Zweitstudium
Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun – etwa zur Verbesserung Ihrer beruflichen Möglichkeiten – einen in das Verfahren von Hochschulstart einbezogenen Studiengang studieren möchten, gelten Sie als Zweitstudienbewerber*in. Für Sie gelten dann besondere Regeln bei der Zulassung und Sie können sich ausschließlich in dieser Quote bewerben.
Die Auswahlbestimmungen für Zweitstudienbewerber*innen gelten für Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.
Informationen zum Verfahren und zu den Bewerbungsoptionen erhalten Sie bei hochschulstart (https://hochschulstart.de/epaper/hilfe23-24/hilfe/index.html#p=19; insb. ab S. 19) sowie auf den Seiten der Goethe-Universität (https://www.uni-frankfurt.de/94141141/Zweitstudium#a_2ad7f9c9-9aa9ab8c).