Scheinvergabekriterien
Voraussetzung für den Erwerb von Leistungsnachweisen ("Scheinen") ist die regelmäßige und die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Das Nähere bestimmt der Fachbereichsrat durch Scheinvergabekriterien, die insbesondere die Ausgestaltung der Erfolgskontrolle regeln. Die regelmäßige Veranstaltungsteilnahme kann zur Voraussetzung der Teilnahme an der Erfolgskontrolle gemacht werden. Die Scheinvergabekriterien werden vom Fachbereichsrat auf Vorschlag der zuständigen Zentren, Institute und Kliniken und nach Empfehlung des Studienausschusses erlassen und vor Semesterbeginn schriftlich, durch Aushang oder elektronisch auf den Internetseiten des Fachbereichs veröffentlicht. Sie dürfen während des laufenden Semesters nicht geändert werden.
Scheinvergabekriterien für Studierende der Medizin (Vorklinik)
- Anatomie alt (für die Kurse gültig bis SoSe 2023, danach nur noch für das Seminar)
- Anatomie neu (Kursus der Anatomie I – III ab WiSe 2023/24)
- Berufsfelderkundung
- Biochemie / Molekularbiologie
- Biologie für Mediziner
- Chemie für Mediziner
- Einführung in die Klinische Medizin
- Physik für Mediziner
- Physiologie
- Psychosoziale Grundlagen der Medizin
- Terminologie
- Seminare nach § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄApprO (lt. FBR-Beschluss vom 05.09.2019)
- Vorklinisches Wahlfach (lt. FBR-Beschluss vom 05.09.2019)
- Vorklinisches Wahlfach HeLaMed (lt. FBR-Beschluss vom 02.02.2023)
- Naturwissenschaftliche Methoden in der Klinik (lt. FBR-Beschluss vom 05.09.2019)