% der gestellten Fragen richtig beantwortet hat (§ 14, Abs. 6 ÄApprO). In den letzten Jahren lag die Bestehensgrenze jedoch immer unter 60%. Sie errechnet sich nach der Durchschnittsleistung der Erstteilnehmenden, die bereits nach vier Semestern Medizinstudium den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung absolvieren. Von diesem Mittelwert werden 22% abgezogen, der dabei errechnete Wert bildet die Bestehensgrenze.

Die Prüfungsfragen werden von dem im Juli 1972 auf der Grundlage eines Staatsvertrages der Bundesländer geschaffenen und in Mainz ansässigen Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erarbeitet. Fachspezifische Gutachtergruppen und Sachverständige aus den Hochschulen sind an der Formulierung und Überarbeitung der Fragen beteiligt.

Dem IMPP wurde als weitere Aufgabe die Erstellung und kontinuierliche Revision sog. Gegenstandskataloge (GK) zugewiesen, die die Gesamtheit der möglichen Prüfungsthemen enthalten. Die Gegenstandskataloge sind als Erläuterung und Konkretisierung des in der Approbationsordnung nur allgemein festgelegten Prüfungsstoffs zu einer unerlässlichen Orientierungshilfe bei der Prüfungsvorbereitung geworden.

Es ist dringend zu empfehlen, sich schon zu Beginn des Studiums über die Anforderungen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im Einzelnen zu informieren. Darüber hinaus hat es sich gezeigt, dass durch frühzeitige Bildung privater Arbeitsgruppen Schwierigkeiten und Probleme im Studium leichter zu bewältigen sind.