Zollbefreiung

Die Erhebung von Zöllen dient in erster Linie dem Schutz der Wirtschaft innerhalb der EU.  Es soll vermieden werden, dass preiswerte Produkte aus Drittländern in den Wirtschaftskreislauf der EU gelangen und gleichartige, aber teurere EU-Waren vom Markt verdrängen. Grundsätzlich werden eingeführte Waren mit Zöllen belegt, um deren Preisniveau zu heben.

Zölle können jedoch auch Mehrkosten für bestimmte, in der EU nicht erhältliche Geräte verursachen und somit wichtige Entwicklungen hemmen, die für die Wirtschaft, die wissenschaftliche Forschung oder medizinische Versorgung von Bedeutung sind. In solchen Fällen wird daher in der Regel auf Zölle verzichtet.

An der JWGU kommt eine Zollbefreiung meist auf Grund von wissenschaftlichen Gütern vor. Wissenschaftliche Geräte müssen einen eindeutig wissenschaftlichen Charakter haben. Das ist dann der Fall, wenn sie aufgrund ihrer objektiven technischen Merkmale ausschließlich, zumindest aber hauptsächlich für die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten geeignet sind und durch sie Forschungsergebnisse erzielt werden können.

Um eine Zollbefreiung für ein Wissenschaftsgut zu erzielen, muss eine entsprechende Erklärung ausgefüllt und an den Zoll weitergeleitet werden. Dieses finden Sie auf den Seiten des Zoll:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Wissenschaftsgueter/wissenschaftsgueter_node.html

      • Bei der Uni meist Warengruppe 3

        • Formular 0121 „Erklärung für wissenschaftliche Instrumente oder Apparate“